CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer/Böhmer/Laumann: Rentenreform nicht zustimmungsfähig
Berlin (ots)
Zu der gestrigen Sitzung der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses zur Rentenreform der Bundesregierung erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB und Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, sowie der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Der in der gestrigen Sitzung der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von der Bundesregierung vorgelegte Vorschlag zur Korrektur der Rentenreform ist eine Zumutung und nicht akzeptabel. Die Union hat alles versucht, um mit der Regierungskoalition gemeinsam zu einer vernünftigen und soliden Lösung zu kommen - im Interesse der Bürger. In vier ausgedehnten Gesprächsrunden hat die Union ihre Auffassung von einer tragfähigen und sozial gerechten Rentenreform dargestellt. Keine der von der Union aufgestellten Forderungen ist von der Bundesregierung auch nur im Ansatz erfüllt worden. Dies zeigt: Die Bundesregierung hat kein Interesse an einer sachgerechten Lösung der Rentenfrage im Konsens mit der Union.
- Die Witwen bleiben die Hauptverlierer der Rentenreform. Nach wie vor wird die Witwenrente von 60% auf 55% gesenkt, und nach wie vor werden alle Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ab 2010 sollen die Freibeträge bei der Hinterbliebenensicherung eingefroren werden. Das bedeutet langfristig das Aus für die Hinterbliebenensicherung.
- Die Förderung der selbstgenutzten Immobilie ist wie bisher faktisch ausgeschlossen. Zur Frage der Einbeziehung des Wohneigentums hat die Bundesregierung keinen Vorschlag gemacht. Es bleibt also dabei: Wer die Förderung will, muss sein Haus an die Bank verpfänden.
- Die private Altersvorsorge nach Riester bleibt nach wie vor ein bürokratisches Monstrum. Undurchsichtige und komplizierte Fördervoraussetzungen sind eine Belastung für alle Beteiligten. Das jetzt vorgeschlagene Anbieterverfahren macht die ganze Sache
noch bürokratischer.
- Geringverdiener werden beim Aufbau der privaten Alterssicherung nach wie vor unzureichend gefördert. Eine Dynamisierung der Grundzulage und des Kinderzuschlages ist im Vorschlag der Bundesregierung nicht vorgesehen. Damit bleibt es bei der sozialen Schieflage der Förderung.
- Bei der Frage der Finanzierung der zusätzlichen Alterssicherung hat sich die Bundesregierung nicht bewegt. Länder und Gemeinden tragen weiterhin die Hauptlast der privaten Zusatzvorsorge. Die Bundesregierung hat hierzu jeglichen Vorschlag verweigert.
Unter diesen Voraussetzungen kann die Union der Rentenreform der Bundesregierung nicht zustimmen.
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