CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Es bleibt dabei - Gesetz zur
Neuregelung der Kassenwahlrechte ist Angriff auf die Versicherten
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte durch das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Entgegen den Darstellungen der rot-grünen Bundesregierung bleibt das Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte ein Angriff auf die Versicherten. Nachteilig von diesem Gesetzentwurf betroffen sind nämlich ca. 1,2 Millionen Menschen, die vor dem 30. September 2000 ihre Krankenkassen gekündigt und Anfang dieses Jahres einer anderen Kasse, in der Regel mit einem Beitragssatz von unter 12,5 %, beigetreten sind. Sie werden durch die Neuregelung der Kassenwahlrechte nachträglich bestraft. Denn ihnen wird der Vorteil eines günstigeren Beitragsatzes genommen.
Das wiederum wird - trotz der Möglichkeit, ab 2002 die Kasse jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen - zu einer Verunsicherung der Versicherten und zu einer Verminderung ihrer Wechselbereitschaft führen. Hinzu kommt, dass die geplante Einführung eines Mindestbeitragssatzes von 12,5% mit einer Reduzierung der Beitragsatzspreizung einhergeht, die Versicherten wegen des Beitragssatzes also keinen Anreiz mehr haben, die Kasse zu wechseln. Damit ebnet Rot-Grün den Weg zu einer Einheitskasse. Die viel gelobte Pluralität des deutschen Gesundheitswesens, die eine gute Voraussetzung für mehr Wettbewerb in der GKV ist, geht verloren.
Die geplante Einführung eines Mindestbeitragssatzes bedeutet konkret, dass alle Versicherten, die einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von unter 12,5 % angehören, in Zukunft höhere Beiträge zu zahlen haben. Die jetzt angeblich von der Koalition vereinbarte Beibehaltung des von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführten Sonderkündigungsrechtes hilft hier nicht weiter. Die Versicherten können nur zu einer Kasse mit einem Beitragsatz ab 12,5% wechseln.
Für viele freiwillig Versicherte wird dieses Gesetz daher Anlass sein, aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten. Die hehre Absicht von Rot-Grün, den Solidargedanken in der GKV zu stärken, wird also vollkommen verfehlt.
Dies auch noch aus einem zweiten Grund: Nach dem gefundenen RSA-Kompromiss sollen die Überschüsse aus dem Mindestbeitragsatz in einen Fonds eingezahlt werden, aus dem jede Kasse Programme für chronisch Kranke finanziert. Bislang gibt es aber noch keine entsprechenden Programme. Daher führt die Einführung eines Mindestbeitragssatzes nur dazu, dass Kassen das Geld der Versicherten für unter Ergebnisgesichtspunkten höchst fragwürdige Programme oder anderweitig verwenden. Mit anderen Worten: Die Pläne der rot-grünen Bundesregierung fördern Unwirtschaftlichkeit und Verschwendung in der GKV.
Dies alles zeigt, wie absurd der von der Bundesministerin für Gesundheit erzwungene RSA-Kompromiss ist. Mit dem Vorschaltgesetz erleben wir nur die Spitze des Eisberges. Wir sind gespannt auf die Vorlage des Gesetzentwurfs, der die Regelungen zum Risikostrukturausgleich enthält.
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