CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Widmann-Mauz/Falk: Soziale Sicherung darf Prostituierte nicht ausklammern
Berlin (ots)
Anläßlich der Diskussion um Gesetzentwürfe zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und die zuständige Berichterstatterin, Ilse Falk MdB:
Der Kauf eines Körpers als Ware ist mit der christlichen Vorstellung von Menschenwürde unvereinbar.
Gleichwohl kann nicht darüber hinweggesehen werden, daß nach Schätzungen in Deutschland ca. 400 000 Frauen der Prostitution nachgehen und täglich rd. 1 Mio. Männer diese Dienste in Anspruch nehmen.
Die Gründe, die Frauen in die Prostitution treiben, sind vielfältig.
Nur wenige von ihnen arbeiten freiwillig, selbstbestimmt und unter menschenwürdigen Bedingungen. Viele jedoch sind Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution oder gehen der Beschaffungsprostitution nach.
Der freie Zugang zu sozialen Sicherungssystemen entspricht der Fürsorgepflicht, die der Staat allen seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber hat. Für Prostituierte ist dies zur Zeit nur bedingt möglich. Insbesondere bei der Krankenversicherung haben sie zur Zeit keine Möglichkeit, sich unter wahrheitsgemäßer Angabe ihrer Tätigkeit abzusichern. Hier bedarf es dringend einer gesetzlichen Klarstellung. Der freiwillige Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung steht ihnen jetzt bereits offen, ebenso wie anderen selbständig Tätigen.
Die vorurteilsfreie Unterstützung bei der Umsetzung staatsbürgerlicher Rechte muß ebenso selbstverständlich sein wie ein umfassendes Hilfsangebot für diejenigen, die den Weg aus der Prostitution heraus suchen. Hier müssen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verbindliche Regelungen getroffen werden, die z.B. eine andere Arbeitsperspektive eröffnen.
Aufgabe der Politik muß es sein, jede Form von Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Dazu gehören die Ächtung der Unterdrückung von Frauen ebenso wie der internationale Kampf gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution.
Dazu gehört aber auch, Prostituierte nicht in ein kriminelles Umfeld abzudrängen.
Ob der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition dazu geeignet ist, erscheint fraglich.
Die Einklagbarkeit von Honoraransprüchen ist zwar eine langjährige Forderung, ihre tatsächliche Umsetzung in der Praxis erscheint aber eher problematisch.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen, unter denen Prostituierte arbeiten, ist sinnvoll, darf aber nicht dazu führen, daß gesetzliche Handlungsspielräume gegen Zuhälterei und Zwangsprostitution entfallen. Erfahrungen aus den Niederlanden haben gezeigt, daß die Gefahr groß ist, mit einer Legalisierung dieser Tätigkeit viele Frauen in die Illegalität zu treiben.
Damit ist niemandem geholfen, am allerwenigsten den Betroffenen selbst.
Wir wollen eine realitätsbezogene, ideologiefreie Diskussion. Im Mittelpunkt der Betrachtungen muß die Würde der Frauen stehen Wir müssen Regelungen finden, die den Frauen tatsächliche Hilfe bieten und nicht nur das eigene Gewissen beruhigen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell