CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach/Geis/Marschewski: Maßvolle
Ausdehnung der DNA-Analysen unumgänglich
Berlin (ots)
Zu dem Ergebnis eines Expertengesprächs zur DNA-Analyse in Strafverfahren erklären der stellvertretende Vorsitzende sowie die rechts- und innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, Norbert Geis MdB, und Erwin Marschewski MdB:
Die DNA-Analyse hat sich in den vergangenen Jahren als hervorragendes Beweismittel bewährt. Insbesondere im Bereich der Tötungs- und Sexualverbrechen ist sie zu einem unverzichtbaren Instrument der Strafverfolgung geworden und dient - was oft vergessen wird - gegebenenfalls auch dem sicheren Nachweis der Unschuld.
Emotionale Vorbehalte, durch die Erfassung genetischen Materials könne letztlich ein "gläserner Mensch" geschaffen werden, haben sich als haltlos erwiesen, weil bei der Erhebung und Auswertung genetischer Fingerabdrücke in Strafverfahren ausschließlich der sog. nicht-codierende Teil des menschlichen Genoms verwandt wird. Das Verfahren kann also - ebenso wie die seit Jahren praktizierte und nicht ernsthaft beanstandete Erhebung von Fingerabdrücken - allein der Identitätsfeststellung und nicht etwa der Erlangung von Informationen über Erbkrankheiten oder andere personenbezogene Eigenschaften dienen.
Die DNA-Analyse muss daher so umfassend wie möglich zur Anwendung gelangen, um den Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten zu verbessern. Nach Auffassung der angehörten Sachverständigen sollte nunmehr erwogen werden, den einschlägigen Personenkreis zumindest auf diejenigen auszudehnen, die in der Vergangenheit wegen sexualbezogener Straftaten in Erscheinung getreten sind oder wegen anderer Straftaten eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Wenn bei diesen Personen die Gefahr besteht, dass sie künftig schwerwiegende Straftaten begehen, sollte die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks ermöglicht werden.
Eine solch maßvolle Ausdehnung der DNA-Analyse ist nach Meinung der Experten möglich, ohne verfassungsrechtliche Schranken zu verletzen. Dann aber ist sie auch unumgänglich, weil wir es den potenziellen Opfern und ihren Angehörigen schuldig sind, dass alles getan wird, um mögliche Täter abzuschrecken.
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