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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Erneute Schlappe für Rot-Grün im 1. Untersuchungsausschuss

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Erneut ist die rot-grüne Mehrheit im 1. Untersuchungsausschuss vor
Gericht gescheitert. Sie hatte im Untersuchungsausschuss beschlossen,
mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom
hessischen Ministerium der Justiz die Herausgabe der vollständigen
Ermittlungsakten einschließlich der Beweismittelordner der
Staatsanwaltschaft Wiesbaden in dem Strafverfahren gegen Kanther u.a.
zu erzwingen.
Der 3. Strafsenat des OLG Frankfurt hat den Antrag jetzt kurz und
bündig abgelehnt. Es liegen nach Auffassung des Senats keine der
Voraussetzungen, so auch nicht die Dringlichkeit, für den Erlass
einer einstweiligen Anordnung vor. Der Senat ist insbesondere der
Ansicht entgegengetreten, der Anspruch auf umfassende Herausgabe der
Akten sei eindeutig; das Gegenteil ist der Fall. Er weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtslage insoweit schwierig sei.
Das hessische Ministerium der Justiz müsse das etwaige Bestehen der
Rechte Dritter gegenüber dem Herausgabebegehren des
Untersuchungsausschusses abwägen. Dazu gehöre vor allem die Klärung,
ob das "Refugium Internum" der Parteien einer vollständigen
Herausgabe der Ermittlungsakten entgegenstehen könne. Eine
höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage stehe noch aus.
Ungeachtet des laufenden Rechtsstreits hat der hessische
Justizminister dem Untersuchungsausschuss längst den für seine Arbeit
relevanten Teil der Ermittlungsakten und Beweismittelordner
übersandt. Rot-Grün will nicht Aufklärung, sondern verfolgt mit
seinem Begehren das Ziel, den Untersuchungsausschuss für die
Ausforschung der CDU zu missbrauchen. Diesem Versuch hat das OLG
Frankfurt zu Recht einen Riegel vorgeschoben.
Unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Ausschussarbeit sollte
die rot-grüne Mehrheit endlich zum ursprünglichen
Untersuchungsauftrag zurückkehren, statt mit erheblichem Zeit- und
Arbeitsaufwand gerichtliche Verfahren zu betreiben, die für die
Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht hilfreich sind.
Die Entscheidung des 3. Strafsenats des OLG Frankfurt (Az 3 VAs
48/00) kann unter der Tel. Nr. 030/227-52360 angefordert werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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