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Rauen: Minister Müller als selbsternannter Schutzpatron des Mittelstands gescheitert

Berlin (ots)

Zum Kompromiss beim Betriebsverfassungsgesetz
zwischen Minister Riester und Minister Müller erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Rauen MdB:
Wirtschaftsminister Müller hat nur kosmetische Verbesserungen des
Richterentwurfs erreicht. In zentralen Punkten ist er eingeknickt
oder er hat sie erst gar nicht mehr aufgegriffen - Beispiel
Günstigkeitsprinzip.
Bei den zentralen Forderungen der Gewerkschaften, die
Schwellenwerte für die Zahl der Betriebsratsmitglieder und der
Freistellungen herabzusetzen, hat sich Riester auf der ganzen Linie
durchgesetzt. Bei den Bestimmungen für das Wahlverfahren für kleine
Betriebe hat sich Müller mit einer marginalen Änderung zufrieden
gegeben. Es bleibt dabei, dass Gewerkschaften gegen den Willen der
Mehrheit der Beschäftigten einen Betriebsrat installieren können.
Gewerkschaftsmitglieder, die zu einer vereinfachten Wahl einladen,
können sich dadurch selbst einen verbesserten Kündigungsschutz
verschaffen.
Es bleibt auch dabei, dass die Mitbestimmung auf Felder ausgedehnt
wird (Umweltschutz, Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit), die mit der
eigentlichen Aufgabenstellung des Betriebsrates nichts zu tun haben.
Die aus der Sicht der Union zentrale Forderung nach einer
Modifikation des Günstigkeitsprinzips im Paragraph 4 Abs. 3 TVG mit
dem Ziel, betriebliche Bündnisse für Arbeit zu ermöglichen, hat er
gegenüber Riester gar nicht mehr aufgegriffen. Sie zählte nicht
einmal zu den 26 Punkten, die diskutiert wurden.
Minister Müller hatte in seinem 26-Punkte-Kritikpapier am Entwurf
von BM Riester unverblümt festgestellt, dass sich die Zahl der
Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsräten schlechter entwickelt
als in betriebsratslosen Betrieben. Dies zeigt, welche negative
Konsequenzen von einer Reform zu erwarten sind, die statt zu einer
der heutigen Arbeitswelt angepassten Betriebsverfassung nur zu einer
bürokratischen und mittelstandsfeindlichen Ausweitung der
Mitbestimmung führt.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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