CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Vorsteuerabzug wieder zulassen!
Berlin (ots)
Zu der Androhung der EU-Kommission, ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Verpflegungskosten- und Übernachtungskosten anzustrengen, äußert die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Gerda Hasselfeldt MdB:
Die Bundesregierung hat durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 das Recht auf Vorsteuerabzug für Verpflegungskosten- und Übernachtungskosten mit der Begründung ausgeschlossen, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht für das Unternehmen bezogen werden würden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits bei den Beratungen zu diesem Gesetz darauf hingewiesen, dass dieser Vorsteuerausschluss gegen EU-Recht verstößt. Die Befürchtungen der Union haben sich bereits ein Jahr später bewahrheitet: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23.11.2000 entschieden, dass die deutsche Regelung gegen die 6. EG-RL verstoße. Unternehmen hätten sehr wohl das Recht, die Vorsteuer aus Übernachtungskosten zum Abzug zu bringen. Diese Kosten seien unternehmerisch veranlasst. Der Bundesfinanzhof ist damit nicht der unternehmerfeindlichen Auffassung der Bundesregierung gefolgt, welche diese Kosten als privates Vergnügen einstuft.
Nunmehr hat sich auch Brüssel gegen die Bundesregierung gestellt. Die EU hat heute angedroht, gegen die Bundesrepublik Deutschland ein gerichtliches Verfahren anzustrengen. Was muss noch geschehen, damit die Bundesregierung endlich ihren Fehler eingesteht und dieses Gesetz rückgängig macht? Die Möglichkeit besteht jedenfalls, denn am 6.2.2001 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 14/5223). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Vorsteuerabzug aus Reiskosten des Unternehmens oder seines Personals wieder zuzulassen und die Einschränkung des Vorsteuerabzugs auf 50 von Hundert für Aufwendungen aus dem Erwerb und dem Betrieb von Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden, wieder aufzuheben. Die Wirtschaft würde diesen Schritt begrüßen, denn dort herrscht seit Bestehen dieser Vorschriften große Rechtsunsicherheit.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell