CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Hirsch in Nöten
Berlin (ots)
Zur heutigen Anhörung von Ermittlungsführer a. D. Dr. Hirsch erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB:
Peinlich für Dr. Hirsch und seinen Auftraggeber: Die Staatsanwaltschaft Bonn hat in einem umfangreichen Vermerk in aller Gründlichkeit und vermutlich mit Billigung des nordrhein-westfälichen Justizministeriums die Ermittlungsergebnisse von Hr. Hirsch im Kanzleramt wegen angeblich unrechtmäßiger Datenlöschungen zerrupft; das vom Kanzleramt angestrengte Strafermittlungsverfahren will sie einstellen. Offensichtlich gibt es noch nicht einmal einen Grund für die Staatsanwaltschaft, weitergehende Ermittlungen durchzuführen. Es ist daher verständlich, wenn Dr. Hirsch heute vor dem Untersuchungsausschuss seine monatelange Arbeit zu verteidigen versucht. Vehement wies er den Vorwurf falscher Verdächtigungen (Straftat nach § 164 StGB) zurück. Diese Frage wird irgendwann die Staatsanwaltschaft zu klären haben.
Den Vorwurf, eine Zeugenvernehmung deswegen abgebrochen zu haben, weil die Zeugin auf der Anwesenheit ihres Rechtsanwaltes bestand, wies Dr. Hirsch ebenfalls zurück: Die Vernehmung habe er wegen einer feindseligen Atmosphäre abgebrochen. Dabei verschweigt Hirsch, dass er diese von ihm als feindselig bewertete Atmosphäre selbst herbeigeführt hat, indem er die Anwesenheit des Rechtsanwaltes von vornherein und rechtswidrig abgelehnt hat. Diesem Aussageverhalten Hirsch`s vor dem Untersuchungsausschuss und der entsprechenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion wird weiter nachzugehen sein. Dabei dürfte auch das Protokoll jener Vernehmung eine Rolle spielen, das Hirsch entgegen rechtsstaatlicher Verfahrensweise von der Zeugin nicht hat unterschreiben lassen.
Schließlich musste Dr. Hirsch, der heute von sich wies, Sonderermittler gewesen zu sein, zugeben, die von ihm vermissten Akten nach wie vor nicht gefunden zu haben, obwohl - wie er selbst zugab - ein erheblicher Teil dieser Akten dem Treuhand-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegen hat. Die Privatisierung Leuna/Minol betreffenden Akten des Kanzleramtes sind im übrigen im erheblichen Umfang in Kopie beim Deutschen Bundestag vorhanden und stehen auch der Arbeit des jetzigen Untersuchungsausschusses zur Verfügung. Nach wie vor entdeckt Dr. Hirsch in Akten Lücken mit der Unterstellung, es hätten - nicht vorhandene - Vermerke für die Akten angefertigt werden müssen. Soweit dies erforderlich ist, ist dies allerdings Sache des federführenden Ministeriums und nicht des Kanzleramtes.
Die Affäre Hirsch ist für den Bundestag nicht erledigt. Die politische Verantwortung für Kanzleramtsaktivitäten liegt übrigens bei Bundeskanzler Schröder höchstpersönlich.
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