CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer/Böhmer: Warum die Union zur
Rentenreform "Nein" sagen muss
Berlin (ots)
Zum "unechten" Ergebnis im Vermittlungsausschuss zur Rentenreform erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Horst Seehofer MdB, und Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
1. Bundesregierung hat Konsens verhindert
Die Reform der Alterssicherung gehört zu den wichtigsten Projekten der Gesellschaftspolitik. Die Union hat der Bundesregierung deshalb bereits Ende 1999 Gespräche über die Reform der Rentenversicherung angeboten. Sie hat sich intensiv um eine Lösung bemüht und mit den Fraktionsbeschlüssen vom 6. Juni 2000 und vom 29. September 2000 umfangreiche eigene Vorstellungen eingebracht.
Für das Scheitern der Konsensgespräche trägt alleine die Bundesregierung Verantwortung. Sie hat mit ihrem chaotischen Vorgehen und den ständigen Änderungen ihrer Konzepte das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung erschüttert und war an einem Konsens nie ernsthaft interessiert. Letztlich war ihr ein fragwürdiger Kompromiss mit den Gewerkschaften wichtiger als ein parteiübergreifender und langfristig tragfähiger Konsens.
Das Reformwerk weist nach wie vor fachliche Unzulänglichkeiten, soziale Ungerechtigkeiten und bereits heute erkennbaren Nachbesserungsbedarf auf. Eine in sich schlüssige Gesamtkonzeption ist nicht erkennbar. Die im Vermittlungsausschuss vorgelegten Nachbesserungen sind unzureichend. Es bleibt bei gravierenden Kürzungen der Witwenrenten sowie einer für die Betroffenen unzumutbarem Einbeziehung des Wohneigentums.
Die Union kann und wird eine Rentenreform nicht blockieren. Sie hat weder im Bundestag noch im Bundesrat die Mehrheit. Daher kann die Bundesregierung die Rentenreform aus eigener Kraft verabschieden.
2. Rentenreform bereits heute Makulatur
Die Rentenreform wird mittelfristig keinen Bestand haben. Die der Entwicklung von Rentenniveau und Beitragssatz zugrunde liegenden zentralen Annahmen sind falsch. Namhafte Experten teilen diese Ansicht. Danach wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung langfristig eher auf 25% als auf 22% steigen. Zusammen mit der privaten Vorsorge ergibt sich damit eine Gesamtbelastung, die man durch die Reform gerade vermeiden wollte. Das von der Bundesregierung angekündigte Rentenniveau vom mindestens 67% liegt tatsächlich bei 64%. Damit werden alle, die unter 45 Jahre alt sind, so viel in die Rentenversicherung einzahlen und so wenig herausbekommen wie nie zuvor.
Die Rentenreform wird auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung grundlegend überarbeitet und durch eine familienfreundliche Reform ersetzt werden müssen. In Kürze wird das Bundesverfassungsgericht zudem eine Grundsatzentscheidung zu den steuerrechtlichen Fragen innerhalb der Alterssicherung gesetzlichen Rentenversicherung fällen. Auch hier bleibt die Rentenreform der Bundesregierung Stückwerk und bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.
3. Rentenreform: willkürlich, rücksichtslos, leistungsfeindlich
Trotz anders lautender Wahlversprechungen hat die Bundesregierung die Anpassung der Renten im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes von der Nettolohnentwicklung und damit von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt. Der versprochene Kaufkraftausgleich wurde nicht gewährt. Statt die Renten um 1,9% zu erhöhen wurden die Inflationsrate vom Vorjahr als Maßstab genommen und die Renten nur um 0,6% angehoben. Auch in diesem Jahr wird die Rentenerhöhung voraussichtlich vollständig von der Preissteigerung aufgezehrt. Seit der Regierungsübernahme der Bundesregierung haben damit die Renten ständig an Wert verloren.
Die Bundesregierung plant darüber hinaus nach der Bundestagswahl willkürliche Kürzungen bei den Bestandsrenten. In mehreren Stufen sollen die Rentenanpassungen um insgesamt 4% reduziert werden. Diese Kürzungen erfolgen mit Hilfe von gegriffenen Rechengrößen. Zukünftig werden bei der Ermittlung der Nettolöhne und damit auch der Rentenanpassungen die fiktiven Aufwendungen für die private Vorsorge herausgerechnet. Diese Kürzung ist willkürlich, denn sie erfolgt völlig unabhängig davon, ob tatsächlich angespart wird.
Trotz der von der Union erreichten Nachbesserungen bei den Witwenrenten sind Frauen die Hauptverlierer der Reform, denn sie sind von den Kürzungen doppelt betroffen. Da sie in der Regel ohnehin deutlich weniger Beitragsjahre nachweisen können als Männer wird ihre Rente durch die allgemeine Absenkung des Rentenniveaus in vielen Fällen unter das Sozialhilfeniveau gedrückt. Durch die Kürzungen bei der Witwenrente wird diese Situation noch verschärft. Nach wie vor sollen die Witwenrente unter 60% gesenkt werden. Alle Einkommen sollen angerechnet werden.
In den einzelnen Elementen der Rentenreform kommt auch die Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien mit Kindern deutlich zum Ausdruck. Eine rentenrechtliche Besserstellung von Erziehenden wird in Abhängigkeit von Einkommen, Alter der Kinder und Erwerbsstatus gewährt. Jedes Kind muss innerhalb der Rentenversicherung gleich viel wert sein.
Auch Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern trifft es hart. Besonders nachteilig wird sich mittelfristig die von der Bundesregierung durchgesetzte Herabsetzung der Beitragszahlungen für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe auswirken.
Mit der bedarfsorientierten Grundsicherung führt die Bundesregierung eine rentengleiche Dauerleistung ein, die dem Leistungsprinzip zuwider läuft. Derjenige, der lange in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll genauso viel erhalten wie derjenige, der nichts eingezahlt hat. Das bedeutet: Wer vorsorgt, wird versorgt; wer nicht vorsorgt, wird auch versorgt.
Leistungsgerechtigkeit könnte man vielmehr dadurch herstellen, indem man Versicherten, die 45 und mehr Arbeitsjahre zurückgelegt haben, einen abschlagsfreien Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr ermöglicht. Diese Menschen haben genug zur Solidarität in der Rentenversicherung beigetragen.
4. Private Vorsorge: praxisfremd und ungerecht
Die Ausgestaltung der privaten Vorsorge weist gravierende Mängel auf. Der richtige Gedanke, mehr Eigenvorsorge zu betreiben, wäre damit auf Jahre hinaus diskreditiert.
Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist nach wie vor ein bürokratisches Monstrum. Hieran ändern auch die Nachbesserungen in letzter Minute nichts. Undurchsichtige und komplizierte Fördervoraussetzungen sind eine Belastung für alle Beteiligten.
Die vorgelegte Lösung zur Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung ist eine Mogelpackung. Das Modell führt zu einer Doppelbelastung von Haushalten, weil die Betroffenen ihren Kredit tilgen und gleichzeitig in den Altersvorsorgevertrag einzahlen müssen. Insbesondere Bezieher geringer und mittlerer Einkommen sind hierzu nicht in der Lage. Zudem wird die Rendite der privaten Vorsorge durch die Entnahme deutlich gemindert. Weitere Nachteile: Das Modell ist sehr verwaltungsaufwändig und kommt wegen des hohen Mindestentnahmebetrages für Geringverdiener kaum in Frage. Werden monatlich 100 DM zurückgelegt, so müsste rund 15 Jahre gespart werden, um Kapital aus dem Vorsorgevertrag entnehmen zu können.
Geringverdiener werden beim Aufbau der privaten Alterssicherung nach wie vor unzureichend unterstützt. Eine Verkäuferin mit einem Einkommen von 3.000 DM erhält lediglich eine Zulage von 25 DM im Monat. Ihr Chef mit einem Einkommen von mehr als 8.000 DM kann dagegen mit einem Steuervorteil von über 130 DM monatlich rechnen. Damit finanziert letztlich die Verkäuferin mit geringem Einkommen, die sich eine private Vorsorge möglicherweise gar nicht leisten kann, durch ihre Rentenkürzung die private Vorsorge ihres Chefs. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden und muss verändert werden.
Frauen müssen für ihre private Altersvorsorge höhere Beiträge zahlen. Die Förderung von Familien in Höhe von 7,60 DM pro Kind im Rahmen der privaten Vorsorge ist zudem für Familien mit Kindern geradezu lächerlich.
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