CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Asyl-Beschluss der Grünen ist unverantwortlich und widersprüchlich
Berlin (ots)
Zu dem gestrigen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen zur Asylpolitik erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Der Beschluss der Grünen, Artikel 16 a des Grundgesetzes "außer Kraft setzen" zu wollen, zeugt von erschreckender Unkenntnis der Grundlagen unserer Verfassungsordnung und des Asylrechts.
Grundgesetz-Artikel lassen sich in unserem Staat auch von Regierungsparteien nicht außer Kraft setzen. Wer verfassungsändernde Mehrheiten für eine Revision des Asylkompromisses sucht, ist realitätsblind.
Die 1993 mit dem Asylkompromiss von CDU/CSU, SPD und FDP eingeführten Mittel zur Bekämpfung des Missbrauchs unseres Asylrechts gehören zu den erfolgreichsten politischen Entscheidungen der letzten Jahrzehnte.
Die Asylbewerberzahlen sind seitdem von fast 500.000 auf unter 80.000 im vergangenen Jahr gefallen, das ist eine Reduzierung von über 80 %.
Auf diesem Weg müssen wir weitergehen, statt das Ereichte leichtfertig aufzugeben.
Wer nicht versteht, dass dem Asylrecht in Deutschland am besten durch die nachhaltige Sorge um die Akzeptanz in der Bevölkerung gedient ist, schadet ihm nachhaltig.
Aus dem Asylkompromiss lässt sich auch keiner der drei Pfeiler - Drittstaatenregelung, Regelung für sichere Herkunftsstaaten und Flughafenregelung - herausbrechen, ohne dass das ganze Gebäude einstürzt. Wer das versucht, handelt unverantwortlich.
Zu begrüßen ist, dass nun auch die Grünen die "Bildung einer gemeinsamen Gesellschaft auf der Grundlage der Gleichberechtigung und der im Grundgesetz verankerten Werte" fordern, statt der Bildung von Parallelgesellschaften das Wort zu reden.
Widersprüchlich ist es aber, dass an anderer Stelle im gleichen Beschluss noch immer am alten Hut des "Multikulturalismus" festgehalten wird.
Zu den billigen und sachlich falschen Polemiken gegen den von der CDU geprägten Begriff der Leitkultur ist auf den Beschluss des CDU-Präsidiums vom 6.11.2001 zu erinnern:
"Integration erfordert deshalb, neben dem Erlernen der deutschen Sprache sich für unsere Staats- und Verfassungsordnung klar zu entscheiden und sich in unsere sozialen und kulturellen Lebensverhältnisse einzuordnen. Dies bedeutet, dass die Werteordnung unserer christlich-abendländischen Kultur, die vom Christentum, Judentum, antiker Philosophie, Humanismus, römischem Recht und der Aufklärung geprägt wurde in Deutschland akzeptiert wird. Das heißt nicht die Aufgabe der eigenen kulturellen und religiösen Prägung, aber die Bejahung und Einordnung in den bei uns für das Zusammenleben geltenden Werte- und Ordnungsrahmen. Integration in diesem Sinne ist weder einseitige Assimilation, noch unverbundenes Nebeneinander auf Dauer. Multikulturalismus und Parallelgesellschaften sind kein Zukunftsmodell. Unser Ziel muss eine Kultur der Toleranz und des Miteinander sein - auf dem Boden unserer Verfassungswerte und im Bewusstsein der eigenen Identität. In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn die Beachtung dieser Werte als Leitkultur in Deutschland bezeichnet wird."
Je weiter sich die Programmatik der Grünen diesen im Grunde selbstverständlichen Anforderungen annähert, um so größer sind die Aussichten für eine breite politische Gemeinsamkeit in diesen Fragen.
Zu begrüßen ist auch, dass nun auch die Grünen für ein zusammenhängendes Integrationskonzept und das Erlernen der deutschen Sprache für alle Zuwanderer sind, wie es die Union vor zwei Jahren in ihrem Integrationskonzept (BT-Drs. 14/534) gefordert hat.
Wie die Festlegung des Grünen-Parteitags gegen die vom Bundesinnenminister, der Bundesregierung und dem Bundesrat verfolgte Politik gegenüber dem Richtlinien-Entwurf der Kommission zur Familienzusammenführung zu bewerten ist, wird Herr Schily kaum erklären können.
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