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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Riegert: Ehrenamt ist gelebte Solidarität

Berlin (ots)

Zur Verbändeanhörung in Bad Boll erklärt der
Vorsitzende des Arbeitskreises "Sport und Ehrenamt" der CDU/CSU
Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB:
Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren durch die öffentliche
Diskussion einen solchen positiven Wandel erlebt wie die Frage nach
Bedeutung und Wert des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft. Dieses
Bewußtwerden kann eine Renaissance des Ehrenamtes herbeiführen. Wir
haben, so lauten alle Umfragen, mehr Ehrenamtliche als je zuvor und
die Bereitschaft bisher unentschlossener Bürgerinnen und Bürgern,
sich zu engagieren, ist groß. Aber anders als früher:
Menschen lassen sich nicht mehr so leicht in ein Ehrenamt drängen.
Sie wählen ihr Engagement bewußter aus als früher, nach persönlichen,
biographisch für sie bedeutsamen Kriterien. Sie prüfen genau, wo sie
ihre Fähigkeiten und Erfahrungen am sinnvollsten einbringen können -
mit Gewinn für andere und Gewinn für das eigene Leben. Sie wollen
Freiräume zur Gestaltung, nicht Vollzugsgehilfen administrativer
Anordnungen sein. Sie wollen sich mit einem bestimmten Zeitaufwand
engagieren. "Einmal Vorsitzender, immer Vorsitzender" - dies läuft
nicht mehr. Wenn dieses Engagement in dieser Form vorhanden ist, dann
besteht bei den "Anbietern" Handlungsbedarf. Es gilt, die Chance zu
nutzen, den Wert "Gemeinnützigkeit" zu entlasten und nicht durch
kleinkarierte, unnütze Bestimmungen und Regelungen zu belasten.
  • Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat. Bei allen staatlichen Regelungen sind die Auswirkungen auf das Ehrenamt zu berücksichtigen. Dies betrifft den bürokratischen Aufwand, die steuerliche Belastung und die zunehmende Verrechtlichung.
  • Wir brauchen weniger institutionelle, bürokratische Organisationsstrukturen und Festlegung aller Sachverhalte, sondern den Abbau derselben, um Menschen zu ermutigen, sich eigenverantwortlich und kreativ einzubringen. Wir brauchen Organisationsstrukturen, die verstärkt auf individuelle Möglichkeiten Rücksicht nehmen.
  • Wir müssen eine Entlastung ehrenamtlicher Tätigkeiten erreichen durch Mitwirkung möglichst vieler Menschen.
  • Wir müssen den Menschen deutlich machen, daß vieles, was sie tagtäglich als Selbstverständlichkeit in Anspruch nehmen, auf ehrenamtlichem freiwilligem und unentgeltlichem Engagement beruht, an das nicht überzogene Anforderungen und Ansprüche gestellt werden sollten. Die Belastung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist nicht beliebig, sie kann nicht an die Stelle professionellen Engagements bzw. öffentlicher Förderung treten.
Die parlamentarischen Initiativen der CDU/CSU Bundestagsfraktion
in dieser Legislaturperiode berücksichtigen diese Vorgaben und
verfolgen folgende Zielsetzung:
Bürokratische Entlastung, mehr Freiräume zur Gestaltung, mehr
Rechtssicherheit, Minimierung von Haftungsrisiken, steuerliche
Gleichstellung und Entlastung ehrenamtlicher Tätigkeiten und eine
zeitgemäßige Erstattung des Aufwandes in Form einer Pauschale.
Die von der CDU/CSU Bundestagsfraktion eingebrachte Novellierung
des Vereinsfördergesetzes mit der Anhebung der steuerlichen
Bemessungsgrenzen und der Möglichkeit für gemeinnützige Vereine,
zusätzliche Rücklagen zu bilden, soll die wirtschaftliche Kraft der
Vereine erweitern, Investitionen erleichtern und Bürokratie abbauen.
Die Forderung, die Neuregelungen der 630,- DM Jobs und der
Scheinselbständigkeit für gemeinnützige Vereine und Organisationen
auszusetzen, entlastet die Vereine und Organisationen, stärkt deren
nebenberufliche Strukturen und baut immensen bürokratischen Aufwand
ab.
Die Gesetzesinitiative, den Bezugskreis der durch die sog.
Übungsleiterpauschale steuerlich begünstigten Erzieher, Übungsleiter,
Betreuer und Ausbilder um Vereinsvorsitzende, Funktionsträger und
Helfer zu erweitern, führt zu mehr Gerechtigkeit zwischen
ehrenamtlich Tätigen und baut Bürokratie ab. Als hessischer
Ministerpräsident hat der jetzige Finanzminister Eichel 1998 dies
gefordert, nun lehnt er es ab. Die sog. Übungsleiterpauschale auf
4800,- DM anzuheben.
Das Abkassieren von Sozialversicherungsbeiträgen auf pauschale
Aufwandentschädigungen abzustellen. Aufwandsentschädigungen sind
keine Entgelte und müssen sozialversicherungsfrei bleiben. Um
Mißbrauch auszuschalten, darf die Höhe der Aufwandsentschädigung 1/7
der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 IV Sozialgesetzbuch) nicht
überschreiten. Das sind rd. 620,- DM monatlich.
Der Vorwurf der rotgrünen Koalition, diese Maßnahmen seien
finanziell nicht zu schultern, geht ins Leere. Die rotgrüne Koalition
hat die gemeinnützigen Vereine durch Einführung der sog. Ökosteuer,
durch Anhebung der Energiesteuern, durch Neuregelungen der 630,- DM 
Jobs und der Scheinselbständigkeit immens belastet. Die finanziellen
Auswirkungen, die sich durch die gesetzlichen Initiativen der CDU/CSU
Bundestagsfraktion ergeben, machen nur einen Teil der von der
rotgrünen Koalition verursachten Belastungen aus.
Die gesetzlichen Maßnahmen sind wichtig: Sie entlasten von
Bürokratie und ersetzen ehrenamtlich Tätigen angemessen den Aufwand,
ohne daß diese jede einzelne Maßnahme nachweisen müssen. Dieses
Vertrauen sollten wir Menschen entgegenbringen, die sich im Sinne der
Gemeinnützigkeit engagieren.
Vernünftige Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für
gemeinnütziges Handeln. Wichtiger noch ist die Einsicht, daß ohne
gemeinnütziges Handeln in unserer Gesellschaft nichts läuft.
Wir müssen in den Familien die Voraussetzung für eine innere
Bereitschaft für gegenseitiges Helfen stärken. Hier werden die
Grundlagen für Toleranz, Einsicht, Verständnis, Rücksichtnahme und
Verantwortung geschaffen.
Die Schule muß mehr den Gemeinsinn fördern, frühzeitig zu
eigenverantwortlichem Handeln erziehen und Egoismen zurückführen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen partnerschaftliche Regelungen
hinsichtlich der Freistellung für Weiterqualifizierung und
ehrenamtliches Engagement treffen. Eine gesetzliche Regelung ohne
Einsicht wirkt kontraproduktiv.
Die Medien hätten hervorragende Möglichkeiten, Wert und Bedeutung
ehrenamtlichen Engagements herauszustellen, sie sollten sie nutzen.
Hier gibt es noch großen Handlungsbedarf.
Jeder sollte ehrenamtliches Engagement als selbstverständliches
Tun empfinden, als eine selbstverständliche Aufgabe innerhalb einer
Gemeinschaft, die von ihren Bürgerinnen und Bürgern getragen wird.
Gefordert sind hier in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger,
Vereine und Organisation, in denen ehrenamtliches Engagement zum
Tragen kommt. Die Politik sollte sich zurückhalten; sie muß
Rahmenbedingungen so setzen, daß eine freie Entfaltung nicht
behindert wird, sondern Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, sich
zu engagieren.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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