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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Effektiver Mittelstands- und Verbraucherschutz muss vor allem europaweit gesichert werden.

Berlin (ots)

Zur ersten Lesung des Regierungsentwurfs zur
Abschaffung von Rabattgesezt und Zugabeverordnung fordert der
Berichtestatter der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des
Wettbewerbsrechts, Hartmut Schauerte MdB, die Bundesregierung auf,
endlich die überfällige europäische Harmonisierung des Wettbewerbs-
und Lauterkeitsrechts voranzutreiben.
Die Wirtschaft befindet sich im Umbruch. Das Zusammenwachsen des
europäischen Binnenmarktes, die Globalisierung der Weltwirtschaft und
die neuen Möglichkeiten des elektronischen Geschäftsverkehrs bedeuten
sowohl für die Unternehmen als auch für die Verbraucher mehr
Flexibilität und Dynamik. Die Öffnung der Märkte und der
Internet-Handel haben zu veränderten Arbeits-, Lebens- und
Konsumgewohnheiten und neuen Formen der Konkurrenz geführt. Um neue
Handlungsspielräume zu nutzen, faire Wettbewerbsbedingungen sowohl
für große als auch für mittelständische Unternehmen zu garantieren
und effektiven Verbraucherschutz zu gewährleisten, müssen das
deutsche und das europäische Wettbewerbsrecht modernisiert und
harmonisiert werden.
Insbesondere durch die im Mai 2000 verabschiedete
E-Commerce-Richtlinie der EU (2000/31/EG) und das dort verankerte
Herkunftslandprinzip droht deutschen Unternehmen durch die nicht mehr
zeitgemäßen und in der Praxis schon heute zunehmend unterlaufenen
Vorschriften des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung eine
Inländerdiskriminierung. Der ausländischen Konkurrenz stehen
innovative Marketinginstrumente zur Verfügung, die deutschen Händlern
versagt bleiben. Deshalb ist die Aufhebung von Rabattgesetz und
Zugabeverordnung notwendig.
Der Einzelhandel in Deutschland kann von den neuen
Handlungsspielräumen nach Abschaffung von Rabattgesetz und
Zugabeverordnung profitieren, wenn die allgemeinen
wettbewerbsrechtlichen Vorschriften effektiv sind. Durch seine
Flexibilität und Serviceorientierung kann er die neuen
Marketingspielräume besonders gut nutzen und seine Stellung im
Wettbewerb stärken.
Verbraucher-, Mittelstands- und Wettbewerbsschutz müssen durch die
Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gesichert werden.
Eine hinreichend  präzise Rechtsgrundlage ist Voraussetzung dafür,
neuartige Erscheinungen des Wirtschaftslebens rasch und sachgerecht
zu erfassen und eine konsequente Anwendung durch Rechtsprechung und
Kartellbehörden zu gewährleisten. Durch eine europataugliche
Modernisierung von UWG und GWB sollte daher sichergestellt werden,
dass das hohe Schutzniveau der geltenden Rechtslage auch in einer
modernen, durch Marktöffnung und elektronischen Geschäftsverkehr
gekennzeichnete Wirtschaft gewahrt bleibt und es zu keinen
unerwünschten Folgen aus der Aufhebung von Rabattgesetz und
Zugabeverordnung kommt.
Auch künftig müssen irreführende Preisgestaltungen verhindert und
verhandlungsschwächere Kunden vor Übervorteilung geschützt werden. Es
kann nicht im Sinn einer modernen Verbraucherschutzpolitik sein, wenn
unerfahrene oder verhandlungsschwächere Kunden durch eine
irreführende Werbung mit Zugaben und Rabatten zu nachteiligen
Vertragsabschlüssen verleitet werden. Nicht wünschenswert ist eine
Entwicklung, die ausgezeichneten Preise anzuheben, um damit Spielraum
für Rabattgewährungen an eine verhandlungsstarke Klientel zu
gewinnen.
Die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ermöglicht
Großunternehmen mit breitem Sortiment den Aufbau umfangreicher
Kundenbindungssysteme, in deren Rahmen sie den Kunden Rabatte in
Abhängigkeit von einem innerhalb eines bestimmten Zeitraums
getätigten Gesamtumsatz gewähren (Gesamtumsatzrabatte).
Leistungsfähige kleine und mittlere Wettbewerber des
Facheinzelhandels oder des Handwerks laufen Gefahr, trotz preislich
oder qualitativ besserer Angebote vom Verbraucher nicht mehr
wahrgenommen zu werden, da dieser in erster Linie darauf bedacht sein
wird, seinen Bonusstand in die Höhe zu treiben. Kundenbindungssysteme
sollten aber keine Verdrängungswirkung zu Lasten des Mittelstandes
entfalten. Dies wäre einem funktionierenden Wettbewerb im
Einzelhandel nicht dienlich.
Die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung und die
Modernisierung von UWG und GWB machen die dringend notwendige und
seit langem überfällige europäische Harmonisierung des Wettbewerbs-
und Lauterkeitsrechts unverzichtbar. Mit der bloßen Aufhebung der
nationalen Beschränkungen ohne eine gleichzeitige, entschlossene
Initiative zur Schaffung EU-weiter Mindeststandards für den
Wettbewerb im Handel leistet die Bundesregierung einer
wettbewerblichen Abwärtsspirale ("Race to the bottom") Vorschub, die
Mittelstand und Verbraucher gefährdet. Die Einsetzung einer
Arbeitsgruppe auf nationaler Ebene ist dabei nicht ausreichend, da
sie in Brüssel kaum wahrgenommen wird.
Es zeichnet sich bereits ab, dass die Bundesregierung bei der
Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung und der
Harmonisierung des europäischen Lauterkeitsrechts wie schon bei
anderen Gesetzgebungsvorhaben nach dem "Nachbesserungsprinzip"
verfahren wird: Zunächst werden die Folgen der Aufhebung abgewartet;
wenn nachteilige Entwicklungen eingetreten sind, wird eventuell
korrigierend eingegriffen. Eine solche Verfahrensweise, die viele
mittelständische Existenzen gefährden kann, ist inakzeptabel.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf,
  • sich gegenüber der Europäischen Kommission und den europäischen Partnerländern aktiv, nachdrücklich und mit hoher Priorität für eine Harmonisierung des europäischen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts auf hohem Schutzniveau einzusetzen,
  • durch eine europataugliche Reform des UWG und des GWB sicherzustellen, dass die mittelstands- und verbraucherschützenden Funktionen dieser Gesetze und der Rechtsprechung gewahrt bleiben. Dabei ist insbesondere eine mögliche Verdrängungswirkung von Kundenbindungssystemen zu Lasten des mittelständischen Facheinzelhandels und des Handwerks zu berücksichtigen. Entsprechende Regelungsvorschläge sind dem Deutschen Bundestag möglichst bald vorzulegen,
  • zu prüfen, ob durch ein späteres Inkrafttreten der Regierungsentwürfe dem mittelständischen Einzelhandel eine Übergangsfrist von einem Jahr zuzugestehen ist, um eigene moderne Marketing-, Vertriebs- und Kundenbindungssysteme zu entwickeln und entsprechende Marketingkooperationen aufzubauen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im Zuge der
Ausschuss-Beratungen eine Anhörung beantragen, um mit den Betroffenen
Konsequenzen der Abschaffung beider Gesetze zu erörtern.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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