CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Unternehmen müssen mehr freigestellte Gewerkschaftsfunktionäre finanzieren
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hansjürgen Doss MdB:
Was die Bundesregierung als Kompromiss darstellt, ist ein reines Gewerkschaftsfunktionärs-Finanzierungsprogramm. Wenn über 90 Prozent der von der Wirtschaft vorgetragenen Einwände gegen das ursprüngliche Eckpunktepapier von Walter Riester ignoriert worden sind, kann nicht von einem Kompromiss gesprochen werden. Der Gesetzentwurf leistet keinen Beitrag zur Flexibilisierung, Entbürokratisierung oder Beschleunigung von Unternehmensentscheidungen, die zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit notwendig gewesen wären. Im Gegenteil: Durch aufgeblähte Funktionärsgremien werden Entscheidungen verzögert. Mehr Betriebsräte und mehr Freistellungen führen zu einem weiteren Kostenschub in den Unternehmen und verteuern den Faktor Arbeit weiter. Die unternehmerische Entscheidungsbefugnis wird durch erweiterte Mitwirkungsrechte der Funktionäre ein weiteres Stück fremdbestimmt. Der angebliche Ressortstreit zwischen Arbeitsminister Riester und Wirtschaftsminister Müller war eine öffentliche Inszenierung, deren Ergebnis von Regisseur Schröder von Beginn an vorgegeben war: Belohnung der Gewerkschaften für ihr Wohlverhalten bei der Rentenreformdiskussion.
Die 26 Kritikpunkte des Wirtschaftsministers haben wenig bewirkt: Kritik am Hau-Ruck-Wahlverfahren
- Das Wahlverfahren wird vereinfacht. Die Aufgabe der Verhältniswahl diskriminiert betriebliche Minderheiten und stärkt die Funktionäre und die Gewerkschaftsfraktion im Betrieb. Der Hau-Ruck-Vorwurf hat lediglich dazu geführt, dass jetzt zwischen der Wahl des Wahlvorstands und der Wahl des Betriebsrates eine Woche liegen muss.
- Leiharbeiter erhalten aktives Wahlrecht im Entleihbetrieb. Mehr Bürokratie und mehr Kosten
- Ab 100 Mitarbeiter im Unternehmen kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden und Beteiligungsrechte auf Arbeitsgruppen delegieren.
- Die Senkung der Schwellenwerte stockt die Gesamtzahl der Betriebsräte massiv auf.
- Die Ausweitung der Freistellungspflicht ist ein Finanzierungsprogramm für Gewerkschaftsfunktionäre, das die Unternehmen bezahlen; Kosten allein dafür: 1,5 Milliarden DM, bei einer Erhöhung des Anteils der Betriebe mit Betriebsrat um 50% weitere 2,5 Milliarden DM.
- Der Betriebsrat erhält ein Vorschlagsrecht für "Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung". Die Ablehnung durch den Arbeitgeber muss (ab 100 Beschäftigte) schriftlich begründet werden, was in ein Vermittlungsverfahren münden kann.
- Der Betriebsrat kann (ab 300 Beschäftigte) Berater von außen auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers hinzuziehen.
- Der Betriebsrat erhält "im erforderlichen Umfang" Informations- und Kommunikationsmittel.
Mitbestimmung wird Fremdbestimmung
- Der Betriebsrat erhält ein Mitbestimmungsrecht bei Gestaltung von Gruppenarbeit.
- Der Betriebsrat erhält Mitbestimmung beim (nicht näher definierten) betrieblichen Umweltschutz.
- Das korrigierende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates wird erleichtert.
- Der Betriebsrat kann Maßnahmen gegen "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" beantragen und damit politische Debatten im Betrieb auslösen. * Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird gestärkt.
Beschäftigungssicherung verhindert
* Das Verhältnis Tarif- zu Betriebsautonomie wird nicht geändert. Die Betriebsvereinbarung wird kein gleichwertiges Regulierungsinstrument neben dem Tarifvertrag. Den Herausforderungen der internationalen Wettbewerbssituation wird nicht Rechnung getragen.
All das wollte angeblich, konnte aber tatsächlich der Wirtschaftsminister nicht verhindern. Gerade die mittelständischen Unternehmen werden überproportional stark belastet, etwa durch die Absenkung der Schwellenwerte für die Freistellung, sowie durch zusätzlichen Kosten- und Bürokratieaufwand. Über den Betriebsrat können Funktionäre Investitionsentscheidungen verzögern oder gar verhindern. Das in Europa einmalige Maß an Mitbestimmung schreckt ausländische Investoren ab und schadet der Wettbewerbsfähigkeit und den Arbeitsplätzen am Standort Deutschland.
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