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Widmann-Mauz: Droht jetzt Frauenopfer?

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Pflegeversicherung erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen,
Annette Widmann-Mauz MdB:
Droht ein Frauenopfer bei der Rente für die Berücksichtigung von
Kindern bei der Beitragsbemessung? Das Pflege-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts stellt das Sozialversicherungssystem vom
Kopf auf die Füße. Das ist gut so. Mit der Grundsatzentscheidung des
BVerfG muss künftig die Kindererziehung bei der Bemessung von
Sozialbeiträgen berücksichtigt werden. Die Beitragsbemessung darf
jedoch nicht den Blick für eine eigenständige soziale Sicherung der
Frau verstellen. Das, was die Union einfordert, muss die
Bundesregierung jetzt umsetzen. Das Urteil zwingt Rot-Grün, endlich
eine familienfreundliche Politik zu machen und zwar nicht nur bei der
Pflege-, sondern auch bei der Rentenversicherung. Doch bisher gibt es
nur widersprüchliche Äußerung auf der Regierungsbank. Klar ist, die
Rentenreform der Bundesregierung ist Makulatur. Erste Andeutungen der
Bundesregierung deuten auf ein Frauenopfer bei der Rente. Die Gruppe
der Frauen fordert:
1. Stopp der Rentenreform nach dem Pflege-Urteil.
2. Die eigenständige soziale Sicherung der Frau darf nicht zum
Steinbruch für die Finanzierung der Beitragsbemessung werden. Das
Rentenniveau darf nicht willkürlich auf Kosten der Frauen gesenkt
werden.
3. Die ausschließliche Höherbewertung der Kindererziehungszeiten
für Geburten ab 1992 ist hinfällig. Zurückliegende Erziehungszeiten
müssen substantiell berücksichtigt werden. Die Schere zwischen den
vor und nach 1992 ansetzenden Erziehungszeiten muss geschlossen
werden.
4. Die Förderung der Privatrente muss familiengerechter gestaltet
werden.
Die Gruppe der Frauen fordert die Bundesregierung auf, ein
umfassendes Reformkonzept des Sozialversicherungssystems vorzulegen,
das die Erziehungsleistungen von Frauen endlich gerecht
berücksichtigt.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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