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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Reform der Künstlersozialversicherung verfehlt wichtige Ziele

Berlin (ots)

Zu der Debatte im Ausschuss für Kultur und Medien
des Bundestages zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes
erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ab. Insbesondere
die geplante dauerhafte Absenkung des Bundeszuschusses ist für die
Union nicht nur nicht hinreichend begründet, sondern bedeutet eine
Verschlechterung der Finanzierungsstruktur der
Künstlersozialversicherung.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz gehört zu den wichtigsten
kultur- und sozialpolitischen Errungenschaften in unserem Land. Das
Künstlersozialversicherungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für
die Vorsorge für Krankheit und Alter und damit das Fundament der
sozialen Absicherung der Künstler. Zur Sicherung und Fortentwicklung
des kulturellen Lebens ist die soziale Absicherung der Künstler und
Publizisten unabdingbar, zumal das durchschnittliche in der
Künstlersozialversicherung versicherte Jahreseinkommen lediglich bei
21.852 DM liegt und damit nur rund 40% des Durchschnittsverdienstes
der Versicherten in der Arbeiter- und Angestellten-Rentenversicherung
beträgt.
Die CDU/CSU-Fraktion wird auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren
auf den folgenden notwendigen Änderungen des
Künstlersozialversicherungsgesetzes bestehen:
1. Die im Haushaltssanierungsgesetz beschlossene Absenkung des
Bundeszuschusses von 25% auf 20% der Ausgaben der
Künstlersozialversicherung muss zurückgenommen werden;
2. die im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Künstlersozialversicherungsgesetzes vorgesehene Verkürzung der
Berufsanfängerfrist von 5 auf 3 Jahre soll nicht in Kraft gesetzt
werden;
3. der vom Deutschen Kulturrat vorgeschlagene "Korridor des
Bundeszuschusses" muss in den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes übernommen werden
und der einheitliche Abgabesatz für Verwerter künstlerischer und
publizistischer Leistungen muss mit 3,5 v.H. der an Künstler und
Publizisten gezahlten Entgelte festgelegt werden;
4. vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Vereine, die die
kulturelle Betätigung zum Zweck haben, sind von der Abgabepflicht
nach Paragraph 24 Künstlersozialversicherungsgesetz auszunehmen.
Mit der weitgehenden Übernahme des Vorschlages des Deutschen
Kulturrates, einen einheitlichen Abgabesatz mit einer
"Korridor"-Lösung für den Bundeszuschuss zu verbinden, würdigt die
Fraktion ausdrücklich das beispielhafte Engagement des Deutschen
Kulturrates und der ihm angehörenden Verbände. Der Deutsche Kulturrat
zieht sich nicht auf die reine Reklamation eigener Interessen zurück,
sondern hat den Änderungsabsichten der Bundesregierung einen
überzeugenden und mit den Verbänden und ihren sehr unterschiedlichen
Interessen von Künstlern und Verwertern abgestimmten Vorschlag
entgegengesetzt.
Wenn die Regierungskoalition auch in dem für das Verfahren
federführenden Ausschuss Arbeit und Sozialordnung auf ihrem Entwurf
der Reform des KSVG besteht, wird die CDU/CSU-Fraktion im Plenum des
Deutschen Bundestages in der 2. und 3. Lesung die von ihr
vorgetragenen notwendigen Forderungen in Form eines Änderungsantrages
zur Abstimmung bringen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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