CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rauen: Minister Müller als selbsternannter Schutzpatron des Mittelstands gescheitert
Berlin (ots)
Zum Kompromiss beim Betriebsverfassungsgesetz zwischen Minister Riester und Minister Müller erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Rauen MdB:
Wirtschaftsminister Müller hat nur kosmetische Verbesserungen des Richterentwurfs erreicht. In zentralen Punkten ist er eingeknickt oder er hat sie erst gar nicht mehr aufgegriffen - Beispiel Günstigkeitsprinzip.
Bei den zentralen Forderungen der Gewerkschaften, die Schwellenwerte für die Zahl der Betriebsratsmitglieder und der Freistellungen herabzusetzen, hat sich Riester auf der ganzen Linie durchgesetzt. Bei den Bestimmungen für das Wahlverfahren für kleine Betriebe hat sich Müller mit einer marginalen Änderung zufrieden gegeben. Es bleibt dabei, dass Gewerkschaften gegen den Willen der Mehrheit der Beschäftigten einen Betriebsrat installieren können. Gewerkschaftsmitglieder, die zu einer vereinfachten Wahl einladen, können sich dadurch selbst einen verbesserten Kündigungsschutz verschaffen.
Es bleibt auch dabei, dass die Mitbestimmung auf Felder ausgedehnt wird (Umweltschutz, Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit), die mit der eigentlichen Aufgabenstellung des Betriebsrates nichts zu tun haben.
Die aus der Sicht der Union zentrale Forderung nach einer Modifikation des Günstigkeitsprinzips im Paragraph 4 Abs. 3 TVG mit dem Ziel, betriebliche Bündnisse für Arbeit zu ermöglichen, hat er gegenüber Riester gar nicht mehr aufgegriffen. Sie zählte nicht einmal zu den 26 Punkten, die diskutiert wurden.
Minister Müller hatte in seinem 26-Punkte-Kritikpapier am Entwurf von BM Riester unverblümt festgestellt, dass sich die Zahl der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsräten schlechter entwickelt als in betriebsratslosen Betrieben. Dies zeigt, welche negative Konsequenzen von einer Reform zu erwarten sind, die statt zu einer der heutigen Arbeitswelt angepassten Betriebsverfassung nur zu einer bürokratischen und mittelstandsfeindlichen Ausweitung der Mitbestimmung führt.
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