CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Karlsruher Urteil gibt die
Aufgabe des Ehegattensplitting nicht vor
Berlin (ots)
Zur erneuten Debatte um die Abschaffung des Ehegattensplittings erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Zum wiederholten Male versucht die rot-grüne Regierungskoalition mit einer Debatte um die Abschaffung des Ehegattensplittings ihren linken Flügel zu besänftigen.
Mit dem Karlsruher Urteil zur Pflegeversicherung glaubt man nun, eine legale Begründung gefunden zu haben. Bei genauer Betrachtung zerschlägt sich diese Hoffnung aber ganz schnell. Die Karlsruher Richter haben über eine Berücksichtigung von Kindererziehung während der Zeit der Beitragspflicht zur Pflegeversicherung und damit der Beiträge selbst geurteilt. Nicht geurteilt haben sie über die steuerliche Behandlung von Einkommen von Ehepaaren mit Kindern.
Selbstverständlich sind Familien mit Kindern steuerlich besonders zu berücksichtigen und deshalb auch steuerlich zu entlasten. Das geschieht auf vielfältige Weise: durch Freibeträge zur Berücksichtigung des Sachbedarfs und Betreuung, Kosten für Schulausbildung, Zulagen bei der Eigenheimförderung, Kindergeld u. v. m. Die Bundesregierung ist zudem aufgefordert, erst einmal ihre Hausaufgaben zu machen und die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 umzusetzen.
Unabhängig davon ist das Ehegattensplitting. Es gründet sich auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Grundgesetz. Mit seinem Urteil vom 3. November 1982 hat das Bundesverfassungsgericht eine Gleichwertigkeit der Arbeit von Mann und Frau ausdrücklich eingefordert. Insoweit erfolgt durch das Ehegattensplitting eine gleichwertige Anerkennung von Tätigkeiten innerhalb der Ehe mit der Erwerbstätigkeit außerhalb der Ehe.
Fast 90 % aller Familien profitieren vom Ehegattensplitting. Es ermöglicht den Ehepaaren zudem die freie Entscheidung, ob und in welchem Umfang sich der Ehepartner für die Betreuung der Kinder und die Fürsorge für die Familie entscheidet. Seine Abschaffung träfe also überwiegend diejenigen, die eigentlich gefördert werden sollen. Das ist Rosstäuscherei.
Wirkliche Familienförderung muss anders erfolgen. Hierfür ist das von der Union geforderte Familiengeld von 1.200,- DM pro Kind die ideale Lösung.
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