CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schnieber-Jastran: Kleine Anfrage zu großen Fragezeichen bei dem SGB III-Reförmchen
Berlin (ots)
Zu der Absichtserklärung der Bundeserklärung, Erwerbslose durch einen verbindlichen Eingliederungsplan in Arbeit zu bringen erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Birgit Schnieber-Jastram MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion will wissen, woran Erwerbslose und Arbeitsverwaltung mit den Absichtserklärungen der Bundesregierung zu den Wiedereingliederungsplänen im SGB III sind. Deshalb hat sie unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne des Bundesarbeitsministeriums eine Kleine Anfrage mit 15 Fragen an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, um mehr Klarheit in die bislang eher verschwommenen Pläne zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser zu bringen.
Die Absichtserklärungen zum SGB III sind ein zu offensichtlicher und unausgegorener Versuch des Hauses Riester, von seinem altbekannten Unwillen bei Reformen abzulenken:
So scheint u.a. niemand im Bundesarbeitsministerium die Frage überlegt zu haben, wie bereits heute völlig überlastete Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung für knapp 1,4 Millionen Langzeitarbeitslose (Jahresdurchschnitt 2000) "maßgeschneiderte" Wiedereingliederungs-pläne aufstellen und zudem noch deren Umsetzung überwachen sollen. Und dies vor dem Hintergrund, dass der DGB vor dem Personalabbau in Arbeitsämtern warnt und zusätzliches Geld für die Durchführung der angeblichen Reform nicht eingeplant ist.
Völlig unklar bleiben auch Äußerungen von Vertretern der Regierungskoalition, es würden spezielle Lohnsubventionen eingeführt. Worauf beziehen sich diese Äußerungen?
Interessant ist auch die Frage, was die Erwerbslosen in den besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Gebieten Ostdeutschlands zu erwarten haben werden: Wohl kaum mehr als wiederholte "maßgeschneiderte" Qualifizierungsmaßnahmen ohne Aussicht auf Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Nach Stand der Dinge wird von dem Reförmchen nichts anderes übrigbleiben als die Möglichkeit, bei dem Verweigern zumutbarer Arbeit eine dreimonatige Sperrzeit für Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu verhängen. Und dies ist nach dem SGB III bereits jetzt schon möglich.
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