CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schnieber-Jastram/Fischbach: Stellenwert der Kinderkommission des Bundestages durch Einrichtung eines eigenen Antragsrechtes stärken
Berlin (ots)
Zum Gruppenantrag auf Einrichtung eines eigenen Antragsrechtes der Kinderkommission des Deutschen Bundestages erklären die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Birgit Schnieber-Jastram MdB, und das Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Ingrid Fischbach MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den von 169 Abgeordneten aller Fraktionen des Bundestages eingebrachten Gruppenantrag für die Schaffung eines eigenen Antragsrechtes der Kinderkommission des Deutschen Bundestages unterstützen. Diesen Beschluss fasste gestern der Geschäftsführende Vorstand der Fraktion.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält den Schritt hin zu einem eigenen Antragsrecht der Kinderkommission für folgerichtig, weil der Bundestag bereits mit der erstmaligen Einrichtung der Kinderkommission im Jahr 1988 einen in der deutschen Parlamentsgeschichte einmaligen Weg eingeschlagen hat: Er hat ein Gremium geschaffen, das nicht von Proporz und Mehrheitsverhältnissen geprägt ist, sondern das im Sinne der Kinder auf Konsens angelegt ist. Damit hat der Bundestag nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gleichzeitig anerkannt, dass es sich bei den Belangen der Kinder um ein schutzwürdiges Sonderinteresse handelt.
Ausgestattet mit dem eigenständigen Antragsrecht, könnte die Kinderkommission stärker als bisher aktiv in die Kinderpolitik eingreifen. Sie könnte durch eigene Initiativen Parlamentsdebatten anstoßen und kinderpolitische Themen ins Bewusstsein rufen. Politik für Kinder und mit Kindern ist eine Querschnittsaufgabe. Die Interessen von Kindern müssen immer mitgedacht werden, ob es um Verkehrs- und Umwelt-, Gesundheits- und Sozial- oder um Finanz- und Wirtschaftspolitik geht. Diese Tatsache wird die Kinderkommission mit erweiterten Kompetenzen besser vermitteln können.
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