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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Brähmig: Service- und Dienstleistungsbereitschaft erhöhen

Berlin (ots)

Zur heutigen Debatte des Deutschen Bundestages zum
Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Erhöhung des
Trinkgeldfreibetrages erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Zur Sicherung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen braucht
Deutschland dringend eine Umorientierung zu einer stärkeren
Dienstleistungsmentalität. Eine Hürde auf diesem Weg stellt die
gegenwärtige Besteuerung von Trinkgeldern dar, die alle im
Dienstleistungssektor Tätigen, wie beispielsweise Kellner, Pagen,
Taxifahrer und Friseure, gleichermaßen betrifft. Mit einem
Gesetzentwurf zur Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages von derzeit
2.400 DM auf 4.200 DM will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die
Rahmenbedingungen auf dem Dienstleistungssektor verbessern. Bisherige
Vorstöße in dieser Richtung wurden aber von der rot-grünen
Bundesregierung wiederholt abgeschmettert, obwohl nicht nur die
SPD-Tourismuspolitiker, sondern auch der damalige Ministerpräsident
Gerhard Schröder im letzten Bundestagswahlkampf sogar die völlige
Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung versprochen hatte.
Eine wichtige Voraussetzung für die Motivation und Freundlichkeit
des Personals, das häufig außerhalb der üblichen Arbeitszeiten abends
und am Wochenende im Einsatz ist, sind die Trinkgelder zur
Anerkennung für besonders qualifizierten Service und als Ausdruck der
Zufriedenheit mit der in Anspruch genommenen Dienstleistung. Obwohl
auch in anderen Dienstleistungsberufen Trinkgeldzahlungen üblich
sind, werden sie in erster Linie im gastronomischen Bereich
besteuert. Diese Benachteiligung im Vergleich zu anderen Branchen,
die mit der leichteren Möglichkeit zusammenhängt, die Höhe des
Trinkgeldes in Abhängigkeit vom Umsatz zu schätzen, würde durch eine
Anhebung des Freibetrages deutlich abgebaut. Gerade die Gastronomie
ist zur Erbringung ihrer Leistung auf motiviertes, gut geschultes und
freundliches Bedienungspersonal angewiesen. Motivierte Mitarbeiter
und zufriedene Gäste sind auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der
Attraktivität des Tourismusstandortes Deutschland.
Im Gegensatz zur F.D.P.-Forderung nach einer völligen Abschaffung
der Trinkgeldbesteuerung bewegt sich eine Erhöhung der Freibeträge im
rechtlich derzeit gültigen Rahmen. Die CDU/CSU steht in dieser Frage
für seriöse Politik in nachvollziehbaren Schritten und für
realistische Ziele mit Augenmaß. Denn nach Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofes sind Trinkgelder Arbeitslohn und damit der
Lohnsteuer unterworfen. Demnach handelt es sich hier nicht um eine
vom Dienstverhältnis losgelöste, aus rein privaten Motiven erfolgte
Schenkung, sondern um ein zusätzliches Entgelt für die
entgegengenommene Dienstleistung. Außerdem hat die Besteuerung von
Trinkgeldern möglicherweise auch eine Schutzfunktion für die
Arbeitnehmer im Gastgewerbe. Denn sonst wäre zu befürchten, dass
Arbeitgeber mit dem Hinweis auf die Steuerfreiheit der
Trinkgeldzahlungen ihre eigenen Lohnzahlungen reduzieren. Flexible
Lohnbestandteile dürfen aber nicht, wie z.B. in der Gastronomie der
U.S.A. bereits üblich, Tariflöhne ersetzen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E-Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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