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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn/Lohmann: Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetz der Union findet breite Zustimmung

Berlin (ots)

Nach der gemeinsamen öffentlichen Anhörung von
Familien- und Gesundheitsausschuss am 4. April 2001 zum
Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
sowie zu der Heimgesetz-Novelle und dem Entwurf eines
Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes der Bundesregierung erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB, und der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verbesserung
der Leistungen in der Pflegeversicherung hat breite Zustimmung
gefun-den. Die Sachverständigen lobten insbesondere, dass die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrem Gesetzentwurf eine Antwort auf
die bisher ungelöste Problematik der Demenzerkrankten gibt. Der
Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei im übrigen auch
weitergehend als die Vorschläge der rot-grünen Bundesregierung. Denn
im Unterschied zu Rot-Grün beziehe die Union die Demenzerkrankten
sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor ein.
Demenzkranke, die bisher noch keine Leistungen der sozialen
Pflegeversicherung erhalten haben, könnten nunmehr zumindest
Leistungen der Pflegestufe 1 beanspruchen.
Der Sachverständige Dr. Zimmer wies ausdrücklich darauf hin, dass
mit der Anerkennung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes von bis zu
30 Minuten täglich im Pflegebegriff auch die Lebenssituation der
Ange-hörigen von Demenzkranken verbessert würde. Der Unionsvorschlag
bedeutet, dass Angehörige von Demenzkranken, die oftmals auf
Aus-übung einer Berufstätigkeit verzichten müssten und damit im Alter
sozial nicht abgesichert wären, nunmehr Anspruch auf
Rentenleistungen hätten. Damit unterstreicht die Union erneut die
familienpolitische Bedeutung der sozialen Pflegeversicherung.
Auch die Ausgliederung der medizinischen Behandlungspflege aus der
sozialen Pflegeversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung
findet die Zustimmung der Sachverständigen. Sie begrüßen
ausdrücklich, dass die frei werdenden Mittel der sozialen
Pflegeversicherung nach dem Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Verbesserung der
Personalausstattung in den Pflegeheimen genutzt werden sollten. Denn
das Pflegequalitätssicherungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung
sei insoweit unzureichend. Die Vertreter der Pflegeverbände warnen
davor, die Pflege durchzuregeln. Mit einer überbordenden Bürokratie
könne die Qualität der Pflege nicht sichergestellt werden.
Nach Darstellung von Pflegekassen und Heimträgern verfehlt die
rot-grüne Bundesregierung mit ihrem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz
ihr Ziel, die Eigenverantwortung der Pflegeselbstverwaltung zu
stärken. Die Selbstverwaltung habe in den sechs Jahren des Bestehens
der sozialen Pflegeversicherung gezeigt, dass sie leistungsfähig sei.
Deshalb sei kein Grund ersichtlich, der Selbstverwaltung jetzt ein
gerüttelt Maß an Misstrauen entgegenzubringen. Das
Pflege-Qualitätssicherungsgesetz schränke gegenüber dem jetzigen
Rechtszustand das Handlungsfeld der Selbstverwaltung ein. Die Wörter
"Verordnung" oder "Ersatzvornahme" tauchten häufiger in dem
Gesetzentwurf auf als der Begriff "Pflegequalität".
Eine über den jetzigen Rechtszustand hinausgehende Beschränkung
der Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung wurde auch im
Hin-blick auf die von der Bundesregierung eingeleitete Novellierung
des Heimgesetzes beklagt. Zwar ist die Absicht der Bundesregierung zu
begrüßen, das Heimgesetz vor allem unter verstärkter Berücksichtigung
der Heimbewohnerinteressen zu novellieren. Der Anstoß hierzu ging von
der ehemaligen bayrischen Sozialministerin Barbara Stamm aus. Sie
hatte die Bundesregierung aufgefordert, endlich den Missständen in
manchen deutschen Alten- und Pflegeheimen entschieden
entgegen-zutreten, die Rechte der Heimbewohner zu stärken und die
Durchset-zungskraft der Heimaufsicht zu erhöhen. Aber was aus dieser
Anregung durch die rot-grüne Bundesregierung gemacht wurde, gleicht
einem bürokratischen Monstrum.
Die Stärkung der Heimbeiräte muss ergebnisorientiert neu geregelt
werden, denn die Mitwirkung des Heimbeirats bei Einzelentscheidungen
der Träger und der Heimleitungen ist bisher nur eine
Absichtserklärung. Eine Schieds- oder Ombudsstelle könnte insoweit
Abhilfe schaffen.
Auch die klare Trennung von Leistungs- und Ordnungsrecht wird
durch das derzeitig vorliegende Gesetz durchbrochen. Regelte das
Heimge-setz bisher vor allem ordnungsrechtliche Materien und war vor
allem als Schutz und Regelgesetz konzipiert, so erhält nunmehr die
Heimaufsicht u. a. auch die Aufgabe, für die Qualität der
Pflegeleistungen zu sorgen. Dies entmündigt unnötigerweise die
Leistungs- und Kostenträger und verdoppelt den Personal- und
Verwaltungsaufwand bei den Heimaufsichtsbehörden.
Den Heimträgern muss durch klare Parameter und eindeutige
Maßstä-be Rechtssicherheit bei den Entgelterhöhungen gewährleistet
werden, da sie, die Heimbewohner und die Kostenträger ansonsten
erheblichen Rechtstreitigkeiten entgegensehen dürften, die leicht zu
vermeiden wären.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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