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Widmann-Mauz: BSE-Vorsorge bei Arzneimitteln - Bundesregierung korrigiert eigene Fehltritte
Berlin (ots)
Zum heutigen Beschluß des Bundeskabinetts, BSE-Risikomaterial in Medikamenten zu verbieten, erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Der heutige Kabinettsbeschluß, BSE-Risikomaterial in Medikamenten zu verbieten, ist kein Ruhmesblatt des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Mit ihrem Beschluß korrigiert die Bundesregierung lediglich eigene Fehltritte. Fakt ist: Die von der Union geführte Bundesregierung hatte eine Verordnung zur Änderung fleisch- und lebensmittelhygienerechtlicher Vorschriften beschlossen, die im Bundesgesetzblatt stand und am 1.1.1999 in Kraft treten sollte. In Artikel 6 wurde dort explizit geregelt, BSE-Risikomaterial in Arzneimitteln zu verbieten. Die Umsetzung dieser Verordnung ist von der rot-grünen Bundesregierung immer wieder verzögert worden. Mehr noch, im Zuge der späten Umsetzung im Sommer des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung das Verbot von BSE-Risikomaterial in Arzneimitteln herausgenommen. D.h., was jetzt als großer Erfolg von der Bundesregierung gefeiert wird, ist in Wahrheit lediglich die Korrektur eigener Fehler. Wenn Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) erklärt, angesichts weiterhin bestehender Unsicherheiten über die Übertragungswege von BSE wolle die Bundesregierung bei der Herstellung von Arzneimitteln Risiken für die menschliche Gesundheit soweit wie möglich ausschließen, so ist das ein Treppenwitz rot-grüner Verbraucherschutzpolitik. Diese Unsicherheiten hat die Bundesregierung zunächst durch ihre eigenen politischen Fehlentscheidungen geschaffen.
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