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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schnieber-Jastran: Kleine Anfrage zu großen Fragezeichen bei dem SGB III-Reförmchen

Berlin (ots)

Zu der Absichtserklärung der Bundeserklärung,
Erwerbslose durch einen verbindlichen Eingliederungsplan in Arbeit zu
bringen erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Birgit Schnieber-Jastram MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion will wissen, woran Erwerbslose und
Arbeitsverwaltung mit den Absichtserklärungen der Bundesregierung zu
den Wiedereingliederungsplänen im SGB III sind. Deshalb hat sie
unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne des
Bundesarbeitsministeriums eine Kleine Anfrage mit 15 Fragen an die
Bundesregierung auf den Weg gebracht, um mehr Klarheit in die bislang
eher verschwommenen Pläne zur Wiedereingliederung
Langzeitarbeitsloser zu bringen.
Die Absichtserklärungen zum SGB III sind ein zu offensichtlicher
und unausgegorener Versuch des Hauses Riester, von seinem
altbekannten Unwillen bei Reformen abzulenken:
So scheint u.a. niemand im Bundesarbeitsministerium die Frage
überlegt zu haben, wie bereits heute völlig überlastete Mitarbeiter
der Arbeitsverwaltung für knapp 1,4 Millionen Langzeitarbeitslose
(Jahresdurchschnitt 2000) "maßgeschneiderte"
Wiedereingliederungs-pläne aufstellen und zudem noch deren Umsetzung
überwachen sollen. Und dies vor dem Hintergrund, dass der DGB vor dem
Personalabbau in Arbeitsämtern warnt und zusätzliches Geld für die
Durchführung der angeblichen Reform nicht eingeplant ist.
Völlig unklar bleiben auch Äußerungen von Vertretern der
Regierungskoalition, es würden spezielle Lohnsubventionen eingeführt.
Worauf beziehen sich diese Äußerungen?
Interessant ist auch die Frage, was die Erwerbslosen in den
besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Gebieten
Ostdeutschlands zu erwarten haben werden: Wohl kaum mehr als
wiederholte "maßgeschneiderte" Qualifizierungsmaßnahmen ohne Aussicht
auf Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Nach Stand der Dinge wird von dem Reförmchen nichts anderes
übrigbleiben als die Möglichkeit, bei dem Verweigern zumutbarer
Arbeit eine dreimonatige Sperrzeit für Leistungen der
Arbeitslosenversicherung zu verhängen. Und dies ist nach dem SGB III
bereits jetzt schon möglich.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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