CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) bitte mit Augenmaß
Berlin (ots)
Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz im Bundestages erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Ja zur Verantwortung der Städte, Gemeinden und Kreise beim Umweltschutz!
Aber bitte mit Augenmaß!
Das von der Bundesregierung erarbeitete "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" schießt weit über das Ziel hinaus.
Eine Vielzahl von kommunalen Vorhaben sollen nach den Vorstellungen von Rot-Grün in Zukunft einer aufwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, obwohl etwa das Bundesnaturschutzgesetz oder die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bereits sicherstellen, dass Umwelt- und Naturschutz angemessen berücksichtigt werden. Campingplätze, Hotelanlagen oder Parkplätze z.B. sollen aufwendigst auf ihre Umweltverträglichkeit untersucht werden.
Das ist Bürokratismus pur. Der Gesetzentwurf allein hat 168 Druckseiten. Der Bundesrat hat dazu 300 Seiten Kommentar geschrieben, ohne zu einem Ergebnis zu kommen.
Rot-Grün hat offenbar beim Umweltschutz jeden Realismus verloren. Anforderungen aus Brüssel werden mit diesem Gesetz übererfüllt. Vielleicht gefällt das einigen versprengten grünen Fundamentalisten.
Den deutschen Kreisen, Gemeinden und Städte gefällt das überhaupt nicht; denn sie sollen die Zeche bezahlen: Überflüssiges Personal, teure Umweltverträglichkeitsprüfungen auf der Grundlage eines Monstergesetzes.
Ich fordere Rot-Grün auf:
- Augenmaß beim Umwelt- und Naturschutz!
- Keine überflüssigen Gesetze und Bürokratie schaffen, bevor die bestehenden Regelungen voll ausgeschöpft sind!
- Keine Kosten schaffen bei Kommunen und Wirtschaft ohne Sinn und Verstand!
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