CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Keine Aufhebung der Anti-Terror-Gesetze!
Berlin (ots)
Zur Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, die so genannten Anti-Terror-Gesetze aufzuheben, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Es besteht nicht der geringste Anlass für eine Aufhebung der seit Beginn der 70er Jahre beschlossenen Gesetze zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen ist schon im Hinblick auf die derzeit zu beklagende Zunahme extremistischer Gewalttaten mehr als befremdlich.
Der Rechtsstaat kann nicht beliebig Gesetze abschaffen und bei erneuter Bedrohungslage wieder einführen. Eine solche Praxis würde dazu führen, dass beim Eintreten künftiger Bedrohungen ein notwendiges Gesetz zunächst nicht besteht und erst in einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren neu eingeführt werden müsste. Es wäre daher allzu kurzsichtig, die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung des Terrorismus, namentlich den Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung (Paragraph 129a StGB) und die zur Verfolgung terroristischer Vereinigungen geschaffenen strafprozessualen Normen, aufzuheben.
Abermals zeigt sich, dass grüne Strafrechtspolitik allein auf die Interessen des Täters gemünzt ist, statt den Schutz der Opfer ins Auge zu fassen. Nach der Affäre um den früheren Gewalttäter und heutigen Bundesaußenminister wirft der Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen erneut ein ebenso trauriges wie bezeichnendes Licht darauf, wie der Terrorismus im linken politischen Lager bewertet wird.
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