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Geis: Ein Kind ist kein Schaden
Berlin (ots)
Zu dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichtes Celle, wonach die Geburt unerwünschter Kinder als Schaden eingestuft wird, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das Oberlandesgericht Celle hat mit seinem neuesten Urteil die Rechtsprechung bestätigt, wonach die Geburt unerwünschter Kinder als Schaden einzustufen ist. Zwar berufen sich sämtliche Gerichte, die solche Urteile erlassen, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1997. Die damalige Entscheidung des Ersten Senates ist jedoch auch innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes sehr umstritten. Jedenfalls bedeutet diese Rechtsprechung, dass dann, wenn ein Kind gegen den Willen und Auftrag der Eltern an den Arzt dennoch das Licht der Welt erblickt, ein Schadensersatzanspruch besteht. Das Leben des Kindes also als Schaden! Es stockt einem der Atem. Was ist das für ein Recht? Dieser Vorgang zeigt, wie sehr eine Klarstellung des Gesetzgebers erforderlich ist, wenn eine solche Verirrung höchstrichterlich bestätigt wird.
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