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Bodewigs populistische Scheingefechte für das Sonntagsfahrverbot für Lkw sind unnötig wie ein Kropf

Berlin (ots)

Sonntagsfahrverbot steht beim EU-Verkehrsministerrat nicht zur
Disposition
Zur Diskussion über das Sonntagsfahrverbot für Lkw
erklärt der stellvertretende verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Brunnhuber MdB:
Wie gelingt es einem deutschen SPD-Verkehrsminister, bei einem
EU-Verkehrsministerrat das deutsche Sonntagsfahrverbot zu erhalten?
Einfache Antwort: Weil es am kommenden Donnerstag beim
EU-Verkehrsministerrat gar nicht zur Disposition steht!
Entgegen der Presseberichte vom Wochenende und diesbezüglicher
Äußerungen des Bundesverkehrsministers Bodewig sieht der EU-Vorschlag
ausdrücklich vor, dass Wochenendfahrverbote von Samstag 22 Uhr bis
Sonntag 22 Uhr sowie im Sommer von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 22 Uhr
weiterhin in den Mitgliedstaaten erlassen werden können. An
Feiertagen sind ebenfalls Fahrverbote von 22 Uhr des Vorabends bis 22
Uhr des Feiertages möglich. Außerdem dürfen alle Mitgliedsstaaten,
die vor dem 1. November 2000 auch andere Fahrverbote verhängt haben,
diese Regelungen auch beibehalten.
Vor diesem Hintergrund führt Bodewig mit seinem Kampf für das
deutsche Sonntagsfahrverbot für Lkw Scheingefechte, die
ausschließlich auf Volksverdummung angelegt sind. So will sich der
Verkehrsminister wohl für einen Erhalt des deutschen
Sonntagsfahrverbotes feiern lassen, das sowieso in § 30 der deutschen
Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, der nur im Einvernehmen mit
der Bundesregierung außer Kraft gesetzt werden kann.
Selbst aus der Sicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr
Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. besteht keine Notwendigkeit für
eine Aufhebung von Sonn- und Feiertagsfahrverboten, da das Be- und
Entladen ohnehin in der Regel bis Freitagnachmittag zu erfolgen hat.
Ein arbeitsfreier Sonntag liege auch in Zukunft im Interesse des
deutschen Fahrpersonals. Eine Aufhebung des Fahrverbotes in
Deutschland würde die Akzeptanz des Lkw in der Öffentlichkeit nur
weiter gefährden, so der BGL.
In diesem Zusammenhang fordere ich die Bundesregierung
nachdrücklich auf, auf eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen
für die deutschen Güterkraftverkehrsunternehmen hinzuwirken und sich
nicht weiter Scheingefechten hinzugeben und sich mit faulen
Kompromissen abspeisen zu lassen. Konkret wäre hierbei an eine
einheitliche Definition verderblicher Waren innerhalb der EU zu
denken und daran, die deutschen Güterkraftverkehrsunternehmen endlich
von der horrenden Steuerlast zu befreien, die die Konkurrenz in den
anderen EU-Mitgliedsländern nicht zu tragen hat.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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