CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Dött: Artikelgesetz verwaltungs- und mittelstandsfreudig gestalten
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung vom 24.01.01 im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zum Artikelgesetz erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und die Berichterstatterin im Umweltausschuss, Marie-Luis Dött MdB:
Nach dem die Umsetzung der IVU- und UVP-Richtlinie als Teil eines Umweltgesetzbuchs gescheitert ist, hat die Bundesregierung die beiden Richtlinien nun endlich als Artikelgesetz ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Gesetzentwurf soll nach Meinung der angehörten Sachverständigen den Vorgaben des EuGH größtenteils Rechnung tragen und das Risiko einer erneuten Verurteilung durch den EuGH vermindern. Die Zeit drängt. Die EU-Kommission hat bereits ein Zwangsgeld gegen die Bundesrepublik verhängt. Die Union unterstützt daher eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs. Gleichwohl ist es keine Zeitverschwendung, auf fortbestehende Mängel des Entwurfs hinzuweisen.
In vielen Detailpunkten berücksichtigt der Gesetzentwurf zu wenig die Belange des Mittelstandes. Der Gesetzentwurf sieht für den Mittelstand weitere Belastungen vor und führt zu einem Mehr an Bürokratie. Es ist nicht einzusehen, warum auch Kleinbetriebe der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen sollen. Die zusätzlichen Prüfungsanforderungen im Genehmigungsverfahren verlängern die Genehmigungsfristen und verursachen den Unternehmen damit zusätzliche Kosten. Für Kleinbetriebe, die sich am Rande der Wirtschaftlichkeit bewegen, können diese Kosten bereits existenzbedrohend sein.
Der Gesetzentwurf ignoriert die Forderung nach Vereinfachung und Deregulierung des verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Zu bemängeln ist insbesondere, dass der Gesetzentwurf keinerlei Privilegierung für öko-auditierte Betriebe vorsieht. Hier hätte der Gesetzgeber Impulse für einen eigenverantwortlichen Umweltschutz in der Industrie geben können. Gleichzeitig hätte man die Verwaltung entlastet und Ressourcen für andere Aufgaben freisetzen können.
Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich daher nachdrücklich für eine "EG-Öko-Audit-Privilegierungsverordnung" ein. Es ist schade, dass die Gelegenheit, eine solche Verordnung zusammen mit der Umsetzung von IVU/UVP-Richtlinie in einem Gesetz zu schaffen, vertan wurde.
Fazit: Die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs bei gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Umweltstandards kann nur sichergestellt werden, wenn es gelingt, die Mängel im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beheben.
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