CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Von Klaeden: Ausgang im Verfahren Pofalla weiter offen
Berlin (ots)
Zum heute mitgeteilten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Antrag der Unionsfraktion in der "NRW-Justizaffäre Pofalla" erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Klagepflicht der Bundesregierung gegen das Land Nordrhein-Westfalen "im Justizskandal Pofalla" erkannt, die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der nordrhein-westfälischen Justizbehörden aber bestätigt. Damit ist erstmalig auch verfassungsgerichtlich festgestellt, dass das Ermittlungsverfahren gegen den nordrhein-westfälischen CDU-Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla von Anfang an rechtswidrig war.
Wörtlich spricht das Verfassungsgericht von:
- "rechtswidrig eingeleitetes Ermittlungsverfahren",
- "rechtswidrig gestellter Antrag" auf Immunitätsaufhebung,
- "rechtswidrige Annahme eines hinreichenden Tatverdachts" sowie von
- "Verletzung des Straf- oder Strafverfahrensrechts".
Dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion hätte das Bundesverfassungsgericht nur dann stattgegeben, "wenn das Land sachfremd und willkürlich den Bundestag irre führt". Die in der Klageschrift vorgetragenen, erheblichen Verdachtsmomente hat das Bundesverfassungsgericht damit nicht ausreichen lassen, aber auch nicht in Frage gestellt. Wörtlich stellt das Gericht fest: "Ein solcher Missbrauch wird allerdings nicht bereits durch die Tatsache belegt, dass die staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen drei Tage vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen gegen den damals designierten Justizminister des "Schattenkabinetts" des CDU-Spitzenkandidaten durchgeführt worden sind."
Diese Feststellungen lassen uns mit Zuversicht dem Ausgang des Verfahrens des Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla entgegensehen, das dieser mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Aufhebung seiner Immunität beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet hat.
Eine abschließende verfassungsrechtliche Bewertung dieses Vorgangs ist daher erst nach Ausgang dieses Verfahrens möglich.
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