CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Reform der Künstlersozialversicherung verfehlt wichtige Ziele
Berlin (ots)
Zu der Debatte im Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ab. Insbesondere die geplante dauerhafte Absenkung des Bundeszuschusses ist für die Union nicht nur nicht hinreichend begründet, sondern bedeutet eine Verschlechterung der Finanzierungsstruktur der Künstlersozialversicherung.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz gehört zu den wichtigsten kultur- und sozialpolitischen Errungenschaften in unserem Land. Das Künstlersozialversicherungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Vorsorge für Krankheit und Alter und damit das Fundament der sozialen Absicherung der Künstler. Zur Sicherung und Fortentwicklung des kulturellen Lebens ist die soziale Absicherung der Künstler und Publizisten unabdingbar, zumal das durchschnittliche in der Künstlersozialversicherung versicherte Jahreseinkommen lediglich bei 21.852 DM liegt und damit nur rund 40% des Durchschnittsverdienstes der Versicherten in der Arbeiter- und Angestellten-Rentenversicherung beträgt.
Die CDU/CSU-Fraktion wird auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf den folgenden notwendigen Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes bestehen:
1. Die im Haushaltssanierungsgesetz beschlossene Absenkung des Bundeszuschusses von 25% auf 20% der Ausgaben der Künstlersozialversicherung muss zurückgenommen werden;
2. die im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vorgesehene Verkürzung der Berufsanfängerfrist von 5 auf 3 Jahre soll nicht in Kraft gesetzt werden;
3. der vom Deutschen Kulturrat vorgeschlagene "Korridor des Bundeszuschusses" muss in den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes übernommen werden und der einheitliche Abgabesatz für Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen muss mit 3,5 v.H. der an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte festgelegt werden;
4. vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Vereine, die die kulturelle Betätigung zum Zweck haben, sind von der Abgabepflicht nach Paragraph 24 Künstlersozialversicherungsgesetz auszunehmen.
Mit der weitgehenden Übernahme des Vorschlages des Deutschen Kulturrates, einen einheitlichen Abgabesatz mit einer "Korridor"-Lösung für den Bundeszuschuss zu verbinden, würdigt die Fraktion ausdrücklich das beispielhafte Engagement des Deutschen Kulturrates und der ihm angehörenden Verbände. Der Deutsche Kulturrat zieht sich nicht auf die reine Reklamation eigener Interessen zurück, sondern hat den Änderungsabsichten der Bundesregierung einen überzeugenden und mit den Verbänden und ihren sehr unterschiedlichen Interessen von Künstlern und Verwertern abgestimmten Vorschlag entgegengesetzt.
Wenn die Regierungskoalition auch in dem für das Verfahren federführenden Ausschuss Arbeit und Sozialordnung auf ihrem Entwurf der Reform des KSVG besteht, wird die CDU/CSU-Fraktion im Plenum des Deutschen Bundestages in der 2. und 3. Lesung die von ihr vorgetragenen notwendigen Forderungen in Form eines Änderungsantrages zur Abstimmung bringen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell