CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Philipp: Mehr Belastung für die
Wirtschaft durch Datenschutz
Berlin (ots)
Die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Datenschutz, Beatrix Philipp MdB, erklärt:
Wieder brummt die Bundesregierung der Wirtschaft ungeheure Kosten auf!
Mit der Gesetzesänderung zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die heute im Bundestag verabschiedet worden ist, wird nicht nur das bundesdeutsche Datenschutzgesetz an eine EU-Richtlinie angeglichen, sondern in einigen Bereichen auch darüber hinaus gegangen: bei der Einführung eines Datenschutzaudits, der Videoüberwachung und der Chipkartenregelung.
Alle drei Punkte sind nicht Bestandteil der EU-Richtlinie.
Hier sind SPD und GRÜNE zwar schnell, aber nicht gründlich gewesen! Denn diese Schritte waren erst in der sogenannten 2. Stufe der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehen, die noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll!
Zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion machen unsere Bedenken deutlich: Erstens wird das geplante Datenschutzaudit von uns abgelehnt und zweitens erscheinen uns die Vorschriften zur Videoüberwachung unzureichend.
Hinsichtlich des Datenschutzaudits stelle ich fest:
Externe Auditoren schwächen die kontinuierliche Arbeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und seine Stellung, da sie nur im Sinne einer "Momentaufnahme" tätig werden.
Wieder einmal wird ein Bereich geregelt, den der Markt selbst regeln würde.
Zur Videoüberwachung ist zu sagen, dass eine Anhörung deutlich gemacht hat, dass es völlig unterschiedliche Auffassungen von Sinn und Zweck, von Chancen und Grenzen der Videoüberwachung gibt.
Videoüberwachung hat meines Erachtens mehrere Ziele: Es geht um das Sicherheitsempfinden unserer Bürger, von denen wir wissen, dass es sich oft vom tatsächlichen Bedrohungspotential unterscheidet. Meines Erachtens soll Videoüberwachung auch der vorbeugenden Bekämpfung von Kriminalität dienen und präventiv wirken.
Im zweiten Schritt der Novellierung sollte darauf geachtet werden, dass ein Konsens gefunden wird, der den "gläsernen Menschen" verhindert, aber berechtigte Interessen etwa der Kriminalitätsprävention und -bekämpfung auch berücksichtigt.
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