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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz/Laumann: Reform der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe - Auf dem Weg zu einer neuen Solidarität

Berlin (ots)

Zur Reform der Sozialhilfe und der
Arbeitslosenhilfe erklären der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende,
Friedrich Merz MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und
Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Josef Laumann MdB:
Die Reformüberlegungen der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur Sozial-
und Arbeitslosenhilfe gehen davon aus, dass
  • die Gesellschaft für den Einzelnen und der Einzelne für die Gesellschaft da ist
  • nur eine wechselseitige Solidarität den Wohlstand erhalten kann
  • jeder zunächst für sich selbst verantwortlich ist,
  • der, der arbeitet, mehr verdienen soll als der, der nicht arbeitet
  • genug Arbeit da ist für die, die arbeiten können und wollen,
  • das staatliche Transfersystem so auszugestalten ist, dass reguläre Arbeit sich mehr lohnt als Sozialleistungen plus Schwarzarbeit
Sozialhilfe war ursprünglich eine Sicherung für Menschen, die
vorübergehend in Not geraten waren. In den 60er Jahren gab es daher
auch nur rund 0,5 Millionen Sozialhilfeempfänger. Heute sind 2,7
Millionen Menschen auf die "Hilfe zum Lebensunterhalt" angewiesen und
haben allein im vergangenen Jahr rund 20 Mrd. DM an Leistungen
erhalten. Von den Sozialhilfeempfängern sind rund 1 Million
grundsätzlich arbeitsfähig, weil sie weder Familienpflichten haben,
noch krank, behindert oder über 65 Jahre alt sind. Daneben gibt es
rund 1,5 Millionen Menschen, die ebenfalls keine Arbeit haben,
bedürftig sind und von der Bundesanstalt für Arbeit im letzten Jahr
insgesamt 25,7 Mrd. DM an Arbeitslosenhilfe bezogen haben.
Die beiden Systeme müssen zusammengeführt werden. Ziel ist es,
Menschen mit denselben Herausforderungen (keine Arbeit) gleiche
Leistungen durch dasselbe Instrument bei durchgehender Betreuung
anzubieten. Vor allem muss der Anreiz, eine Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt anzunehmen, deutlich erhöht werden, indem die
Wirkung der Sozialhilfe als Lohnuntergrenze aufgebrochen wird.
Dies soll aus Sicht der Union insbesondere auf folgende Weise
geschehen:
1. Durch das von der CDU geplante Familiengeld erhält die Familie
ein relativ hohes "Einkommen", das ihr sicher ist und das bewirkt,
dass der vom Sozialamt auszuzahlende Betrag für die Familie und damit
der Schwellenwert, ab dem sich Arbeit wieder lohnt, deutlich sinkt
(These 1). Das Lohnabstandsgebot wird wieder eingehalten. Für die
Familie mit drei Kindern wird es sich bereits ab einem
Monatseinkommen von 1100.- DM wieder lohnen zu arbeiten. Außerdem
stellt das Familiengeld die Gerechtigkeit zwischen Menschen, die
arbeiten und Sozialhilfeempfängern wieder her. Beide bekommen für
ihre Kinder das gleiche Geld (1200.- bzw. 600.- DM monatlich pro
Kind, je nach Alter). Heute dagegen erhält der Arbeitnehmer
Kindergeld in Höhe von DM 270.- monatlich; der Sozialhilfeempfänger
dagegen erhält für sein Kind zusätzlich Sozialhilfe und damit
staatliche Transferzahlungen von teilweise über 1000.- DM (z.B. in
München). Da das Familiengeld den Sozialhilfebedarf eines Kindes
abdeckt, muss künftig für kein Kind mehr Sozialhilfe gezahlt werden.
2. Es gibt genug Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland (These 2).
Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit gab es im März 2001 in ganz
Deutschland rund 1,6 Millionen offene Stellen. Hiervon ist jede
zweite Stelle für Nicht-Facharbeiter oder einfache Angestellte
geeignet. Ein weiteres kommt hinzu: Im Jahr 2000 wurden fast 1,1
Millionen Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer erteilt,
von denen die Mehrzahl deshalb erteilt wurde, weil sich kein
deutscher Arbeitnehmer für die jeweilige Beschäftigung fand. Des
weiteren waren nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit im März 2001
243.000 Ausbildungsstellen bei den Arbeitsämtern als unbesetzt
gemeldet. Angesichts der Zahlen ist klar, dass grundsätzlich jedem
Hilfeempfäng-er ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Wer dann ein
solches Angebot ausschlägt, bedarf offensichtlich nicht der Hilfe.
3. Das Regel-/ Ausnahmeverhältnis der derzeitigen Sozialhilfe wird
umgekehrt. Das Sozialamt muss nicht mehr die Zahlungen kürzen, wenn
eine zumutbare Arbeit verweigert wird, sondern der Hilfeempfänger hat
von vorneherein nur dann einen Anspruch auf die volle Leistung, wenn
er nachweist, dass er entweder eine Arbeit annimmt, einer
gemeinnützigen Tätigkeit nachgeht oder eine Ausbildung absolviert.
Arbeitet er nicht, hat er nur Anspruch auf das absolute
Existenzminimum (These 4).
4. Hilfeempfänger ohne berufliche Qualifikation sind verpflichtet,
eine Berufsausbildung zu absolvieren, um den ungeschmälerten
Leistungsanspruch zu bewahren (These 5).
5. Ausländische Sozialhilfeempfänger mit Sprachdefiziten müssen
zum Deutschunterricht gehen, wenn sie Anspruch auf die
ungeschmälerten Leistungen haben wollen (These 6).
6. Es gelten einheitliche Zumutbarkeitskriterien für die Annahme
einer Arbeit. Sozialhilfeempfänger und Empfänger von
Arbeitslosenhilfe erhalten beide aus Steuermitteln
Transferleistungen, weil sie keine Arbeit haben.  Von beiden
Personengruppen kann mit demselben Recht erwartet werden, dass sie
eine Eigenleistung erbringen, um aus dem Hilfebezug herauszukommen
(These 8).
7. Das Leistungsniveau von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wird
schrittweise angeglichen (These 9).
8. Ältere Arbeitnehmer, die wenigstens 15 Jahre erwerbstätig
waren, können ihr Erspartes behalten (These 10).
9. Die Hilfeempfänger werden von Anfang an und durchgängig betreut
und beraten (These 12).

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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