CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz/Diemers/Eymer: Bund muß bei
der Gleichstellung von Frauen und Männern mit gutem Beispiel
vorangehen
Berlin (ots)
Zu der Debatte zum Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, sowie die zuständigen Berichterstatterinnen Renate Diemers MdB und Anke Eymer MdB:
Wer die Bundesministerin Frau Dr. Bergmann hört, könnte zu der Auffassung gelangen, die rot-grüne Bundesregierung hätte die Frauenförderung erfunden. Weit gefehlt! Das heute von der Bundesregierung ins Parlament eingebrachte Gesetz ist nicht mehr als die Weiterentwicklung der von der Union angestoßenen Gleichstellungsgesetzgebung.
Bereits Mitte der 90er Jahre wurden von der unionsgeführten Bundesregierung gesetzliche Regelungen vorgelegt und im Bundestag verabschiedet, die dem Bund eine Vorreiterrolle bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen zuweisen sollten.
Wenn heute mit dem Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz auch der Vierte Bericht der Bundesregierung über die Förderung der Frauen im Bundesdienst für den Berichtszeitraum 1995-1998 zur Diskussion steht, so wird deutlich, daß es zwar durchaus Verbesserungen gegeben hat, nicht jedoch im angestrebten Umfang.
Daraus zu schließen, die bisherigen Anstrengungen zur Gleichstellung seien untauglich gewesen, ist schlicht falsch. Vielmehr wissen alle, die sich mit diesem Thema intensiv befaßt haben, daß sich durchgreifende Erfolge erst nach einer längeren Zeitspanne zeigen können, da zunächst einmal die dafür nötige Ausgangssituation und Sensibilität geschaffen werden muß. Es ist absolut üblich, die Überprüfung eines Gesetzes mit einer Weiterentwicklung und Anpassung an veränderte Verhältnisse zu verbinden. Das, und nur das, ist hier geschehen.
Es ist Aufgabe des Staates, festgeschrieben in unserer Verfassung, auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft hinzuwirken und dazu ggf. auch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die vielfältigen Einzelregelungen, die bedauerlicherweise auch heute noch nötig sind, um dieses Ziel zu erreichen, machen deutlich, daß der von allen so beschworene Ansatz des gender mainstreaming bisher keineswegs als durchgängiges Denk- und Handlungsprinzip verankert ist.
Noch bedarf es konkreter Vorgaben für staatliches Handeln, um Frauen und Männern gleiche Chancen nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis einzuräumen.
Inhaltlich kann dem Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz von der Zielrichtung zugestimmt werden, im Detail ergeben sich jedoch zahlreiche Zweifel, ob die genannten Regelungen in der Realität zu einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils beitragen, das Prinzip des gender mainstreaming durchsetzen und vor allen Dingen nicht ein offenes Klima des Umgangs der Beschäftigten untereinander in den Behörden beeinträchtigen werden.
Sinnvoll wäre auch eine stärkere Betonung der geschlechtsneutralen Ausrichtung des Gesetzes, um mehr Männer zu Teilzeitarbeit und damit zur Übernahme von Familienaufgaben zu ermutigen und um zu einer stärkeren Durchmischung mit männlichen und weiblichen Beschäftigten in einzelnen Arbeitsbereichen zu kommen. Dies würde die Selbstver-ständlichkeit der beruflichen Gleichstellung noch verstärken.
Eines sollte uns allen klar sein: Ohne Frauen ist kein Staat zu machen - dies gilt für alle Bereiche von Politik und Gesellschaft, auch für die Bun-desbehörden.
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