CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann: Familiengeld verringert
Armutsrisiko
Berlin (ots)
Zu dem heute im Kabinett beschlossenen ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Der Bericht der Bundesregierung stellt gleich zu Beginn fest, was Kohl und die CDU in 16 Jahren Regierungszeit erreicht haben: Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen ist von 1973 bis 1998 von rund 23.700,- DM auf rund 61.800 DM jährlich gewachsen. Dies ist zu einem großen Teil das Verdienst der früheren Regierung und ihrer auf Ausgleich bedachten Sozialpolitik.
Auch wenn es nach wie vor spürbare Einkommensunterschiede und ungleich verteiltes Vermögen in Deutschland gibt, so wird in dem Bericht auch festgestellt, dass die Einkommen der untersten 10 % der Einkommensverteilung in den Jahren bis 1998 preisbereinigt um rund 20 % angestiegen sind. Es haben also durchaus breite Schichten der Bevölkerung am wachsenden Wohlstand in Deutschland partizipiert.
Besonders wichtig ist die Situation der Familien und der Kinder. Hier ist das Armutsrisiko für allein Erziehende, Familien mit mehreren Kindern und Kinder aus Migrantenfamilien besonders hoch. Ursache des Sozialhilfebezugs in Familien ist vor allem die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit der Frau wegen der Erfüllung von Familienaufgaben, insbesondere der Kinderbetreuung. Misslingt die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit, drohen häufig Notlagen und eine Abhängigkeit von Sozialhilfe.
Hier setzt das Konzept der CDU/CSU für ein einheitliches Familiengeld an. Dieses Familiengeld ist so bemessen, dass der notwendige Bedarf eines Kindes abgedeckt ist und die Familie oder die allein erziehende Mutter keine Sozialhilfe wegen des Kindes beantragen muss. Hiermit wird der entscheidende Schritt aus der Sozialhilfe getan. Dies muss zwingend flankiert werden von einem Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, sei es im Vorschulalter oder später beispielsweise durch Ganztagsschulen. Hier kann man sich an Ostdeutschland ein Beispiel nehmen. Erwerbsarbeit auch für eine Mutter, ist der sicherste Weg, nicht in die Sozialhilfe, nicht in Armut abzurutschen.
Im Hinblick hierauf erschrecken Feststellungen in dem Bericht der Bundesregierung zur Bildungs- und Ausbildungssituation von jungen Menschen. Der Bildungsstand ist ein wesentlicher Faktor im Hinblick auf die Armuts- und Reichtumslage. Ein hoher beruflicher Bildungsstand verringert das Risiko, arbeitslos zu werden, erheblich. Das größte Arbeitslosigkeitsrisiko tragen Menschen ohne jeden formalen beruflichen Abschluss.
8 % aller deutschen Jugendlichen zwischen 20 und 29 Jahren haben keinen Abschluss, unter den Jugendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind es ein Drittel, bei den jungen Türken sogar 40 %. Bei jugendlichen Sozialhilfeempfängern ist die Situation noch schlechter:
77 % der deutschen und 82 % der ausländischen Hilfeempfänger sind ohne Berufsausbildung. Dies ist umso erschreckender als Deutschland laut Bericht im Jahr 1995 rund 29 Billionen DM für Bildung ausgegeben hat. Hiervon haben dank Lehrmittelfreiheit und gebührenfreien Schulen und Universitäten zwar alle Bevölkerungsschichten einigermaßen gleichmäßig profitiert, aber zu viele Menschen sind hier offenbar auf der Strecke geblieben.
Leider ist es so, dass der mangelnde Ehrgeiz der Jugendlichen, etwas zu lernen und eine Berufsausbildung zu machen, häufig durch ein wenig motivierendes soziales Umfeld, insbesondere in der Familie, hervorgerufen wird. Besonders schlimm ist die Situation bei Kindern ausländischer Herkunft, wie der Bericht der Bundesregierung feststellt.
Hiergegen kann nur eine Pflicht zur Ausbildung helfen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, MdB und der sozialpolitische Sprecher, Karl-Josef Laumann, MdB, haben daher in ihrem gestern der Presse vorgestellten Papier zur Reform der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe gefordert, die Einführung einer der allgemeinen Schulpflicht vergleichbaren Ausbildungspflicht zu prüfen. Außerdem fordern sie für Jugendliche, die Sozialhilfe beziehen, dass der Hilfebezug nur dann gewährt wird, wenn der Jugendliche eine Berufsausbildung antritt.
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