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Schmidt: Hirsch in Nöten

Berlin (ots)

Zur heutigen Anhörung von Ermittlungsführer a. D. Dr. Hirsch
erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB:
Peinlich für Dr. Hirsch und seinen Auftraggeber: Die
Staatsanwaltschaft Bonn hat in einem umfangreichen Vermerk in aller
Gründlichkeit und vermutlich mit Billigung des nordrhein-westfälichen
Justizministeriums die Ermittlungsergebnisse von Hr. Hirsch im
Kanzleramt wegen angeblich unrechtmäßiger Datenlöschungen zerrupft;
das vom Kanzleramt angestrengte Strafermittlungsverfahren will sie
einstellen. Offensichtlich gibt es noch nicht einmal einen Grund für
die Staatsanwaltschaft, weitergehende Ermittlungen durchzuführen. Es
ist daher verständlich, wenn Dr. Hirsch heute vor dem
Untersuchungsausschuss seine monatelange Arbeit zu verteidigen
versucht. Vehement wies er den Vorwurf falscher Verdächtigungen
(Straftat nach § 164 StGB) zurück. Diese Frage wird irgendwann die
Staatsanwaltschaft zu klären haben.
Den Vorwurf, eine Zeugenvernehmung deswegen abgebrochen zu haben,
weil die Zeugin auf der Anwesenheit ihres Rechtsanwaltes bestand,
wies Dr. Hirsch ebenfalls zurück: Die Vernehmung habe er wegen einer
feindseligen Atmosphäre abgebrochen. Dabei verschweigt Hirsch, dass
er diese von ihm als feindselig bewertete Atmosphäre selbst
herbeigeführt hat, indem er die Anwesenheit des Rechtsanwaltes von
vornherein und rechtswidrig abgelehnt hat. Diesem Aussageverhalten
Hirsch`s vor dem Untersuchungsausschuss und der entsprechenden
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion wird weiter nachzugehen sein. Dabei dürfte auch das
Protokoll jener Vernehmung eine Rolle spielen, das Hirsch entgegen
rechtsstaatlicher Verfahrensweise von der Zeugin nicht hat
unterschreiben lassen.
Schließlich musste Dr. Hirsch, der heute von sich wies,
Sonderermittler gewesen zu sein, zugeben, die von ihm vermissten
Akten nach wie vor nicht gefunden zu haben, obwohl - wie er selbst
zugab - ein erheblicher Teil dieser Akten dem
Treuhand-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegen
hat. Die Privatisierung Leuna/Minol betreffenden Akten des
Kanzleramtes sind im übrigen im erheblichen Umfang in Kopie beim
Deutschen Bundestag vorhanden und stehen auch der Arbeit des jetzigen
Untersuchungsausschusses zur Verfügung. Nach wie vor entdeckt Dr.
Hirsch in Akten Lücken mit der Unterstellung, es hätten - nicht
vorhandene - Vermerke für die Akten angefertigt werden müssen. Soweit
dies erforderlich ist, ist dies allerdings Sache des federführenden
Ministeriums und nicht des Kanzleramtes.
Die Affäre Hirsch ist für den Bundestag nicht erledigt. Die
politische Verantwortung für Kanzleramtsaktivitäten liegt übrigens
bei Bundeskanzler Schröder höchstpersönlich.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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