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Widmann-Mauz: Droht jetzt Frauenopfer?
Berlin (ots)
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Annette Widmann-Mauz MdB:
Droht ein Frauenopfer bei der Rente für die Berücksichtigung von Kindern bei der Beitragsbemessung? Das Pflege-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt das Sozialversicherungssystem vom Kopf auf die Füße. Das ist gut so. Mit der Grundsatzentscheidung des BVerfG muss künftig die Kindererziehung bei der Bemessung von Sozialbeiträgen berücksichtigt werden. Die Beitragsbemessung darf jedoch nicht den Blick für eine eigenständige soziale Sicherung der Frau verstellen. Das, was die Union einfordert, muss die Bundesregierung jetzt umsetzen. Das Urteil zwingt Rot-Grün, endlich eine familienfreundliche Politik zu machen und zwar nicht nur bei der Pflege-, sondern auch bei der Rentenversicherung. Doch bisher gibt es nur widersprüchliche Äußerung auf der Regierungsbank. Klar ist, die Rentenreform der Bundesregierung ist Makulatur. Erste Andeutungen der Bundesregierung deuten auf ein Frauenopfer bei der Rente. Die Gruppe der Frauen fordert:
1. Stopp der Rentenreform nach dem Pflege-Urteil.
2. Die eigenständige soziale Sicherung der Frau darf nicht zum Steinbruch für die Finanzierung der Beitragsbemessung werden. Das Rentenniveau darf nicht willkürlich auf Kosten der Frauen gesenkt werden.
3. Die ausschließliche Höherbewertung der Kindererziehungszeiten für Geburten ab 1992 ist hinfällig. Zurückliegende Erziehungszeiten müssen substantiell berücksichtigt werden. Die Schere zwischen den vor und nach 1992 ansetzenden Erziehungszeiten muss geschlossen werden.
4. Die Förderung der Privatrente muss familiengerechter gestaltet werden.
Die Gruppe der Frauen fordert die Bundesregierung auf, ein umfassendes Reformkonzept des Sozialversicherungssystems vorzulegen, das die Erziehungsleistungen von Frauen endlich gerecht berücksichtigt.
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