CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Widmann-Mauz: Union bereitet Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Pflegeleistungen vor
Berlin (ots)
Nach Abschluss der Klausurtagung der AG Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Tübingen erklären der gesundheitspolitische Sprecher, Wolfgang Lohmann MdB, und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Leistungen der Pflegeversicherung verbessern. Der Betreuungsbedarf altersverwirrter Menschen, die heute noch keinen Anspruch auf Pflegeleistungen haben, soll künftig in einem bestimmten Umfang anerkannt werden. Außerdem soll die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen in Heimen durch bessere Personalausstattung gesteigert werden. Dazu soll ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. Die erforderlichen Mittel für diese Leistungsverbesserungen sollen durch die sachgerechte Verlagerung der medizinischen Behandlungspflege in die gesetzliche Krankenversicherung und durch die Rücknahme der Absenkung der Beiträge für Arbeitslosenhilfebezieher zur Verfügung gestellt werden. Damit wären bis zu 2 Mrd. DM zugunsten der Pflegebedürftigen vorhanden.
Die von der Bundesregierung derzeit geplanten Gesetze zur Pflegeversicherung sind völlig unzureichend und bringen keine spürbare Verbesserung der Pflegequalität. Die Arbeitsgruppe Gesundheit ist im Gegensatz zur rot-grünen Bundesregierung der Meinung, dass man Qualität nicht in die Pflege hineinkontrollieren kann. Nicht mehr Kontrollen, sondern eine ausreichende Personalausstattung ist die adäquate Lösung.
Intensiv haben wir uns auch mit dem Thema Risikostrukturausgleich in der GKV befasst. Die Arbeitsgruppe Gesundheit ist zu der Auffassung gelangt, dass der Risikostrukturausgleich seine Ziele in weiten Bereichen erreicht hat. Seine Aufgabe ist es, Unterschiede in den Beitragssätzen, die durch eine ungünstige Versichertenstruktur bedingt sind, auszugleichen. Dieses Ziel ist erreicht worden.
Zur Lösung der aktuellen Probleme und Verwerfungen im RSA hält die Arbeitsgruppe Gesundheit die Einrichtung eines Hochrisikopools für prüfenswert. Ab einer Ausgabengrenze von 100.000 DM könnten dabei Kassen für Hochrisikopatienten, z.B. Bluter, Schädel-Hirn-Verletzte, einen Ausgleich aus diesem Pool erhalten. Dieser Pool könnte aus dem gegenwärtigen RSA-Volumen gebildet werden. Damit wäre gewährleistet, dass das gegenwärtige Transfervolumen von 24 Mrd. DM nicht weiter erhöht wird.
Mit dem Thema Daten und Datentransparenz hat sich die Arbeitsgruppe Gesundheit auf Einladung des Vorsitzenden der KZV Nord-Württemberg, Dr. Kuttruff, gleich am ersten Tag eingehend beschäftigt. Wir konnten uns bei einem Besuch im Abrechnungszentrum der KZV in Stuttgart einen Überblick über die Datenverarbeitung verschaffen. Besonders eindrucksvoll ist die Simulation einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Arbeitsgruppenmitglieder gewesen. In der anschließenden Diskussion mit Vertretern der KZV Nord-Württemberg gewann die Arbeitsgruppe den Eindruck, dass mit den von der Bundesregierung anvisierten Datentransparenzgesetz die Transparenz des Datenstromes nicht erhöht wird. Damit wird das von der rot-grünen Bundesregierung angestrebtes Ziel einer besseren Transparenz für den Versicherten und eines erhöhten Schutzes seiner persönlichen Daten verfehlt. Vielmehr plant die Bundesregierung ein bürokratisches Monster, das einzig die Kontrollmöglichkeiten der Kassen verschärft und damit die Therapiefreiheit der Ärzte gefährdet. Für den Patienten kommt dabei nichts Gutes heraus.
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