CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Alfred Sirven schnellstmöglich vor dem Untersuchungsausschuss vernehmen
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Mit Schreiben vom heutigen Tage habe ich den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Volker Neumann (Bramsche) MdB gebeten, unverzüglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, die eine schnellstmögliche Vernehmung des früheren Elf-Aquitaine-Managers Alfred Sirven durch den Untersuchungsausschuss in Frankreich sicherstellen. Es ist völlig inakzeptabel, die Vernehmung bis in den Herbst zu verzögern.
Der Zeuge Alfred Sirven gilt als Schlüsselfigur der sogenannten Elf-Affäre. Er hat in seiner kürzlichen Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss seine grundsätzliche Aussagebereitschaft zum Untersuchungskomplex Leuna/Minol erklärt. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben öffentlich das dringende Interesse an der Vernehmung dieses Zeugen bekundet.
Der französische Ministerpräsident hat am 6. Februar 2001 zugesagt, dass die französische Regierung alles in ihrer Macht Stehende tun werde, um eine Vernehmung von Alfred Sirven durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Frankreich zu ermöglichen. Auf diplomatischer Ebene steht der Vernehmung Alfred Sirvens somit nichts im Wege.
Es sollte darüber hinaus alles unternommen werden, außer Alfred Sirven auch dessen Geschäftspartner Pierre Lethier in Frankreich zu vernehmen.
Seit Jahren werden haltlose Verdächtigungen gegen die frühere Bundesregierung im Zusammenhang mit der Privatisierung von Leuna/Minol gestreut. Die Chancen für eine schnelle Aufklärung dieser Vorwürfe müssen genutzt werden.
Die Terminierung dieser Vernehmungen erst im Herbst ließe nur den Schluss zu, dass die rot/grüne Ausschussmehrheit an zügiger Aufklärung kein Interesse hat. Rot/Grün glaubt offensichtlich selbst nicht mehr an die Käuflichkeit der früheren Bundesregierung. Es ist eine Bankrotterklärung von Rot/Grün, wenn einem zentralen Teil des Untersuchungsauftrags erst nahezu zwei Jahre nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses nachgegangen werden soll.
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