CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn/Lohmann:
Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetz der Union findet breite
Zustimmung
Berlin (ots)
Nach der gemeinsamen öffentlichen Anhörung von Familien- und Gesundheitsausschuss am 4. April 2001 zum Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie zu der Heimgesetz-Novelle und dem Entwurf eines Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes der Bundesregierung erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Leistungen in der Pflegeversicherung hat breite Zustimmung gefun-den. Die Sachverständigen lobten insbesondere, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrem Gesetzentwurf eine Antwort auf die bisher ungelöste Problematik der Demenzerkrankten gibt. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei im übrigen auch weitergehend als die Vorschläge der rot-grünen Bundesregierung. Denn im Unterschied zu Rot-Grün beziehe die Union die Demenzerkrankten sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor ein. Demenzkranke, die bisher noch keine Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten haben, könnten nunmehr zumindest Leistungen der Pflegestufe 1 beanspruchen.
Der Sachverständige Dr. Zimmer wies ausdrücklich darauf hin, dass mit der Anerkennung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes von bis zu 30 Minuten täglich im Pflegebegriff auch die Lebenssituation der Ange-hörigen von Demenzkranken verbessert würde. Der Unionsvorschlag bedeutet, dass Angehörige von Demenzkranken, die oftmals auf Aus-übung einer Berufstätigkeit verzichten müssten und damit im Alter sozial nicht abgesichert wären, nunmehr Anspruch auf Rentenleistungen hätten. Damit unterstreicht die Union erneut die familienpolitische Bedeutung der sozialen Pflegeversicherung.
Auch die Ausgliederung der medizinischen Behandlungspflege aus der sozialen Pflegeversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung findet die Zustimmung der Sachverständigen. Sie begrüßen ausdrücklich, dass die frei werdenden Mittel der sozialen Pflegeversicherung nach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Verbesserung der Personalausstattung in den Pflegeheimen genutzt werden sollten. Denn das Pflegequalitätssicherungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung sei insoweit unzureichend. Die Vertreter der Pflegeverbände warnen davor, die Pflege durchzuregeln. Mit einer überbordenden Bürokratie könne die Qualität der Pflege nicht sichergestellt werden.
Nach Darstellung von Pflegekassen und Heimträgern verfehlt die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz ihr Ziel, die Eigenverantwortung der Pflegeselbstverwaltung zu stärken. Die Selbstverwaltung habe in den sechs Jahren des Bestehens der sozialen Pflegeversicherung gezeigt, dass sie leistungsfähig sei. Deshalb sei kein Grund ersichtlich, der Selbstverwaltung jetzt ein gerüttelt Maß an Misstrauen entgegenzubringen. Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz schränke gegenüber dem jetzigen Rechtszustand das Handlungsfeld der Selbstverwaltung ein. Die Wörter "Verordnung" oder "Ersatzvornahme" tauchten häufiger in dem Gesetzentwurf auf als der Begriff "Pflegequalität".
Eine über den jetzigen Rechtszustand hinausgehende Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung wurde auch im Hin-blick auf die von der Bundesregierung eingeleitete Novellierung des Heimgesetzes beklagt. Zwar ist die Absicht der Bundesregierung zu begrüßen, das Heimgesetz vor allem unter verstärkter Berücksichtigung der Heimbewohnerinteressen zu novellieren. Der Anstoß hierzu ging von der ehemaligen bayrischen Sozialministerin Barbara Stamm aus. Sie hatte die Bundesregierung aufgefordert, endlich den Missständen in manchen deutschen Alten- und Pflegeheimen entschieden entgegen-zutreten, die Rechte der Heimbewohner zu stärken und die Durchset-zungskraft der Heimaufsicht zu erhöhen. Aber was aus dieser Anregung durch die rot-grüne Bundesregierung gemacht wurde, gleicht einem bürokratischen Monstrum.
Die Stärkung der Heimbeiräte muss ergebnisorientiert neu geregelt werden, denn die Mitwirkung des Heimbeirats bei Einzelentscheidungen der Träger und der Heimleitungen ist bisher nur eine Absichtserklärung. Eine Schieds- oder Ombudsstelle könnte insoweit Abhilfe schaffen.
Auch die klare Trennung von Leistungs- und Ordnungsrecht wird durch das derzeitig vorliegende Gesetz durchbrochen. Regelte das Heimge-setz bisher vor allem ordnungsrechtliche Materien und war vor allem als Schutz und Regelgesetz konzipiert, so erhält nunmehr die Heimaufsicht u. a. auch die Aufgabe, für die Qualität der Pflegeleistungen zu sorgen. Dies entmündigt unnötigerweise die Leistungs- und Kostenträger und verdoppelt den Personal- und Verwaltungsaufwand bei den Heimaufsichtsbehörden.
Den Heimträgern muss durch klare Parameter und eindeutige Maßstä-be Rechtssicherheit bei den Entgelterhöhungen gewährleistet werden, da sie, die Heimbewohner und die Kostenträger ansonsten erheblichen Rechtstreitigkeiten entgegensehen dürften, die leicht zu vermeiden wären.
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