CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Gericht durchkreuzt rot-grünen
Ausforschungsversuch zu Lasten der CDU
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Antrag von Rot-Grün abgelehnt, die bisher nicht an den 1. Untersuchungsausschuss herausgegebenen Aktenteile der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wiesbaden in dem Strafverfahren gegen Manfred Kanther u.a. an den 1. Untersuchungsausschuss herauszugeben. Die Akten dürfen nach der Entscheidung des Gerichts nur an den Vorsitzenden und an den stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses herausgegeben werden. Diese haben gemeinsam zu entscheiden, welche Aktenteile dem Untersuchungsausschuss zum Zwecke der Beweiserhebung vorgelegt werden.
Unseren damaligen Kompromissvorschlag, die streitigen Unterlagen von einem Amtsrichter im Hinblick auf die Relevanz für den Untersuchungsauftrag prüfen zu lassen, hat Rot-Grün im September 2000 rigoros abgelehnt. Es ist bedauerlich, dass Rot/Grün damit erheblich zur Verzögerung der Entscheidung über den Umgang mit diesen Akten im 1. Untersuchungsausschuss beigetragen hat.
Das OLG Frankfurt erkennt in seiner Entscheidung ausdrücklich an, dass die Wettbewerbslage der Parteien nicht verfälscht und keine Partei gegenüber anderen diskriminiert werden darf. Dies wäre der Fall, wenn der 1. Untersuchungsausschuss Interna der CDU, insbesondere ihre Vermögenssituation und ihre Spendenpraxis, isoliert ausforschen und damit den übrigen im Untersuchungsausschuss vertretenen Parteien einen unzulässigen Einblick in die inneren Verhältnisse der CDU gewährt. Es richtet sich ausschließlich nach den entsprechenden Vorschriften des Parteiengesetzes, was die CDU zu offenbaren hat.
Rot-Grün hatte von Anfang an die Absicht, den Untersuchungsausschuss zum Ausforschen der CDU zu missbrauchen. Die rot-grüne Mehrheit im 1. Untersuchungsausschuss ist nun schon zum wiederholten Male von einem Gericht an die Einhaltung selbstverständlicher rechtsstaatlicher Maßstäbe erinnert worden.
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