CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Volquartz: Bundesregierung begräbt zentrales Reformprojekt endgültig
Berlin (ots)
Anlässlich der Schlussberatung zum Ausbildungsförderungsreformgesetz erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Gerhard Friedrich MdB, und die Berichterstatterin für das BAföG, Angelika Volquartz MdB:
Bildungsministerin Bulmahn hat länger als ein Jahr gebraucht, um zu erkennen: Das sog. Drei-Körbe-Modell mit einem Bildungsgeld von 400 bis 500 DM, das erwachsenen Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern ausbezahlt wird, ist nicht finanzierbar. Es kostet 1,5 bis 4 Mrd. DM, also auf jeden Fall mehr, als der Bund 1998 insgesamt für das BAföG ausgegeben hat.
Erst nach einem Machtwort des Kanzlers hat die SPD-Ministerin im Januar 2000 Zusagen aus dem Wahlkampf und in der Koalitionsvereinbarung über Bord geworfen. Dadurch haben wir wertvolle Zeit verloren. Die letzte BAföG-Novelle vom Mai 1999 hat ihren Zweck, nämlich bis zur endgültigen Sanierung der Ausbildungsförderung ein weiteres Absinken der Gefördertenquote zu verhindern, nicht erfüllt. Im letzten Jahr sind nur 91 Prozent der bereit gestellten Haushaltsmittel abgeflossen. Mit dem Studentenwerk haben wir vergeblich gefordert, die Leistungen schon ab Mitte 2000 deutlich anzuheben.
In den Eckpunkten der Union vom November 1999 haben wir eine "Reform im System" vorgeschlagen, die die Gefördertenquote wieder auf deutlich über 25 Prozent anheben soll.
Die wesentlichen Elemente dieses Konzeptes finden wir auch im jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf: Das Kindergeld wird nicht mehr auf das Elterneinkommen angerechnet, Freibeträge und Bedarfssätze werden kräftig erhöht. Das Darlehen, das nach dem Studium zurückzuzahlen ist, wird bei 20 000 DM "gedeckelt". Davon profitieren besonders Studierende aus einkommensschwachen Familien, von denen sich zur Zeit nur ca. 8 Prozent für den Besuch einer Hochschule entscheiden.
Deshalb werden wir dem "Ausbildungsförderungsreformgesetz" zustimmen, auch wenn die Koalition unsere Verbesserungsvorschläge im Ausschuss abgelehnt hat.
So wollten wir ein Auslandsstudium nicht nur in den EU-Staaten, sondern auch in der Schweiz wie ein Inlandsstudium fördern. Da Studienzeiten in Deutschland im Ausland nicht immer anerkannt werden, sollte auf den Studienbeginn in Deutschland verzichtet werden. Den Darlehensanteil an der Förderleistung wollten wir von vornherein auf monatlich 400 DM begrenzen. Der Vorschlag der Regierung, erst nach dem Studium Darlehensbeträge über 20 000 DM zu erlassen, führt dazu, dass voll Geförderte keine Möglichkeit mehr haben, die Darlehensschuld auch durch ein zügiges Studium oder gute Studienabschlüsse abzusenken. Schließlich hat sich die Regierungskoalition geweigert, die Freibeträge für Waisenrenten und Waisengelder kräftig anzuheben. Mit einer deutlicheren Erhöhung wäre die rot-grüne Koalition ihrem Anspruch, das BAföG gerade für die sozial Schwachen und Benachteiligten in unserer Gesellschaft zu öffnen, ein Stück näher gekommen.
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