CDU/CSU-Bundestagsfraktion/ Lammert: CDU/CSU-Fraktion lehnt unbefristeten Hauptstadtkulturvertrag ab
Berlin (ots)
Zu dem Vorschlag des Staatsministers für Kultur, den Hauptstadtkulturvertrag nicht zu befristen, erklärt der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Die Ankündigung des Staatsministers für Kultur, Julian Nida-Rümelin, den Hauptstadtkulturvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin unbefristet abzuschließen, ist bestenfalls gut gemeint, vom Ablauf her kurios und in den möglichen Wirkungen fatal.
Nach dem zweifelhaften Weihnachtsgeschenk seines Vorgängers an die Staatsoper hat der Staatsminister für Kultur Berlin nun ein Osterei ähnlicher Machart beschert: Überraschend, nicht ausreichend durchdacht und im Ergebnis kontraproduktiv.
Der Hauptstadtkulturvertrag ist noch immer nicht unterzeichnet, obwohl seit Monaten von den Vertragsverhandlungen berichtet und seit einiger Zeit auch erklärt wird, dass er unterschriftsreif sei. Die offensichtlich doch beachtlichen Differenzen zwischen dem Kulturstaatsminister und dem Bundesfinanzminister erfordern immer weitere Abstimmungsrunden.
Die Absicht der Bundesregierung, den Vertrag nicht zeitlich zu befristen, ist vor diesem Hintergrund nicht nur grotesk, sie kehrt auch die seriöse Reihenfolge einer üblichen Vertragsverhandlung um und bedeutet eine sinnwidrige und vor allem völlig unnötige Festschreibung von Förderschwerpunkten, deren Zweckmäßigkeit nach angemessener Zeit bilanziert werden muss. Bei den zur Zeit im Vertrag vorgesehenen Schwerpunkten in der Berlinförderung des Bundes sind Einwände durchaus angebracht, auch andere Schwerpunkte sind vorstellbar und wurden und werden diskutiert. Die Festschreibung, wie sie dem Staatsminister nun vorschwebt, erschwert nicht nur die Berücksichtigung alternativer Förderschwerpunkte, sie behindert auch eine regelmäßige und wirkungsvolle Überprüfung des status quo und die Realisierung von sich daraus ableitenden Korrekturen. Für die Förderung einer lebendigen Kultur in der Bundeshauptstadt müsste dies aber ganz im Gegenteil ausdrücklich das gemeinsame Interesse des Bundes wie Berlins sein.
Streitig ist nicht die Notwendigkeit eines dauerhaften und vertraglich geregelten Engagements des Bundes in Berlin und für die Kultur in der Bundeshauptstadt, streitig ist die Notwendigkeit einer Beweglichkeit in den Förderschwerpunkten. Die Beibehaltung der Gestaltungsfreiheit liegt im Übrigen nicht nur im Interesse künftiger Entscheidungen der Bundesregierung wie des Bundestages, sie dient auch der Vitalität der Kultur in der Bundeshauptstadt.
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