CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Zielgesellschaften müssen
vernünftig reagieren können
Berlin (ots)
Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts, Hartmut Schauerte MdB, begrüßt den Sinneswandel der Bundesregierung beim geplanten deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WÜG):
Der Anfang März vom Bundesfinanzminister vorgelegte Referentenentwurf weist im Vergleich mit dem übereilten Diskussionsentwurf vom August vergangenen Jahres deutliche Verbesserungen auf. Eine Vielzahl unserer damaligen Anregungen und Kritikpunkte sind aufgenommen worden. Mehr Praktikabilität ist eingekehrt. Einer unserer zentralen Kritikpunkte wurde bislang allerdings nicht aufgenommen: Zielgesellschaften müssen bei feindlichen Übernahmen vernünftig reagieren können! Der nun eingetretene Sinneswandel des Finanzministers, Vorratsbeschlüsse der Hauptversammlung für spätere Abwehrmaßnahmen in den Gesetzentwurf aufzunehmen, war überfällig.
Der Primat der Hauptversammlung ist so eindeutig, dass diese mindestens auch das Recht haben muss, schon vor einer konkreten feindlichen Übernahme im Rahmen von Vorratsbeschlüssen den Vorstand und den Aufsichtsrat gemeinsam im Interesse des Unternehmens zu weitergehenden Abwehrmaßnahmen und -reaktionen zu ermächtigen. Sachgerecht wäre, diese Vorratsbeschlüsse an eine Zweidrittelmehrheit in der Hauptversammlung und gegebenenfalls auch an eine Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat zu binden. Durch eine größere Gestaltungsmacht der Zielgesellschaft kann unter anderem der Kaufpreis im Interesse der Aktionäre erhöht werden. Bei einer totalen Stillhalte- und Neutralitätspflicht der Zielgesellschaft besteht zudem die Gefahr, dass Unternehmen zu schnell Opfer von feindlichen Übernahmen werden. Dies gilt auch für Fälle, bei denen Unternehmen lediglich als Wettbewerber ausgeschaltet werden sollen.
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