CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Weiß: Mitbestimmungsreform muss Sozialpartnerschaft stärken!
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 14. Februar 2001 verabschiedet hat, erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerald Weiß MdB:
Sozialpartnerschaft ist ein Pfund, mit dem Deutschland wuchern kann. Diese Sozialpartnerschaft für die Zukunft zu sichern, muss Ziel der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sein. Trotz positiver Ansätze wird der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf diesem Anspruch nicht gerecht.
Richtig ist der Ansatz, statt starrer gesetzlicher Definitionen des Betriebsbegriffs, den Tarifvertragsparteien mehr Möglichkeiten bei der Bildung der Betriebsräte zu gewähren. Aber hätte man nicht auch den Betriebspartnern mehr Spielräume geben können?
Richtig ist das vereinfachte Wahlverfahren für kleinere Betriebe. Aber warum hat man nicht den Mut, zugleich die Persönlichkeitswahl zu stärken, auch Kumulieren und Panschieren zu ermöglichen? Das würde zwar den Einfluss von Funktionsträgern schmälern, aber die Mitwirkungsmöglichkeiten des einzelnen Mitarbeiters stärken. Die Chance wurde vertan.
Richtig ist die Aufhebung des Gruppenprinzips, da eine Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist nicht mehr zeitgemäß ist. Aber mit dieser Begründung schafft Riester auch gleich den ganzen Minderheitenschutz bei der Bildung des Betriebsausschusses und der Wahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder ab - obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Also: In vielen Betrieben keine Freistellungen mehr für unabhängige Betriebsräte, für christliche Gewerkschafter. Statt dessen 100 Prozent der Freistellungen für die Gewerkschaft, die 51 Prozent der Betriebsratsmitglieder stellt. Warum?
Richtig ist, den Betriebsräten mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei Beschäftigungssicherung und Berufsbildung zu geben. Aber warum überfrachtet man den Aufgabenkatalog der Betriebsräte zugleich mit allgemeinpolitischen Anliegen wie der Bekämpfung von Rassismus und mit Umweltschutz? Wenn aus dem Katalog der allgemeinen Aufgaben oder der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ein Gemischtwarenladen wird, dann wird der Blick auf die wirklich wichtigen Zukunftsaufgaben, nämlich Qualifizierung und Sicherung von Arbeitsplätzen, verstellt!
Die Aufnahme des Umweltschutzes war wohl vor allem den Bündnisgrünen geschuldet. Für ein bisschen blumige Öko-Rhetorik sind sie an anderen Stellen eingeknickt, etwa bei der Forderung nach Stärkung der Individualrechte. Vollmundig hatte Frau Dückert noch im letzten Jahr gefordert, die individuellen Partizipationsrechte "auch ohne Rückgriff auf einen möglicherweise gar nicht vorhandenen Betriebsrat" zu stärken. Es müsse "einen Zweig direkter Partizipation für Mitarbeiter" geben. Geblieben ist davon so gut wie nichts, obwohl genau das - neben der größeren Flexibilität für die betriebliche Ebene - eine richtige Antwort auf die sich ändernde Arbeitswelt gewesen wäre.
Nicht alles an dem Gesetzentwurf ist falsch. Aber die Chance für eine wirklich durchgreifende Modernisierung wird nicht genutzt. Bleibt nur die Hoffnung, dass sich Rotgrün im parlamentarischen Verfahren noch auf Veränderungen einlässt.
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