CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Brähmig: Service- und Dienstleistungsbereitschaft erhöhen
Berlin (ots)
Zur heutigen Debatte des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Zur Sicherung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen braucht Deutschland dringend eine Umorientierung zu einer stärkeren Dienstleistungsmentalität. Eine Hürde auf diesem Weg stellt die gegenwärtige Besteuerung von Trinkgeldern dar, die alle im Dienstleistungssektor Tätigen, wie beispielsweise Kellner, Pagen, Taxifahrer und Friseure, gleichermaßen betrifft. Mit einem Gesetzentwurf zur Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages von derzeit 2.400 DM auf 4.200 DM will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Rahmenbedingungen auf dem Dienstleistungssektor verbessern. Bisherige Vorstöße in dieser Richtung wurden aber von der rot-grünen Bundesregierung wiederholt abgeschmettert, obwohl nicht nur die SPD-Tourismuspolitiker, sondern auch der damalige Ministerpräsident Gerhard Schröder im letzten Bundestagswahlkampf sogar die völlige Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung versprochen hatte.
Eine wichtige Voraussetzung für die Motivation und Freundlichkeit des Personals, das häufig außerhalb der üblichen Arbeitszeiten abends und am Wochenende im Einsatz ist, sind die Trinkgelder zur Anerkennung für besonders qualifizierten Service und als Ausdruck der Zufriedenheit mit der in Anspruch genommenen Dienstleistung. Obwohl auch in anderen Dienstleistungsberufen Trinkgeldzahlungen üblich sind, werden sie in erster Linie im gastronomischen Bereich besteuert. Diese Benachteiligung im Vergleich zu anderen Branchen, die mit der leichteren Möglichkeit zusammenhängt, die Höhe des Trinkgeldes in Abhängigkeit vom Umsatz zu schätzen, würde durch eine Anhebung des Freibetrages deutlich abgebaut. Gerade die Gastronomie ist zur Erbringung ihrer Leistung auf motiviertes, gut geschultes und freundliches Bedienungspersonal angewiesen. Motivierte Mitarbeiter und zufriedene Gäste sind auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Attraktivität des Tourismusstandortes Deutschland.
Im Gegensatz zur F.D.P.-Forderung nach einer völligen Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung bewegt sich eine Erhöhung der Freibeträge im rechtlich derzeit gültigen Rahmen. Die CDU/CSU steht in dieser Frage für seriöse Politik in nachvollziehbaren Schritten und für realistische Ziele mit Augenmaß. Denn nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind Trinkgelder Arbeitslohn und damit der Lohnsteuer unterworfen. Demnach handelt es sich hier nicht um eine vom Dienstverhältnis losgelöste, aus rein privaten Motiven erfolgte Schenkung, sondern um ein zusätzliches Entgelt für die entgegengenommene Dienstleistung. Außerdem hat die Besteuerung von Trinkgeldern möglicherweise auch eine Schutzfunktion für die Arbeitnehmer im Gastgewerbe. Denn sonst wäre zu befürchten, dass Arbeitgeber mit dem Hinweis auf die Steuerfreiheit der Trinkgeldzahlungen ihre eigenen Lohnzahlungen reduzieren. Flexible Lohnbestandteile dürfen aber nicht, wie z.B. in der Gastronomie der U.S.A. bereits üblich, Tariflöhne ersetzen.
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