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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Dött: Verschärfung im Artikelgesetz dienen der Umwelt nicht

Berlin (ots)

Anlässlich der abschließenden Beratung des
Artikelgesetzes zur Änderung der IVU- und UVP-II-Richtlinie im
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erklären der
umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter
Paziorek MdB und die Berichterstatterin zum Artikelgesetz im
Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, Marie-Luise Dött MdB:
Rot-grün hat in den Ausschussberatungen den Gesetzentwurf zum
Artikelgesetz verschärft. Dies ist nach Auffassung der
CDU/CSU-Fraktion nicht akzeptabel. Der Gesetzentwurf sieht erhebliche
Belastungen für den Standort Deutschland vor, ohne für die Umwelt
wirklich mehr zu erreichen.
Deutschland verfügt über einen hohen Umweltstandard, der im
internationalen Vergleich immer noch vorbildlich ist. Diesen hohen
Standard gilt es zu erhalten und zu verbessern. Das vorgelegte
Artikelgesetz zur Umsetzung der IVU- und UVP-II-Richtlinie leistet
ebenso wie die als Änderungsanträge angenommenen Verschärfungen der
Regierungskoalitionen hierzu keinen Beitrag. Vielmehr wird das
Artikelgesetz zur stärkeren Bürokratisierung des Umweltschutzes
führen. Innovative Lösungen im Umweltschutz und eigenverantwortliches
Handeln der Wirtschaft werden behindert. Bestehende
Umweltverträglichkeitsprüfungen gewährleisten bereist ein hohes Maß
an Umweltschutz. Die durch die Richtlinienumsetzung verursachten
Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem möglichen Nutzen. Der
Mittelstand wird schwer belastet. Im Einzelfall können die
Belastungen existenzbedrohend sein. Die massive Senkung der
Schwellenwerte führt zu einer Ausdehnung der UVP-Pflichtigkeit. Dies
bedeutet, dass auch ganz kleine Betriebe und Handwerker der
UVP-Pflicht unterliegen. Ein Beispiel für die Unverhältnismäßigkeit
der Richtlinienumsetzung ist die Deklarierung von Wasserleitungen ab
einer Länge von 2 Kilometern als UVP-pflichtige
"Fernwasserleitungen".
Grundsätzlich begrüßt die CDU/CSU-Fraktion das Anliegen der
Europäischen Union, das Europäische Umweltrecht zu vereinheitlichen
und europaweit die gleichen technischen Standards zu schaffen.
Anliegen einer modernen Umweltpolitik muss es aber darüber hinaus
sein, das geltende Recht zu vereinfachen und zu deregulieren. Wichtig
ist daher, die beiden Richtlinien im Verhältnis eins zu eins ins
deutsche Recht umzusetzen. Hierüber hinausgehende Regelungen sind
abzulehnen. Verschärfungen dienen dem Umweltschutz nicht.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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