CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Erneute Schlappe für Rot-Grün im 1. Untersuchungsausschuss
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Erneut ist die rot-grüne Mehrheit im 1. Untersuchungsausschuss vor Gericht gescheitert. Sie hatte im Untersuchungsausschuss beschlossen, mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom hessischen Ministerium der Justiz die Herausgabe der vollständigen Ermittlungsakten einschließlich der Beweismittelordner der Staatsanwaltschaft Wiesbaden in dem Strafverfahren gegen Kanther u.a. zu erzwingen.
Der 3. Strafsenat des OLG Frankfurt hat den Antrag jetzt kurz und bündig abgelehnt. Es liegen nach Auffassung des Senats keine der Voraussetzungen, so auch nicht die Dringlichkeit, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung vor. Der Senat ist insbesondere der Ansicht entgegengetreten, der Anspruch auf umfassende Herausgabe der Akten sei eindeutig; das Gegenteil ist der Fall. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtslage insoweit schwierig sei. Das hessische Ministerium der Justiz müsse das etwaige Bestehen der Rechte Dritter gegenüber dem Herausgabebegehren des Untersuchungsausschusses abwägen. Dazu gehöre vor allem die Klärung, ob das "Refugium Internum" der Parteien einer vollständigen Herausgabe der Ermittlungsakten entgegenstehen könne. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage stehe noch aus.
Ungeachtet des laufenden Rechtsstreits hat der hessische Justizminister dem Untersuchungsausschuss längst den für seine Arbeit relevanten Teil der Ermittlungsakten und Beweismittelordner übersandt. Rot-Grün will nicht Aufklärung, sondern verfolgt mit seinem Begehren das Ziel, den Untersuchungsausschuss für die Ausforschung der CDU zu missbrauchen. Diesem Versuch hat das OLG Frankfurt zu Recht einen Riegel vorgeschoben.
Unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Ausschussarbeit sollte die rot-grüne Mehrheit endlich zum ursprünglichen Untersuchungsauftrag zurückkehren, statt mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand gerichtliche Verfahren zu betreiben, die für die Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht hilfreich sind.
Die Entscheidung des 3. Strafsenats des OLG Frankfurt (Az 3 VAs 48/00) kann unter der Tel. Nr. 030/227-52360 angefordert werden.
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