CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz/Laumann: Reform der Sozialhilfe und
der Arbeitslosenhilfe - Auf dem Weg zu einer neuen Solidarität
Berlin (ots)
Zur Reform der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe erklären der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende, Friedrich Merz MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Josef Laumann MdB:
Die Reformüberlegungen der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur Sozial- und Arbeitslosenhilfe gehen davon aus, dass
- die Gesellschaft für den Einzelnen und der Einzelne für die Gesellschaft da ist
- nur eine wechselseitige Solidarität den Wohlstand erhalten kann
- jeder zunächst für sich selbst verantwortlich ist,
- der, der arbeitet, mehr verdienen soll als der, der nicht arbeitet
- genug Arbeit da ist für die, die arbeiten können und wollen,
- das staatliche Transfersystem so auszugestalten ist, dass reguläre Arbeit sich mehr lohnt als Sozialleistungen plus Schwarzarbeit
Sozialhilfe war ursprünglich eine Sicherung für Menschen, die vorübergehend in Not geraten waren. In den 60er Jahren gab es daher auch nur rund 0,5 Millionen Sozialhilfeempfänger. Heute sind 2,7 Millionen Menschen auf die "Hilfe zum Lebensunterhalt" angewiesen und haben allein im vergangenen Jahr rund 20 Mrd. DM an Leistungen erhalten. Von den Sozialhilfeempfängern sind rund 1 Million grundsätzlich arbeitsfähig, weil sie weder Familienpflichten haben, noch krank, behindert oder über 65 Jahre alt sind. Daneben gibt es rund 1,5 Millionen Menschen, die ebenfalls keine Arbeit haben, bedürftig sind und von der Bundesanstalt für Arbeit im letzten Jahr insgesamt 25,7 Mrd. DM an Arbeitslosenhilfe bezogen haben.
Die beiden Systeme müssen zusammengeführt werden. Ziel ist es, Menschen mit denselben Herausforderungen (keine Arbeit) gleiche Leistungen durch dasselbe Instrument bei durchgehender Betreuung anzubieten. Vor allem muss der Anreiz, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt anzunehmen, deutlich erhöht werden, indem die Wirkung der Sozialhilfe als Lohnuntergrenze aufgebrochen wird.
Dies soll aus Sicht der Union insbesondere auf folgende Weise geschehen:
1. Durch das von der CDU geplante Familiengeld erhält die Familie ein relativ hohes "Einkommen", das ihr sicher ist und das bewirkt, dass der vom Sozialamt auszuzahlende Betrag für die Familie und damit der Schwellenwert, ab dem sich Arbeit wieder lohnt, deutlich sinkt (These 1). Das Lohnabstandsgebot wird wieder eingehalten. Für die Familie mit drei Kindern wird es sich bereits ab einem Monatseinkommen von 1100.- DM wieder lohnen zu arbeiten. Außerdem stellt das Familiengeld die Gerechtigkeit zwischen Menschen, die arbeiten und Sozialhilfeempfängern wieder her. Beide bekommen für ihre Kinder das gleiche Geld (1200.- bzw. 600.- DM monatlich pro Kind, je nach Alter). Heute dagegen erhält der Arbeitnehmer Kindergeld in Höhe von DM 270.- monatlich; der Sozialhilfeempfänger dagegen erhält für sein Kind zusätzlich Sozialhilfe und damit staatliche Transferzahlungen von teilweise über 1000.- DM (z.B. in München). Da das Familiengeld den Sozialhilfebedarf eines Kindes abdeckt, muss künftig für kein Kind mehr Sozialhilfe gezahlt werden.
2. Es gibt genug Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland (These 2). Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit gab es im März 2001 in ganz Deutschland rund 1,6 Millionen offene Stellen. Hiervon ist jede zweite Stelle für Nicht-Facharbeiter oder einfache Angestellte geeignet. Ein weiteres kommt hinzu: Im Jahr 2000 wurden fast 1,1 Millionen Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer erteilt, von denen die Mehrzahl deshalb erteilt wurde, weil sich kein deutscher Arbeitnehmer für die jeweilige Beschäftigung fand. Des weiteren waren nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit im März 2001 243.000 Ausbildungsstellen bei den Arbeitsämtern als unbesetzt gemeldet. Angesichts der Zahlen ist klar, dass grundsätzlich jedem Hilfeempfäng-er ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Wer dann ein solches Angebot ausschlägt, bedarf offensichtlich nicht der Hilfe.
3. Das Regel-/ Ausnahmeverhältnis der derzeitigen Sozialhilfe wird umgekehrt. Das Sozialamt muss nicht mehr die Zahlungen kürzen, wenn eine zumutbare Arbeit verweigert wird, sondern der Hilfeempfänger hat von vorneherein nur dann einen Anspruch auf die volle Leistung, wenn er nachweist, dass er entweder eine Arbeit annimmt, einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgeht oder eine Ausbildung absolviert. Arbeitet er nicht, hat er nur Anspruch auf das absolute Existenzminimum (These 4).
4. Hilfeempfänger ohne berufliche Qualifikation sind verpflichtet, eine Berufsausbildung zu absolvieren, um den ungeschmälerten Leistungsanspruch zu bewahren (These 5).
5. Ausländische Sozialhilfeempfänger mit Sprachdefiziten müssen zum Deutschunterricht gehen, wenn sie Anspruch auf die ungeschmälerten Leistungen haben wollen (These 6).
6. Es gelten einheitliche Zumutbarkeitskriterien für die Annahme einer Arbeit. Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosenhilfe erhalten beide aus Steuermitteln Transferleistungen, weil sie keine Arbeit haben. Von beiden Personengruppen kann mit demselben Recht erwartet werden, dass sie eine Eigenleistung erbringen, um aus dem Hilfebezug herauszukommen (These 8).
7. Das Leistungsniveau von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wird schrittweise angeglichen (These 9).
8. Ältere Arbeitnehmer, die wenigstens 15 Jahre erwerbstätig waren, können ihr Erspartes behalten (These 10).
9. Die Hilfeempfänger werden von Anfang an und durchgängig betreut und beraten (These 12).
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