CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Fink: Nur mit besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und mit Leistungsverbesserungen für Demenzkranke kann eine bessere Pflegequalität erreicht werden
Berlin (ots)
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetz im Deutschen Bundestag erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und der zuständige Berichterstatter für Fragen der Pflegeversicherung, Ulf Fink MdB:
Zwischen der Regierungskoalition und der Union besteht Einigkeit darüber, dass alles getan werden muss, um alte und kranke Menschen gut zu pflegen. Bessere Rechte für Heimbeiräte, bessere vertragliche Grundlagen und ein enges Zusammenwirken von Heimaufsicht und medizinischem Dienst der Krankenkassen sind dazu hilfreich. Der eigentliche Unterschied zwischen der Regierungspolitik und unserer Auffassung besteht in etwas anderem: Zentrale Aufgabe der Politik muss es sein, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern. Nicht bürokratische Kontrollen, sondern eine bessere finanzielle Ausstattung sichert die Qualität der Pflegeleistungen! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht daran vorbei, indem er lediglich weitere Kontrollinstanzen schafft und nichts vorsieht, um die Voraussetzungen zu verbessern, unter denen in den Heimen zum Teil aufopfernd gepflegt wird. Qualität muss man schaffen - man kann sie nicht in Einrichtungen hinein kontrollieren.
Zur Finanzierung: Wir schlagen vor, dass die Kosten der stationären medizinischen Behandlungspflege künftig nicht mehr von der Pflegeversicherung, sondern von der Krankenversicherung übernommen werden, so wie es bereits in der ambulanten Versorgung der Fall ist. Allein damit würden 1,5 Mrd. DM frei, mit denen man rund 20.000 Pflegekräften neu einstellen könnte. Unser Vorschlag wäre ein echter Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität in den Heimen. Kein Beitrag ist es, die ohnehin überlasteten Pflegekräfte mit dem zeitraubenden Ausfüllen von Prüfpapieren, Statistiken und Berichten zusätzlich zu beschäftigen, wie es Rot-Grün vorsieht. Um die oben genannten 1,5 Mrd. DM an Mehrbelastungen für die Krankenversicherung auszugleichen, haben wir ebenfalls einen Vorschlag. Die Regierungskoalition müsste lediglich ihr "Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung" von 1998/1999 zurücknehmen. Denn dieses Gesetz hat nicht die Solidarität gestärkt, sondern die Krankenversicherung in Wirklichkeit mit mehr als 1,5 Mrd. DM belastet!
Ein weiterer unverzichtbarer Punkt zur Verbesserung der Pflegequalität in den Heimen ist die bessere Berücksichtigung von dementen, d.h. altersverwirrten Menschen, deren Pflege eine besondere Herausforderung darstellt. Die Koalition hat in ihrer Regierungsvereinbarung erklärt, hier etwas tun zu wollen. Tatsache aber ist, dass bis heute kein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt. In der Sache besteht das Problem darin, dass Demenzkranke rund um die Uhr betreut und beaufsichtigt werden müssen. Für die tägliche Rundumbetreuung sind bisher aber keine finanziellen Mittel in der Pflegeversicherung vorgesehen.
Ein wichtiger Schritt, auch Altersverwirrte an einer besseren Pflegequalität teilhaben zu lassen, wäre, einen zusätzlichen Betreuungsbedarf anzuerkennen. Hierfür wäre ein Betrag von 1 Mrd. DM erforderlich. Dies ist auch machbar: Nach ihren eigenen Berechnungen geht die Bundesregierung davon aus, dass zugunsten von Demenzkranken bereits jetzt ein Betrag von 500 Mio. DM aus der Pflegeversicherung zur Verfügung steht. Wer jetzt fragt, woher das restliche Geld kommen soll, dem sei das Sparpaket von Finanzminister Eichel in Erinnerung gerufen, das der Pflegeversicherung einen jährlichen Einnahmeausfall in Höhe von 400 Mio. DM beschert hat. Selbst führende Sozialpolitiker der SPD haben erkannt: Dieser Schritt war ungerecht. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass dieser Schritt rückgängig gemacht wird. Zusammen mit den vorhandenen 500 Mio. DM würde dann nämlich knapp 1 Mrd. DM zur Verfügung stehen, mit der wir unserer Verpflichtung den altersverwirrten Menschen in unserer Gesellschaft gegenüber gerecht werden können. Und genau dieser Verpflichtung wollen wir von der Union mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Leistungen in der Pflege nachkommen.
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