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Lohmann: Es bleibt dabei - Gesetz zur Neuregelung der Kassenwahlrechte ist Angriff auf die Versicherten

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur
Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte durch das Bundeskabinett am
heutigen Mittwoch erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Entgegen den Darstellungen der rot-grünen Bundesregierung bleibt
das Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte ein Angriff
auf die Versicherten. Nachteilig von diesem Gesetzentwurf betroffen
sind nämlich ca. 1,2 Millionen Menschen, die vor dem 30. September
2000 ihre Krankenkassen gekündigt und Anfang dieses Jahres einer
anderen Kasse, in der Regel mit einem Beitragssatz von unter 12,5 %,
beigetreten sind. Sie werden durch die Neuregelung der
Kassenwahlrechte nachträglich bestraft. Denn ihnen wird der Vorteil
eines günstigeren Beitragsatzes genommen.
Das wiederum wird - trotz der Möglichkeit, ab 2002 die Kasse
jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen - zu einer
Verunsicherung der Versicherten und zu einer Verminderung ihrer
Wechselbereitschaft führen. Hinzu kommt, dass die geplante Einführung
eines Mindestbeitragssatzes von 12,5% mit einer Reduzierung der
Beitragsatzspreizung einhergeht, die Versicherten wegen des
Beitragssatzes also keinen Anreiz mehr haben, die Kasse zu wechseln.
Damit ebnet Rot-Grün den Weg zu einer Einheitskasse. Die viel gelobte
Pluralität des deutschen Gesundheitswesens, die eine gute
Voraussetzung für mehr Wettbewerb in der GKV ist, geht verloren.
Die geplante Einführung eines Mindestbeitragssatzes bedeutet
konkret, dass alle Versicherten, die einer Krankenkasse mit einem
Beitragssatz von unter 12,5 % angehören, in Zukunft höhere Beiträge
zu zahlen haben. Die jetzt angeblich von der Koalition vereinbarte
Beibehaltung des von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführten
Sonderkündigungsrechtes hilft hier nicht weiter. Die Versicherten
können nur zu einer Kasse mit einem Beitragsatz ab 12,5% wechseln.
Für viele freiwillig Versicherte wird dieses Gesetz daher Anlass
sein, aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen
Krankenversicherung auszutreten. Die hehre Absicht von Rot-Grün, den
Solidargedanken in der GKV zu stärken, wird also vollkommen verfehlt.
Dies auch noch aus einem zweiten Grund: Nach dem gefundenen
RSA-Kompromiss sollen die Überschüsse aus dem Mindestbeitragsatz in
einen Fonds eingezahlt werden, aus dem jede Kasse Programme für
chronisch Kranke finanziert. Bislang gibt es aber noch keine
entsprechenden Programme. Daher führt die Einführung eines
Mindestbeitragssatzes nur dazu, dass Kassen das Geld der Versicherten
für unter Ergebnisgesichtspunkten höchst fragwürdige Programme oder
anderweitig verwenden. Mit anderen Worten: Die Pläne der rot-grünen
Bundesregierung fördern Unwirtschaftlichkeit und Verschwendung in der
GKV.
Dies alles zeigt, wie absurd der von der Bundesministerin für
Gesundheit erzwungene RSA-Kompromiss ist. Mit dem Vorschaltgesetz
erleben wir nur die Spitze des Eisberges. Wir sind gespannt auf die
Vorlage des Gesetzentwurfs, der die Regelungen zum
Risikostrukturausgleich enthält.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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