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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer/Lohmann: Für einen gerechten Wettbewerb und mehr Wahlfreiheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Berlin (ots)

Zur Diskussion um die Weiterentwicklung des
Risikostrukturausgleichs erklären der Stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB, und der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Wettbewerb durch Risikostrukturausgleich
Der Risikostrukturausgleich (RSA) hat sich im Grunde bewährt. Er
hat wesentlich dazu beigetragen, dass der Wettbewerb zwischen den
Krankenkassen in Gang gekommen ist und dabei weitgehend
Chancengleichheit sichergestellt wurde. Nach 100 Jahren
verpflichtender Zuweisung zu bestimmten Kassen haben die Versicherten
der gesetzlichen Krankenversicherung seit 5 Jahren die freie
Wahlmöglichkeit zwischen den Kassen. Dies ist ein Erfolg, der
historische Bedeutung hat.
Verschiedene aktuelle Gutachten kommen zu der Feststellung, dass
der RSA für den Kassenwettbewerb in der gesetzlichen
Krankenversicherung unverzichtbar ist. Auch wird in den Gutachten
festgestellt, dass der RSA die an ihn gestellten Erwartungen
tendenziell erfüllt habe. Wir teilen ausdrücklich die Meinung der
Gutachter, keine übereilten und nicht sachgerechten Eingriffe in den
RSA vorzunehmen. Der RSA muss ein längerfristig ausgerichtetes und
verlässliches Instrument bleiben.
>>> Feinjustierung des RSA in dieser Legislaturperiode
Aber die Entwicklung seit Einführung des RSA hat auch gezeigt,
dass Ungerechtigkeiten und Schieflagen nicht ganz vermieden werden
konnten. Dies ist bei einem solch umfangreichen und schwierigen
Projekt auch kaum verwunderlich. Auch in der allgemeinen
Finanzpolitik beim Bund-Länder-Ausgleich ist dies von Zeit zu Zeit
erforderlich. Deswegen besteht Handlungsbedarf im Sinne einer
Feinjustierung des RSA noch in dieser Legislaturperiode.
Keine Ausweitung des Transfervolumens
Bei allen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des RSA gilt das
Prinzip, dass es grundsätzlich nicht zu einer Ausweitung des
Transfervolumens von heute etwa 23 Mrd. DM kommen sollte. Der mit der
Erhebung des RSA verbundene bürokratische Aufwand sollte nicht noch
gesteigert werden. Ansonsten würde die Akzeptanz dieses Instruments
in Frage gestellt.
Sonderrechte für einzelne Kassenarten müssen auf den Prüfstand
Wir wollen einen gerechten RSA und keine unangemessenen
Wettbewerbsvorteile einzelner Krankenkassen. Deswegen muss über
bestimmte Auswüchse bei den sogenannten virtuellen
Betriebskrankenkassen nachgedacht werden. Sonderrechte für einzelne
Kassenarten müssen auf den Prüfstand.
Wahlfreiheiten der Versicherten stärken
Wir wollen die Wahlfreiheiten der Versicherten stärken. Deshalb
sind Vorschläge abzulehnen, die den Kassenwechsel grundsätzlich
unattraktiv machen würden. So können z.B. Wechslerprämien, die im
Kern nichts anderes als Ablösesummen sind, nicht akzeptiert werden.
Wir fordern vielmehr eine Flexibilisierung der Möglichkeiten zum
Kassenwechsel. Der starre Kündigungstermin für Pflichtversicherte zum
30.09. eines Jahres sollte entfallen. Stattdessen sollte für alle
Versicherten eine Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende bei
anschließender mindestens einjähriger Bindungspflicht bei der neuen
Kasse gelten. Das gesonderte Wahlrecht bei Arbeitgeber-, Status- oder
Ortswechsel könnte dann entfallen.
Wettbewerb für optimale Versorgungsqualität
Wir wollen einen Wettbewerb um die bestmögliche
Versorgungsqualität bei der Behandlung von Erkrankungen. Deshalb
sollen Bemühungen einzelner Kassen bei der Betreuung chronisch
Kranker honoriert werden. Der Risikostrukturausgleich ist dafür
allerdings nicht das geeignete Instrument. Eine Überfrachtung mit
zusätzlichen Aufgaben wäre nicht zielführend. Anreize für
Qualitätsverbesserungen in der medizinischen Versorgung müssen anders
erreicht werden. Dazu gibt es bereits heute gesetzliche
Rahmenbedingungen, die man noch verbessern könnte. Insbesondere
bedarf es dazu erweiterter Vertragsrechte und Handlungsspielräume für
die Krankenkassen. Der Wettbewerb ist der beste Garant für
Anstrengungen zur Verbesserung der Betreuung und Versorgung der
Versicherten.
Stärkere Morbiditätsprüfung prüfen
Von der Bundesgesundheitsministerin ist angekündigt worden, die
bisher schon vorhandenen Morbiditätskriterien des RSA (Alter,
Geschlecht, EU-/BU-Rente) künftig genauer abzubilden. Wie dies
funktionieren soll, ist im Dunklen geblieben. Dieser Vorschlag ist in
seiner Struktur noch völlig unausgegoren und nur mit erheblicher
zeitlicher Verzögerung realisierbar. Dieser Vorschlag bedarf daher
wegen der inhaltlichen Klarheit und des möglichen
Verwaltungsaufwandes einer intensiven Diskussion.
Hochrisikopool für Leistungsausgaben über 100.000 DM
Wir wollen, dass sich Versicherte, die einer teuren und
langwierigen Behandlung bedürfen, nicht als Belastung für ihre
Krankenkassen erleben. Deshalb unterstützen wir die Einführung eines
Hochrisikopools für Fälle mit Leistungsausgaben über 100.000 DM. Ein
solcher Hochrisikopool beträfe nur eine überschaubare Gruppe von
Versicherten und wäre wegen des hohen Schwellenwertes kaum
manipulationsanfällig. Damit würden die Kassen gerade bei den Fällen,
z.B. Tumorkranke, AIDS-Kranke, Bluter-Kranke, Dialysepatienten,
entlastet, bei denen ein Behandlungsmanagement oder die Erschließung
von Wirtschaftlichkeitsreserven kaum praktikabel oder vertretbar
sind. Vorschläge zur Einführung eines Risikopools mit einem
Schwellenwert ab 20.000 DM sind dagegen problematisch. Eine solch
niedrige Grenze hätte zum einen den Nachteil, dass sehr viele
Krankenhausbehandlungen bereits ab der vierten Behandlungswoche
ausgleichspflichtig würden, und zum anderen würde der Anreiz für die
Kassen verringert, Kosten einzusparen. Eine Absenkung des von der
Union ins Auge gefassten Schwellenwertes von 100.000,- DM müsste
daher mit einer erhöhten Interessenquote (der Anteil, der von der
Kasse selbst aufzubringen ist) verbunden sein.
Auslagerung von nicht-managementfähigen Leistungen der GKV aus dem
RSA
Wir unterstützen Vorschläge zur Auslagerung von Leistungen aus dem
RSA, die von den Krankenkassen in ihrem Umfang nicht beeinflussbar
sind (Sterbegeld, Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Zahlungen für
Familienangehörige im Ausland). Die Leistungen verbleiben in der
gesetzlichen Krankenversicherung, sie würden aber aus dem RSA
herausgerechnet. Dies würde zur Verringerung des RSA-Volumens und zu
dessen Vereinfachung beitragen.
Organisationsreform der Krankenkassen
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf es nicht bei einer
Weiterentwicklung des RSA bleiben. Wir brauchen darüber hinaus auch
eine Organisationsreform der Krankenkassen. Die Krankenkassen sollten
über die heute bestehenden, sehr geringen Gestaltungsmöglichkeiten
hinaus mehr individuelle Handlungsspielräume erhalten. Das bisherige
Prinzip "einheitlich und gemeinsam" sollte in einem ersten Schritt
durch mehr wettbewerbliche Elemente auch beim Leistungskatalog für
bestimmte Leistungssegmente ersetzt werden.
Die Krankenkassen müssen mehr als bisher auch im Hinblick auf
Leistungsumfang und Qualität der angebotenen Leistungen konkurrieren
können. Ein Vertragswettbewerb ist eher geeignet, die
Strukturdefizite des Gesundheitswesens zu beseitigen, die Qualität
der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Wirtschaftlichkeit
zu erhöhen. Dabei treten wir für einen sozial geordneten Wettbewerb
ein, der sich innerhalb klarer sozialpolitischer Spielregeln
entwickelt.
Bundesregierung muss Lösungsvorschlag zur Reform des RSA vorlegen
Die Materie ist hochkompliziert und zwischen den Akteuren in der
gesetzlichen Krankenversicherung umstritten. Den jetzt entstandenen
Zeitdruck hat die Bundesregierung in der Vergangenheit durch falsches
Handeln selbst herbeigeführt. Deswegen muss die Bundesregierung einen
konkreten Lösungsvorschlag zur Reform des RSA machen, an Hand dessen
wir in die Diskussion eintreten können. Erst dann kann die Union
abschätzen, ob sie sich an einer gesetzgeberischen Lösung beteiligt.
Dies wäre wünschenswert, denn der RSA sollte im breiten Konsens
innerhalb der GKV und der Politik überarbeitet werden. Die
Bundesregierung trägt hier eine hohe Verantwortung, der sie gerecht
werden muss. Wir werden uns konstruktiven Vorschlägen nicht
grundsätzlich verschließen.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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