CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: Viele Mieter von Sozialwohnungen müssen mit höheren Wohnkosten rechnen
Berlin (ots)
Zu den Auswirkungen der geplanten Reform des Wohnungsbaurechts auf die Mieten im Sozialwohnungsbestand erklärt der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Diemar Kansy MdB:
In der nächsten Woche will die Bundesregierung wie angekündigt ihren Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungsbaurechts in das parlamentarische Beratungsverfahren einbringen. Würde das rot-grüne Koalitionskonzept Gesetz, müssten viele Sozialmieter, vor allem in den seit den 70er Jahren gebauten Sozialwohnungsbeständen, mit teilweise erheblichen Wohnkosten-Zusatzbelastungen rechnen.
Als "Infrastrukturminister" Bodewig vor Wochen seinen Referentenentwurf präsentierte, verschwieg er diesen Reformaspekt bzw. verharmloste ihn mit der Behauptung, beim Sozialwohnungsbestand "bleibt es im Prinzip beim geltenden Recht". "Im Prinzip" soll dies aber nur für die Beibehaltung der Kostenmieten gelten, nicht aber für die Wohn-Nebenkosten. Verpackt in eine komplizierte Zusammenlegung bisheriger Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen in eine Pauschale für "Erhaltungskosten" unter Wegfall der bisherigen Staffelung nach Baualter der Sozialwohnungen strebt die Bundesregierung gleichzeitig eine Niveauerhöhung der Pauschale von im Schnitt 7% an. Für Sozialwohnungen, die ab den 70er Jahren bezogen wurden, dürfte es aber in Wahrheit zu Kostenerhöhungen bis zu 20% kommen - zusätzlich mit der Aussicht auf Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung ab 2005.
Beispiele: Für einen Mieter in einer nach dem 31.12.1979 bezugsfertig gewordene Sozialwohnung mit 65qm Wohnfläche würde sich die höchstzulässige Pauschale für Instandhaltung und Verwaltung von 105,42 DM monatlich auf 137,69 DM monatlich nach in Kraft treten des Gesetzes erhöhen. Bei einer 90qm Wohnung erhöht sich die Pauschale um 58,00 DM.
Für den Mieter einer in den 70er Jahren bezugsfertig gewordenen Sozialwohnung mit 90qm Wohnfläche würde sich eine umlegbare Kostenerhöhung von 31,68 DM monatlich errechnen.
Hinzu kommen, wenn es die Kappungsgrenzen für Mieterwohnungen hergeben, noch die üblichen Mieterhöhungen, die nach Angaben der Bundesregierung bei Sozialwohnungen im 1. Förderweg im Schnitt in den 90er Jahren bei jährlich 4% lagen.
Die CDU/CSU bestreitet nicht die berechtigten Erwartungen der Wohnungswirtschaft an eine Anpassung der seit 1992 bzw. 1996 nicht mehr erhöhten Pauschalen. Das rechtfertigt aber noch keine Politik der gezinkten Karten, mit der Rot-Grün teilweise drastische Wohnkosten-Steigerungen unterm Teppich halten möchte - zumindest bis über die Landtagswahlen hinaus.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell