CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer: Sachverständigengutachten greift Forderungen der Union auf
Berlin (ots)
Zur Vorstellung des Gutachtens des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB:
Das Gutachten belegt das Scheitern der Kostendämpfungspolitik und die Notwendigkeit einer baldigen strukturellen Reform im Gesundheitswesen. Die zentralen Forderungen der Union für mehr Transparenz, Wettbewerb und Wahlfreiheiten werden eindrucksvoll bestätigt. Für die Bundesregierung gibt es nun keine Berechtigung mehr, die notwendigen Reformmaßnahmen auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Die Menschen erwarten jetzt Antworten auf die Probleme unseres Gesundheitswesens.
Die vom Sachverständigenrat geforderte Stärkung von Transparenz und wettbewerblichen Elementen im Gesundheitswesen wird von der Union schon seit längerem vertreten.
Nach unserer Auffassung braucht das Gesundheitswesen mehr ökonomische und medizinische Transparenz. Wir wollen, dass der Patient künftig weiß, was seine Behandlung kostet und welche Leistungen z.B. der Arzt oder das Krankenhaus mit der Krankenkasse abrechnet. Ferner wird sich eine erstklassige Medizin ständig um die Sicherung der Qualität der Versorgung bemühen müssen. Dabei müssen Qualifikationen und gute Ergebnisse transparent gemacht werden. Patienten haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie häufig beispielsweise eine Operation an einem Krankenhaus erbracht wird und wie hoch die Komplikationsrate bei der gewünschten Operation in diesem Krankenhaus ist.
Wir unterstützen auch Forderungen nach mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen. Die Erfahrung aus vielen Lebensbereichen lehrt uns, dass Wettbewerb und Entscheidungsfreiheit stets qualitativ bessere und dabei auch noch kostengünstigere Ergebnisse hervorbringen als staatliche Planung und Reglementierung. Ein Vertragswettbewerb innerhalb klarer sozialpolitischer Spielregeln ist eher geeignet, die Strukturdefizite des Gesundheitswesens zu beseitigen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Auch die Forderung nach einer besseren Medizinerausbildung wird von der Union schon seit Jahren vertreten. 1997 wurde von der damaligen Bundesregierung eine neue Approbationsordnung beschlossen, die bisher am Widerstand des Bundesrates gescheitert ist. Die neue Bundesregierung hat bisher nichts unternommen, um die Umsetzung dieser Reform sicher zu stellen.
Mit der von uns beschlossenen Approbationsordnung soll sich das Medizinstudium künftig verstärkt an den ärztlichen Anforderungen der Praxis ausrichten. Dem dient die Verbesserung der Ausbildung in praktischen Fertigkeiten. Der Studierende soll vom Beginn des Studiums an die klinische Relevanz bei der Grundlagenvermittlung erkennen und durch Unterrichtung von Querschnittsbereichen wie Ethik, Prävention, Rehabilitation, Geriatrie, Pharmakotherapie und Gesundheitsökonomie die Fähigkeiten erwerben, die ein Arzt im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit benötigt. Eine von vornherein auf den Patienten ausgerichtete Ausbildung in kleinen Gruppen ist ein zentrales praxisbezogenes Ausbildungselement der Approbationsordnung. Um die angestrebten Verbesserungen in der Qualität der medizinischen Ausbildung zu erreichen, ist es unumgänglich, die Zahl der Studierenden neu festzulegen. Daher müssen die Studienplätze so angepasst werden, dass sie den für eine solche Ausbildung notwendigen Rahmenbedingungen entsprechen. Nur dann ist es möglich, die von allen geforderte Neuorientierung und Qualitätsverbesserung zu erreichen. Dieser Kapazitätsanpassung hat sich der Bundesrat aber bisher verweigert. Spätestens jetzt - nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens - muss die Bundesregierung endlich die Initiative ergreifen und die Reform des Medizinstudiums vorantreiben.
Gegen die Forderung des Sachverständigenrates nach einer verbesserten Fortbildung der praktizierenden Ärzte ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Ich bin allerdings dagegen, dies durch den Staat zu reglementieren und dafür eine neue Prüfungsbürokratie zu schaffen. Die Fortbildung der Ärzte sollte Sache der Ärztekammern bleiben. Allerdings sollten diese verbindlichere Rahmenbedingungen für die ärztliche Fortbildung festsetzen. Die Ärzte sollten dem Vorwurf einer mangelnden Qualifikation durch eigene Bemühungen entgegenwirken.
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