CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Krogmann: Internet kann keine Wundertüte für geschützte Inhalte sein
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des US-amerikanischen Berufungsgerichts im Verfahren über die Zulässigkeit der Musiktauschbörse Napster erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:
Die Entscheidung des Gerichts geht in die richtige Richtung. Die Inhaber von Urheberrechten müssen auch im Zeitalter des Internets bestimmen können, inwieweit ihre geschützten Werke vervielfältigt werden dürfen. Das Internet kann keine Wundertüte für geschützte Inhalte - ob Musik, Filme oder Texte - sein. Kreativität muss sich auch in Zukunft lohnen. Deshalb liegt die Entscheidung grundsätzlich im Interesse aller Nutzer. Denn auch sie sind langfristig auf attraktive Inhalte im Netz angewiesen. Ohne Urheberschutz wird es solche Inhalte über kurz oder lang nicht mehr geben.
Die Musikindustrie ist nun aufgefordert, attraktive Nutzungskonzepte wie z.B. Abonnentenservices für den Abruf von Musikdateien anzubieten, mit denen das Prinzip des Filesharing auf legale Weise weiterverfolgt werden kann. Dazu gehören selbstverständlich auch erschwingliche Nutzungsgebühren.
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