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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann/Kampeter: Schluss mit der Milliardenverschwendung auf dem Arbeitsmarkt

Berlin (ots)

Zu den morgen im Haushaltsausschuss zur Beratung
anstehenden Arbeitsmarktgutachten des Instituts für
Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) sowie des Zentrums für
europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) erklären der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter MdB:
Die Unions-Haushälter haben seit Jahren gefordert, die Instrumente
der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z.B.: ABM), die Jahr für Jahr
zweistellige Milliardenbeträge kosten, auf ihre Wirksamkeit und
Effizienz hin zu überprüfen. Doch selbst die Bundesregierung räumt
ein, dass eine umfassende und systematische Erfolgskontrolle der
Arbeitsmarktpolitik bis heute nicht existiert.
Mit den beiden Arbeitsmarktgutachten des IWH ("Die Effizienz der
Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländer") und des ZEW ("Von der
Finanzierung der Arbeitslosigkeit zur Förderung von Arbeit") werden
erstmals breit angelegte Studien zur Wirksamkeit und Effektivität der
aktiven Arbeitsmarktpolitik diskutiert. Die Ergebnisse beider Studien
sind alarmierend.
Für die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente lassen
sich danach kaum positive Wirkungen feststellen. Auch die
Beschäftigungseffekte von ABM und geförderter Weiterbildung werden
allenfalls als gering eingestuft. Die sog. "aktive
Arbeitsmarktpolitik" erfüllt danach in den neuen Ländern vorwiegend
eine sozial-politische Funktion: Sie finanziert einen "zweiten
Arbeitsmarkt", der Arbeitslose zeitweilig beschäftigt, ohne im
notwendigen Umfang eine Brücke zum "ersten Arbeitsmarkt"
herzustellen. D.h. die sog. aktive Arbeitsmarktpolitik ist nicht viel
mehr als eine teure Kosmetik einer zunehmend unbefriedigenden
Arbeitsmarktstatistik.
Neben einer Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
schlagen die Institute eine Verkürzung der Laufzeit bei Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung und vor allem eine Einschränkung von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vor; so halten sie eine Absenkung der
ABM-Entlohnung gegenüber tatsächlich gezahlten Löhnen, eine kürzere
Laufzeit der Maßnahmen und die Abschaffung des Wiederauflebens des
Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Teilnahme an einer ABM für
erforderlich.
Man kann mit vielen guten Gründen darüber streiten, ob allen
Handlungsempfehlungen der beiden Gutachten uneingeschränkt gefolgt
werden muss. Es geht aber nicht an, dass die Bundesregierung mit
fadenscheinigen Argumenten versucht, sich vor den zwangsläufigen
politischen und haushaltswirtschaftlichen Konsequenzen zu drücken.
Die Ergebnisse der beiden Gutachten sind so verheerend, dass mit dem
bloßen Hinweis darauf, dass den Gutachten ausschließlich
Sekundärdaten zugrunde liegen, bzw. darauf, dass die Ergebnisse
angesichts der besonderen vereinigungsbedingten Probleme entsprechend
zu relativieren seien, die dringend erforderlichen, durchgreifenden
Maßnahmen nicht länger aufgeschoben werden dürfen.
Ungeachtet der Notwendigkeit, mit weiteren Untersuchungen die jetzt
vorliegenden Aussagen und Auswertungen zu überprüfen, muss die
Bundesregierung schon jetzt im Sinne der Handlungsempfehlungen der
beiden Gutachten einschneidende Maßnahmen im Bereich der "aktiven
Arbeitsmarktpolitik" ins Auge fassen. Wegen der gedämpften
Konjunkturentwicklung darf diese Chance zur Senkung der Abgabenlast
nicht vertan werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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