CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Röttgen: ZPO - als Tiger gestartet,
als Bettvorleger gelandet
Berlin (ots)
Zum Abschluss der Beratungen zur sog. Zivilprozessreform im Rechtsausschuss erklären der rechtspolitische Sprecher und der Berichterstatter der Union im Rechtsausschuss, Norbert Geis MdB und Dr. Norbert Röttgen MdB:
Was einst als Tiger startete, ist nun als Bettvorleger gelandet: Die sog. große Reform des Zivilprozesses ist als Reförmchen von der rotgrünen Koalitionsmehrheit im Rechtsausschuss abgesegnet worden.
Von zentralen Punkten ihrer Zivilprozessreform hatte die Koalition Abschied nehmen müssen, nachdem der Druck der Opposition und vor allem der Berufsverbände ein zuvor nicht gekanntes Ausmaß erreicht hatte.
-Die Konzentration aller Berufungs- und Beschwerdesachen bei den Oberlandesgerichten wurde zurückgenommen.
-Die Tätigkeit des Einzelrichters in der Berufungsinstanz ist nicht mehr zwingend, sondern in das Ermessen des Gerichts gestellt.
-Die Überprüfung des Tatsachenvortrags bleibt auch in der Berufungsinstanz in gewissem Umfange künftig gesichert.
Dies sind samt und sonders Punkte, die von Opposition und Fachverbänden gefordert wurden. Die Koalition ist jedoch nicht aus besserer Einsicht eingeknickt, sondern um der Blamage zu entgehen, möglicherweise am Bundesrat nicht vorbeizukommen.
Der Entwurf muss jedoch auch in der abgespeckten Form abgelehnt werden.
-Die Experimentierklausel zur Zentralisierung der Berufungs- und Beschwerdesachen bei den Oberlandesgerichten führt, wenn sie wahrgenommen wird, zu einer Rechtszersplitterung, die an Zustände vor 1834 (Deutscher Zollverein) erinnert. Selbst in einem Bundesland kann es von einem OLG-Bezirk zum nächsten verschiedene Berufungszuständigkeiten geben. Europa lässt grüßen.
-Das Verfahren erster Instanz wird bürokratisiert durch eine förmliche Güteverhandlung, die informell ohnehin stattfindet, und durch erweiterte Hinweis- und vor allem Dokumentationspflichten.
-Die sog. Gehörsrüge führt zu einer Extra-Runde, die wohl den Abschluss der ersten Instanz verzögern, aber kaum wie beabsichtigt das Verfassungsgericht entlasten wird.
Diese Restreform ist überflüssig und daher schädlich. Die Union wird sie auch in der 2. Und 3. Lesung ablehnen.
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