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Geis: Leichenschändung sollte härter
bestraft werden
Berlin (ots)
Zu dem heutigen Urteil des Landgerichts Bamberg wegen Störung der Totenruhe erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Dem heutigen Urteil des Landgerichts Bamberg liegt ein Sachverhalt zugrunde, den ein normaler Mensch kaum nachvollziehen kann. Den Angehörigen ist durch die Wegnahme und ungeheure Schändung des Mädchenleichnams unvorstellbares Leid zugefügt worden.
Wenn das Gesetz für ein derart schlimmes Vergehen eine Höchststrafe von nur drei Jahren vorsieht, wird offenbar, dass etwas nicht stimmt. Das Gericht hat deshalb in seiner mündlichen Urteilsbegründung völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber gefordert sei. Schon die Bezeichnung der Tat als bloße "Störung der Totenruhe" zeigt, dass die derzeitige Gesetzesfassung nicht geeignet ist, Fälle dieser Art angemessen zu erfassen.
Die für die Leichenschändung vorgesehene Höchststrafe sollte bei besonders schweren Fällen deutlich erhöht werden.
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