CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Dött: Verschärfung im Artikelgesetz dienen der Umwelt nicht
Berlin (ots)
Anlässlich der abschließenden Beratung des Artikelgesetzes zur Änderung der IVU- und UVP-II-Richtlinie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und die Berichterstatterin zum Artikelgesetz im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, Marie-Luise Dött MdB:
Rot-grün hat in den Ausschussberatungen den Gesetzentwurf zum Artikelgesetz verschärft. Dies ist nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion nicht akzeptabel. Der Gesetzentwurf sieht erhebliche Belastungen für den Standort Deutschland vor, ohne für die Umwelt wirklich mehr zu erreichen.
Deutschland verfügt über einen hohen Umweltstandard, der im internationalen Vergleich immer noch vorbildlich ist. Diesen hohen Standard gilt es zu erhalten und zu verbessern. Das vorgelegte Artikelgesetz zur Umsetzung der IVU- und UVP-II-Richtlinie leistet ebenso wie die als Änderungsanträge angenommenen Verschärfungen der Regierungskoalitionen hierzu keinen Beitrag. Vielmehr wird das Artikelgesetz zur stärkeren Bürokratisierung des Umweltschutzes führen. Innovative Lösungen im Umweltschutz und eigenverantwortliches Handeln der Wirtschaft werden behindert. Bestehende Umweltverträglichkeitsprüfungen gewährleisten bereist ein hohes Maß an Umweltschutz. Die durch die Richtlinienumsetzung verursachten Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem möglichen Nutzen. Der Mittelstand wird schwer belastet. Im Einzelfall können die Belastungen existenzbedrohend sein. Die massive Senkung der Schwellenwerte führt zu einer Ausdehnung der UVP-Pflichtigkeit. Dies bedeutet, dass auch ganz kleine Betriebe und Handwerker der UVP-Pflicht unterliegen. Ein Beispiel für die Unverhältnismäßigkeit der Richtlinienumsetzung ist die Deklarierung von Wasserleitungen ab einer Länge von 2 Kilometern als UVP-pflichtige "Fernwasserleitungen".
Grundsätzlich begrüßt die CDU/CSU-Fraktion das Anliegen der Europäischen Union, das Europäische Umweltrecht zu vereinheitlichen und europaweit die gleichen technischen Standards zu schaffen. Anliegen einer modernen Umweltpolitik muss es aber darüber hinaus sein, das geltende Recht zu vereinfachen und zu deregulieren. Wichtig ist daher, die beiden Richtlinien im Verhältnis eins zu eins ins deutsche Recht umzusetzen. Hierüber hinausgehende Regelungen sind abzulehnen. Verschärfungen dienen dem Umweltschutz nicht.
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