CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rachel: Wo bleibt der Gesetzentwurf zur
Dienstrechtsreform?
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratung des Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur "Dienstrechtsreform" im federführenden Bildungs- und Forschungsausschuss erklärt der Obmann für Bildungs- und Forschungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel MdB:
Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hat immer noch keinen Gesetzentwurf für eine Reform des Dienstrechts an den deutschen Hochschulen vorgelegt. Und dies, obwohl heute im Bildungs- und Forschungsausschuss des Bundestages die Anträge zur Dienstrechtsreform von CDU/CSU, F.D.P. und PDS beraten wurden. Die Verzögerung ist eingetreten, da Frau Bulmahn zwei Jahre benötigt hat, um wenigstens ein Konzept vorzulegen. Der Vorgang zeigt ein weiteres Mal, dass die Bildungspolitik der von Gerhard Schröder geführten Bundesregierung eher von Stillstand und Schneckentempo als von mutigen Reformschritten geprägt ist.
Die Veröffentlichung von großformatigen Anzeigen mit 3.500 Unterschriften deutscher Professoren gegen die Dienstrechtsreformpläne der Bildungsministerin verdeutlicht wieder einmal, dass Frau Bulmahn die Chance vertan hat, die am Hochschulleben Beteiligten für Veränderungsmaßnahmen zu gewinnen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die von Bildungsministerin Bulmahn für Professoren vorgeschlagenen Besoldungsstufen W 2 in Höhe von 7.000 DM und W 3 in Höhe von 8.500 DM aus. Diese Mindestbeträge sind definitiv zu niedrig. Sie entsprechen dem Gehalt von Oberregierungsräten und Regierungsdirektoren und schrecken qualifizierten Nachwuchs ab, eine Hochschullaufbahn anzustreben. Wir können es uns nicht länger leisten, dass die besten Köpfe ins Ausland abwandern, weil sie dort bessere Bedingungen vorfinden. Nach den Vorstellungen der Union müssen die Mindestgehälter erhöht werden. Denn wir wollen das beste Know-How, die besten Wissenschaftler für unsere Hochschulen gewinnen.
Die Vorschläge von Bildungsministerin Bulmahn laufen auf eine Gehaltskürzung für einen bedeutenden Teil der Professoren in Deutschland hinaus. Das lehnen wir ab. Eine solche Reform kann eben nicht kostenneutral sein: Wir müssen uns endlich dazu bekennen, dass wir in Deutschland geistige Eliten brauchen. Diese sind nicht zum Nulltarif zu bekommen.
Falls Bildungsministerin Bulmahn doch bei der in ihrem schriftlich vorgelegten Konzept vorgesehenen generellen Abschaffung der Habilitation bleiben sollte, wird dies auf Ablehnung der CDU/CSU stoßen. Wir begrüßen die Einführung des Juniorprofessors, weil er sich gerade für die Ingenieurs- und Naturwissenschaften als geeigneter und schneller Qualifizierungsweg erweisen wird. In den Geisteswissenschaften gibt es eine andere Fächerkultur. Außerdem ist eine Abschaffung der Habilitation durch den Bundesgesetzgeber ein unzulässiger Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Hochschulen und wird als rein ideologisch motiviert von uns abgelehnt.
Wenn der Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform nicht bald auf den Tisch des Parlamentes kommt, ist sowohl eine ordnungsgemäße Beratung mit Anhörung im Deutschen Bundestag gefährdet als auch das Zustandekommen dieser notwendigen Reform in der zu Ende gehenden Legislaturperiode in Frage gestellt.
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