CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Die sog. "Homo-Ehe" ist Akt
gesetzgeberischer Willkür - Ungleiches kann nicht gleich sein
Berlin (ots)
Zu den Angriffen des Lesben- und Schwulenverbandes auf die CDU-Vorsitzende Merkel erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Verbände der, wie sie sich selbst nennen, Schwulen und Lesben bewegen sich außerhalb jeder Wirklichkeit und sind Opfer ihrer eigenen Propaganda und der durch ihre Pressure-Groups geschaffenen künstlichen Wirklichkeit, wenn sie ihre Partnerschaften mit Ehe und Familie gleichsetzen. Die Angriffe auf die CDU-Vorsitzende entbehren jeder sachlichen Grundlage.
Halten wir fest: Es ist gut, dass die jahrelange rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung der gleichgeschlechtlich orientierten Menschen beendet ist. Es gibt heute keine Rechtsvorschrift mehr, die zum Vorwurf der Diskriminierung Anlaß gibt. Gesellschaftlich sind diese Menschen toleriert, wenn man von einigen Stammtischen absieht, die auch sonst nicht ernst zu nehmen sind.
Mit der Verankerung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft als ehegleiches Rechtsinstitut ist jedoch das Maß der Gleichstellung überschritten und so der Gleichheitsgrundsatz nicht gewahrt, sondern verletzt.
Wo keine Gleichheit ist, kann Gleichheit nicht gefordert werden.
Die Familie, hervorgegangen aus der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau einschließlich von Kindern, ist nicht vom Grundgesetz erfunden worden; sie war da. Die Familie in diesem Sinne ist die kleinste gesellschaftliche Einheit. Sie ist der Ausgangspunkt der Sozialisation des Menschen und so für jede Gemeinschaft von überragender Bedeutung. An diesen Familienbegriff knüpft das Grundgesetz in Artikel 6 an. Schutzgut des Artikels 6 Abs. 1 GG ist nicht nur das Individuum in seiner Entfaltungsfreiheit. Schutzgut ist auch die Familiengemeinschaft als solche und durchaus nicht zuletzt das Wohl der auf die Familie angewiesenen größeren Gemeinschaft, nenne man sie nun Volk oder Gesellschaft. Hieraus ergibt sich die Privilegierung der Familie.
Die originäre Sozialisationsfunktion haben gleichgeschlechtliche Partnerschaften eben nicht. Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kann im Hinblick auf die Ratio des besonderen Schutzes von Ehe und Familie nicht hergeleitet werden. Wo es eine Gleichheit zwischen diesen Formen der Partnerschaft nicht gibt, scheidet eine Diskriminierung begrifflich aus.
Die rotgrüne Koalition hat mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz willkürlich eine Gleichstellung herbeigeführt. Dies verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, der die Familie, auch die rechtlich nicht verfaßte, unter den "besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" stellt. Diese Sonderstellung wird ausgehöhlt, wenn andere Formen des Zusammenlebens gleichermaßen privilegiert werden, deren Existenz für das Ganze ohne Bedeutung ist. Ohne Lebenspartnerschaften kann die Gesellschaft gut leben. Ohne Familien gibt sie sich selbst auf.
Ein Großteil der Forderungen, die durch die entsprechenden Verbände vorgetragen werden, lassen sich privatrechtlich regeln. In den wenigen Fällen, in denen dies nicht der Fall ist, sind auch mit der Union punktuelle Gesetzesänderungen möglich. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hinter vielen Forderungen nach materieller Teilhabe letztlich nur der schnöde Mammon steht und das Ziel, die verhasste bürgerliche Gesellschaft zu schwächen.
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