CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Riegert: Ehrenamt ist gelebte Solidarität
Berlin (ots)
Zur Verbändeanhörung in Bad Boll erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises "Sport und Ehrenamt" der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB:
Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren durch die öffentliche Diskussion einen solchen positiven Wandel erlebt wie die Frage nach Bedeutung und Wert des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft. Dieses Bewußtwerden kann eine Renaissance des Ehrenamtes herbeiführen. Wir haben, so lauten alle Umfragen, mehr Ehrenamtliche als je zuvor und die Bereitschaft bisher unentschlossener Bürgerinnen und Bürgern, sich zu engagieren, ist groß. Aber anders als früher:
Menschen lassen sich nicht mehr so leicht in ein Ehrenamt drängen. Sie wählen ihr Engagement bewußter aus als früher, nach persönlichen, biographisch für sie bedeutsamen Kriterien. Sie prüfen genau, wo sie ihre Fähigkeiten und Erfahrungen am sinnvollsten einbringen können - mit Gewinn für andere und Gewinn für das eigene Leben. Sie wollen Freiräume zur Gestaltung, nicht Vollzugsgehilfen administrativer Anordnungen sein. Sie wollen sich mit einem bestimmten Zeitaufwand engagieren. "Einmal Vorsitzender, immer Vorsitzender" - dies läuft nicht mehr. Wenn dieses Engagement in dieser Form vorhanden ist, dann besteht bei den "Anbietern" Handlungsbedarf. Es gilt, die Chance zu nutzen, den Wert "Gemeinnützigkeit" zu entlasten und nicht durch kleinkarierte, unnütze Bestimmungen und Regelungen zu belasten.
- Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat. Bei allen staatlichen Regelungen sind die Auswirkungen auf das Ehrenamt zu berücksichtigen. Dies betrifft den bürokratischen Aufwand, die steuerliche Belastung und die zunehmende Verrechtlichung.
- Wir brauchen weniger institutionelle, bürokratische Organisationsstrukturen und Festlegung aller Sachverhalte, sondern den Abbau derselben, um Menschen zu ermutigen, sich eigenverantwortlich und kreativ einzubringen. Wir brauchen Organisationsstrukturen, die verstärkt auf individuelle Möglichkeiten Rücksicht nehmen.
- Wir müssen eine Entlastung ehrenamtlicher Tätigkeiten erreichen durch Mitwirkung möglichst vieler Menschen.
- Wir müssen den Menschen deutlich machen, daß vieles, was sie tagtäglich als Selbstverständlichkeit in Anspruch nehmen, auf ehrenamtlichem freiwilligem und unentgeltlichem Engagement beruht, an das nicht überzogene Anforderungen und Ansprüche gestellt werden sollten. Die Belastung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist nicht beliebig, sie kann nicht an die Stelle professionellen Engagements bzw. öffentlicher Förderung treten.
Die parlamentarischen Initiativen der CDU/CSU Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode berücksichtigen diese Vorgaben und verfolgen folgende Zielsetzung:
Bürokratische Entlastung, mehr Freiräume zur Gestaltung, mehr Rechtssicherheit, Minimierung von Haftungsrisiken, steuerliche Gleichstellung und Entlastung ehrenamtlicher Tätigkeiten und eine zeitgemäßige Erstattung des Aufwandes in Form einer Pauschale.
Die von der CDU/CSU Bundestagsfraktion eingebrachte Novellierung des Vereinsfördergesetzes mit der Anhebung der steuerlichen Bemessungsgrenzen und der Möglichkeit für gemeinnützige Vereine, zusätzliche Rücklagen zu bilden, soll die wirtschaftliche Kraft der Vereine erweitern, Investitionen erleichtern und Bürokratie abbauen.
Die Forderung, die Neuregelungen der 630,- DM Jobs und der Scheinselbständigkeit für gemeinnützige Vereine und Organisationen auszusetzen, entlastet die Vereine und Organisationen, stärkt deren nebenberufliche Strukturen und baut immensen bürokratischen Aufwand ab.
Die Gesetzesinitiative, den Bezugskreis der durch die sog. Übungsleiterpauschale steuerlich begünstigten Erzieher, Übungsleiter, Betreuer und Ausbilder um Vereinsvorsitzende, Funktionsträger und Helfer zu erweitern, führt zu mehr Gerechtigkeit zwischen ehrenamtlich Tätigen und baut Bürokratie ab. Als hessischer Ministerpräsident hat der jetzige Finanzminister Eichel 1998 dies gefordert, nun lehnt er es ab. Die sog. Übungsleiterpauschale auf 4800,- DM anzuheben.
Das Abkassieren von Sozialversicherungsbeiträgen auf pauschale Aufwandentschädigungen abzustellen. Aufwandsentschädigungen sind keine Entgelte und müssen sozialversicherungsfrei bleiben. Um Mißbrauch auszuschalten, darf die Höhe der Aufwandsentschädigung 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 IV Sozialgesetzbuch) nicht überschreiten. Das sind rd. 620,- DM monatlich.
Der Vorwurf der rotgrünen Koalition, diese Maßnahmen seien finanziell nicht zu schultern, geht ins Leere. Die rotgrüne Koalition hat die gemeinnützigen Vereine durch Einführung der sog. Ökosteuer, durch Anhebung der Energiesteuern, durch Neuregelungen der 630,- DM Jobs und der Scheinselbständigkeit immens belastet. Die finanziellen Auswirkungen, die sich durch die gesetzlichen Initiativen der CDU/CSU Bundestagsfraktion ergeben, machen nur einen Teil der von der rotgrünen Koalition verursachten Belastungen aus.
Die gesetzlichen Maßnahmen sind wichtig: Sie entlasten von Bürokratie und ersetzen ehrenamtlich Tätigen angemessen den Aufwand, ohne daß diese jede einzelne Maßnahme nachweisen müssen. Dieses Vertrauen sollten wir Menschen entgegenbringen, die sich im Sinne der Gemeinnützigkeit engagieren.
Vernünftige Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für gemeinnütziges Handeln. Wichtiger noch ist die Einsicht, daß ohne gemeinnütziges Handeln in unserer Gesellschaft nichts läuft.
Wir müssen in den Familien die Voraussetzung für eine innere Bereitschaft für gegenseitiges Helfen stärken. Hier werden die Grundlagen für Toleranz, Einsicht, Verständnis, Rücksichtnahme und Verantwortung geschaffen.
Die Schule muß mehr den Gemeinsinn fördern, frühzeitig zu eigenverantwortlichem Handeln erziehen und Egoismen zurückführen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen partnerschaftliche Regelungen hinsichtlich der Freistellung für Weiterqualifizierung und ehrenamtliches Engagement treffen. Eine gesetzliche Regelung ohne Einsicht wirkt kontraproduktiv.
Die Medien hätten hervorragende Möglichkeiten, Wert und Bedeutung ehrenamtlichen Engagements herauszustellen, sie sollten sie nutzen. Hier gibt es noch großen Handlungsbedarf.
Jeder sollte ehrenamtliches Engagement als selbstverständliches Tun empfinden, als eine selbstverständliche Aufgabe innerhalb einer Gemeinschaft, die von ihren Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Gefordert sind hier in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisation, in denen ehrenamtliches Engagement zum Tragen kommt. Die Politik sollte sich zurückhalten; sie muß Rahmenbedingungen so setzen, daß eine freie Entfaltung nicht behindert wird, sondern Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, sich zu engagieren.
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