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Austermann: Dillers "Sonder-Task-Force" ist rechtsstaatswidrig (Teil II)
Berlin (ots)
Zu den Versuchen des Bundesfinanzministeriums, die "Sonder-Task-Force" (STF) als rechtlich zulässige Einrichtung darzustellen, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Das Bundesfinanzministerium versucht, der STF insbesondere dadurch den Anschein der Legalität zu verschaffen, dass sie die STF mit dem 1996 ins Leben gerufenen Koordinierungsausschuss zur Ermittlung der Vereinigungskriminalität (AKE) vergleicht.
Der Vergleich hinkt nicht nur, er ist zu 100 % gehbehindert!
Die wesentlichen Unterschiede sind:
1. Die STF wurde heimlich gegründet und hat im verborgenen gearbeitet. Weder das Parlament noch der größere Teil der Bundesregierung wussten von ihrer Existenz.
Die 1996 ins Leben gerufene AKE wurde offiziell und öffentlich vom Bundeskabinett mit ihrer Aufgabe beauftragt. Sie hat mit anderen Ministerien, den Ermittlungsbehörden und dem Untersuchungsausschuss zusammengearbeitet.
2. Die AKE sollte die Vereinigungskriminalität aufklären und die Vermögensinteressen der Bundesrepublik Deutschland wahren. Ihr Ermittlungsansatz war - wie der eines Staatsanwalts - grundsätzlich ergebnisoffen und objektiv. Die Ermittlungsergebnisse sind in einem öffentlich zugänglichen Bericht zusammengefasst.
Dagegen hat die STF den eng beschränkten Auftrag, "Unregelmäßigkeiten und Einflussnahmen von Amtsträgern der früheren Bundesregierung" festzustellen. Das heißt, der Ermittlungsauftrag geht allein dahin, belastendes Material gegen Mitglieder der früheren Bundesregierung zu ermitteln; es geht nicht darum, Sachverhalte objektiv aufzuklären!
Die STF ist ein Schritt zurück ins Mittelalter. Sie ist eine Art sozialistische Inquisition, deren alleiniger Daseinszweck darin besteht, Material zu beschaffen, mit dem der politische Gegner, ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Wahrheitsgehalt und Beweiswert einzelner Beweismittel, fertiggemacht werden kann.
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