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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Von Klaeden: Ausgang im Verfahren Pofalla weiter offen

Berlin (ots)

Zum heute mitgeteilten Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts zum Antrag der Unionsfraktion in der
"NRW-Justizaffäre Pofalla" erklärt der Parlamentarische
Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden
MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Klagepflicht der
Bundesregierung gegen das Land Nordrhein-Westfalen "im Justizskandal
Pofalla" erkannt, die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der
nordrhein-westfälischen Justizbehörden aber bestätigt. Damit ist
erstmalig auch verfassungsgerichtlich festgestellt, dass das
Ermittlungsverfahren gegen den nordrhein-westfälischen
CDU-Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla von Anfang an rechtswidrig
war.
Wörtlich spricht das Verfassungsgericht von:
  • "rechtswidrig eingeleitetes Ermittlungsverfahren",
  • "rechtswidrig gestellter Antrag" auf Immunitätsaufhebung,
  • "rechtswidrige Annahme eines hinreichenden Tatverdachts" sowie von
  • "Verletzung des Straf- oder Strafverfahrensrechts".
Dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion hätte das Bundesverfassungsgericht
nur dann stattgegeben, "wenn das Land sachfremd und willkürlich den
Bundestag irre führt". Die in der Klageschrift vorgetragenen,
erheblichen Verdachtsmomente hat das Bundesverfassungsgericht damit
nicht ausreichen lassen, aber auch nicht in Frage gestellt. Wörtlich
stellt das Gericht fest: "Ein solcher Missbrauch wird allerdings
nicht bereits durch die Tatsache belegt, dass die
staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen drei Tage vor der Landtagswahl in
Nordrhein-Westfalen gegen den damals designierten Justizminister des
"Schattenkabinetts" des CDU-Spitzenkandidaten durchgeführt worden
sind."
Diese Feststellungen lassen uns mit Zuversicht dem Ausgang des
Verfahrens des Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla entgegensehen,
das dieser mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die
Aufhebung seiner Immunität beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet
hat.
Eine abschließende verfassungsrechtliche Bewertung dieses Vorgangs
ist daher erst nach Ausgang dieses Verfahrens möglich.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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